4766/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend europäischer Solidaritätsausgleich für Flüchtlinge und Vertriebene
Die Fluchtbewegungen rund um die Krise im Kosovo zeigen einmal mehr, daß es
notwendig ist, in ganz Europa, besonders in der EU, einheitliche Kriterien für die
Aufnahme von Vertriebenen und Flüchtlingen bzw. Asylwerbern zu schaffen. Vor
allem muß ein System entwickelt werden, wie Menschen, die vor innerstaatlichen
bewaffneten Auseinandersetzungen bzw. Bürgerkriegen flüchten, rasch und
unbürokratisch, ggf. ohne Abwicklung langwieriger Asylverfahren, geholfen werden
kann (im Sinne etwa der "de - facto" - Flüchtlinge aus Bosnien in Österreich). Dabei ist
sicherlich auch sinnvoll, daß nicht nur Länder, die die "Schengen - Außengrenze"
bilden, Flüchtlinge aufnehmen müssen. Ein ev. "Solidaritätsausgleich" in
Weiterentwicklung der Dubliner Konvention darf jedenfalls nicht auf dem Rücken der
Hilfesuchenden ausgetragen werden. Keineswegs kann es jedoch eine Lösung sein,
Flüchtlinge systematisch in sog. “sichere Drittländer” abzuschieben, auch wenn dies
juristisch vertretbar ist, da dies gerade am Rande von Krisenzonen liegende
Reformstaaten wie Ungarn trifft, die ohnehin viel leisten müssen, um “EU - reif” zu
werden. Diese müssen diese Länder unbedingt in den Solidaritätsausgleich
einbezogen werden, wie Innenminister Schlögl auch in der Beantwortung einer
Dringlichen Anfrage am 9.7.1998 andeutete.
In diesem Zusammenhang ist auf einen Vorschlag der EU - Kommission (von März
1997) für eine gemeinsame Maßnahme auf Grundlage von Artikel K des Vertrages
über die Europäische Union zu verweisen (KOM(97) 93 endg.), über die sich der EU -
Ministerrat leider bis heute nicht einigen konnte, offensichtlich auch deshalb, weil die
Initiative sinnvollerweise Artikel über Familienzusammenführung und die
unbeschränkte Erlaubnis einer Beschäftigung für Vertriebene enthielt. Über
“Schlüsselfragen” sei es zu “erheblichen Meinungsunterschieden” gekommen, hieß
es in einem Vermerk des britischen Vorsitzes (vgl. 49908/EU XX.GP). Auch der am
9./10. September1997 eingebrachte Vorschlag für ein Verfahren zur
“Lastenverteilung”, in dem Kriterien wie das Bruttoinlandsprodukt, die Größe des
Landes und die Bevölkerungsdichte für die Verteilung von Vertriebenen eingeführt
werden sollen, scheint auf keine Resonanz bei den EU - Partnern zu stoßen.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Wie sieht Ihr Entwurf für einen "Solidaritätsausgleich bei Fluchtbewegungen” - in
den Medien bereits angekündigt - im Detail aus?
2. Welche Kriterien sollen für die Kostenverteilung für Kriegsvertriebene angewendet
werden?
3. Welche Kriterien sollen für die Aufteilung von Vertriebenen zwischen den EU—
Ländern angewendet werden?
4. Sollen in diesem "Solidaritätsausgleich” neben Vertriebenen auch Flüchtlinge und
Asylwerber umfaßt sein? Wenn nein, warum nicht?
5. Planen Sie, auch Nicht - EU - Staaten, etwa die von Flüchtlingsbewegungen
besonders getroffenen Länder Ungarn, Slowenien, Kroatien und Tschechien, die
bekanntlich als “sichere Drittländer” gelten, in diesen ,,Solidaritätsausgleich‘”
zwischen den EU - Ländern einzubeziehen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn
nein, warum nicht?
6. Aus welchem Grund wird die oben erwähnte Kommissionsinitiative zum
vorübergehenden Schutz von Vertriebenen nicht weiterverfolgt? Worauf beziehen
sich die erwähnten “erheblichen Meinungsunterschiede”?
7. Werden Sie den von Ihnen in diesem Zusammenhang eingebrachten
Textvorschlag bezüglich “Lastenausgleich” von Vertriebenen neu einbringen?
Wenn ja, in welcher Form?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Vertriebene und Flüchtlinge aus dem
Kosovo bis zum Ende der Kampfhandlungen in den Krisengebieten einen ”de
facto” - Flüchtlingsstatus in allen EU - Ländern erhalten, ähnlich wie ihn Österreich
den Flüchtlingen aus Bosnien gewährte?
9. Wenn dies nicht erreichbar scheint, werden Sie eine zur damaligen Bosnier -
Initiative analoge Regelung bzw. Verordnung für die betroffenen Kosovo - Albaner
veranlassen?