4767/J XX.GP

 

der Abgeordneten Smolle und PartnerInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Ausschüttung der Volksgruppenförderung für das Jahr 1997 und 1998

Cemäß § 9 Abs. 7 VGG, BGBl. 1976/396 hat die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich

über die Volksgruppenförderung - Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und

Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und

Rechte dienen (§ 8 Abs. 1 VGG) - zu berichten. Für das Jahr 1996 und 1997 liegen bisher

noch keine derartigen Berichte vor. Der zuständige Volksgruppenbeirat hat gem. § 10 Abs. 2

VGG dem Bundeskanzler bis zum 15. März jeden Jahres Vorschläge für die Verwendung der

für das entsprechende Kalenderjahr im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Förderungsmittel zu

erstatten sowie bis zum 1. Mai des jeweiligen Kalenderjahres der Bundesregierung einen

Plan über die wünschenswerten Förderungsmaßnahmen für das folgende Kalenderjahr

vorzulegen (§10 Abs. 1 VGG).

Die Vertretungsorganisationen der österreichischen Volksgruppen klagen schon durch Jahre

über die in vielen Fällen verspätete Ausschüttung der Förderungsmittel durch das

Bundeskanzleramt, jeweils zum Jahresende. Selbst die diesbezüglichen Förderungsverträge

werden vielfach im letzten Jahresquartal zugestellt, wobei zu bemerken ist, daß die

Förderungsverträge oftmals nicht den Beschlüssen der jeweiligen Volksgruppenbeiräte

entsprechend abgefaßt sind und für die Volksgruppen wichtige Projekte nicht gefördert

werden. Weil sie aber für die jeweilige Volksgruppe prioritär sind, wurden sie oftmals aber

schon durchgeführt. Der Verein erfährt aber erst oft zu Jahresende, daß gerade diese

prioritären Projekte seitens der Beamten des Bundeskanzleramtes als nicht förderundwürdig

eingestuft werden.

Aufgrund der Tatsache, daß viele Volksgruppenvereine bis Jahresmitte oder auch später, nicht

wissen welche Projekte als förderungswürdig erachtet werden, kommt es bei der Abrechnung

der Förderungsmittel‚ die bis Ende Februar des Folgejahres vorliegen müssen, immer wieder

zu untragbaren Komplikationen und Rückzahlungen in beträchtlicher Höhe. Dies wird von

Volksgruppenorganisationen als Schikane durch die zuständige Beamtenschaft empfunden.

Verstärkt dadurch, daß die Förderungsverträge derart abgefaßt sind, daß Anpassungen in

diesen schon aufgrund des Zeitdruckes unmöglich gemacht werden. Aus diesem Grund

stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende:

Anfrage

1. in welcher Höhe wurden einzelne Projekte der jeweiligen Volksgruppen im Jahre

1997 gefördert (detaillierte Aufschlüsselung)‘?

2. Welche Beträge mußten von den einzelnen Volksgruppen an das Bundeskanzleramt

rückerstattet werden und warum‘?

3. Entspricht es den Tatsachen, daß Sprachkurse für Angehörige der österreichischen

Volksgruppen, die im nicht EU - Ausland abgehalten werden, als nicht förderungswürdig

gelten?

4 Entspricht es den Tatsachen, daß Kosten für Lehrkräfte bzw. Lehrhilfskräfte aus dem nicht

EU - Ausland, als nicht förderungswürdig gelten.?

5. Entspricht es den Tatsachen, daß Kontakte der österreichischen Volksgruppen

Organisationen zu internationalen Volksgruppenorganisationen wie z.B. der FUEV, als

nicht förderungswürdig gelten?

6. Entspricht es den Tatsachen, daß Anschaffungen für Kindergruppen der österreichischen

Volksgruppen, als nicht förderungswürdig gelten?

7. Entspricht es den Tatsachen, daß Beamte des Bundeskanzleramtes das Recht haben,

Einsicht in die Abonentenlisten geförderter Volksgruppenzeitungen zu nehmen und

festzustellen, wer von den Abonenten Vereinsmitglied ist und die Anzahl der

Volksgruppenangehörigen unter den Vereinsmitgliedern zu eruieren‘?

Wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchen Unterlagen stellt das

Bundeskanzleramt die Volksgruppenzugehörigkeit von Vereinsmitgliedern fest?

8. Wie hoch ist der Anteil der von der vorgesehenen Volksgruppenförderung für

die Volksgruppe der Roma im Jahre 1 997 nicht ausbezahlt wurde bzw. zurückerstattet

werden mußte?

9. Aufgrund welcher Kriterien und Unterlagen stellt das Bundeskanzleramt fest, daß

Computer, Hard - und Software nur ca. ATS 100.000,-- wert sind anstatt den mit

Originalbelegen nachgewiesenen ca. ATS 200.000,--?

10. Wieviel Volksgruppenförderungsmittel wurden in den letzten 7 Jahren zurückerstattet

(aufgeschlüsselt nach Jahr und jeweiliger Volksgruppe)?

11. Wann und an wen wurden im September, Oktober, November und Dezember des Jahres

1997 Förderungsverträge übermittelt (genaues Datum)?

12. An welche Organisationen wurde bis 1. Juli 1998 Förderungsverträge übermittelt‘?