4761/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Stadler, Dr. Preisinger und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Deutschkurse für Ausländer

Ausländische Staatsbürger haben gemäß dem geltenden Gesetz nach 10 Jahren

ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich die Möglichkeit ein Ansuchen für die

Verleihung der Staatsbürgerschaft zu stellen.

Voraussetzung jeglicher Verleihung sind unter der Bedachtnahme auf die

Lebensumstände des Fremden entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die

Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende

Anfrage:

1. Wieviele, und welche Deutschkurse werden derzeit in Österreich vom AMS für

Staatsbürgerschaftswerber angeboten?

2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Deutschkurs und wer trägt

in den einzelnen Fällen die Kosten für diese Kurse?

3. Welche Leistungen (z.B. Mitversicherung) können im Ausland lebende

Angehörige von in Österreich lebenden Gastarbeitern derzeit in Anspruch nehmen?

4. Überweisen österreichische Krankenversicherungen monatlich Beiträge für im

Ausland lebende Angehörige von in Österreich lebenden Gastarbeitern an

ausländische Krankenversicherungen? Wenn ja, mit welcher Begründung und um

welche Beiträge handelt es sich genau?