4761/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Stadler, Dr. Preisinger und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Deutschkurse für Ausländer
Ausländische Staatsbürger haben gemäß dem geltenden Gesetz nach 10 Jahren
ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich die Möglichkeit ein Ansuchen für die
Verleihung der Staatsbürgerschaft zu stellen.
Voraussetzung jeglicher Verleihung sind unter der Bedachtnahme auf die
Lebensumstände des Fremden entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die
Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
folgende
Anfrage:
1. Wieviele, und welche Deutschkurse werden derzeit in Österreich vom AMS für
Staatsbürgerschaftswerber angeboten?
2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Deutschkurs und wer trägt
in den einzelnen Fällen die Kosten für diese Kurse?
3. Welche Leistungen (z.B. Mitversicherung) können im Ausland lebende
Angehörige von in Österreich lebenden Gastarbeitern derzeit in Anspruch nehmen?
4. Überweisen österreichische Krankenversicherungen monatlich Beiträge für im
Ausland lebende Angehörige von in Österreich lebenden Gastarbeitern an
ausländische Krankenversicherungen? Wenn ja, mit welcher Begründung und um
welche Beiträge handelt es sich genau?