4767/J XX.GP
der Abgeordneten Smolle und PartnerInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Ausschüttung der Volksgruppenförderung für das Jahr 1997 und 1998
Cemäß § 9 Abs. 7 VGG, BGBl. 1976/396 hat die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich
über die Volksgruppenförderung - Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und
Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und
Rechte dienen (§ 8 Abs. 1 VGG) - zu berichten. Für das Jahr 1996 und 1997 liegen bisher
noch keine derartigen Berichte vor. Der zuständige Volksgruppenbeirat hat gem. § 10 Abs. 2
VGG dem Bundeskanzler bis zum 15. März jeden Jahres Vorschläge für die Verwendung der
für das entsprechende Kalenderjahr im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Förderungsmittel zu
erstatten sowie bis zum 1. Mai des jeweiligen Kalenderjahres der Bundesregierung einen
Plan über die wünschenswerten Förderungsmaßnahmen für das folgende Kalenderjahr
vorzulegen (§10 Abs. 1 VGG).
Die Vertretungsorganisationen der österreichischen Volksgruppen klagen schon durch Jahre
über die in vielen Fällen verspätete Ausschüttung der Förderungsmittel durch das
Bundeskanzleramt, jeweils zum Jahresende. Selbst die diesbezüglichen Förderungsverträge
werden vielfach im letzten Jahresquartal zugestellt, wobei zu bemerken ist, daß die
Förderungsverträge oftmals nicht den Beschlüssen der jeweiligen Volksgruppenbeiräte
entsprechend abgefaßt sind und für die Volksgruppen wichtige Projekte nicht gefördert
werden. Weil sie aber für die jeweilige Volksgruppe prioritär sind, wurden sie oftmals aber
schon durchgeführt. Der Verein erfährt aber erst oft zu Jahresende, daß gerade diese
prioritären Projekte seitens der Beamten des Bundeskanzleramtes als nicht förderundwürdig
eingestuft werden.
Aufgrund der Tatsache, daß viele Volksgruppenvereine bis Jahresmitte oder auch später, nicht
wissen welche Projekte als förderungswürdig erachtet werden, kommt es bei der Abrechnung
der Förderungsmittel‚ die bis Ende Februar des Folgejahres vorliegen müssen, immer wieder
zu untragbaren Komplikationen und Rückzahlungen in beträchtlicher Höhe. Dies wird von
Volksgruppenorganisationen als Schikane durch die zuständige Beamtenschaft empfunden.
Verstärkt dadurch, daß die Förderungsverträge derart abgefaßt sind, daß Anpassungen in
diesen schon aufgrund des Zeitdruckes unmöglich gemacht werden. Aus diesem Grund
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende:
Anfrage
1. in welcher Höhe wurden einzelne Projekte der jeweiligen Volksgruppen im Jahre
1997 gefördert (detaillierte Aufschlüsselung)‘?
2. Welche Beträge mußten von den einzelnen Volksgruppen an das Bundeskanzleramt
rückerstattet werden und warum‘?
3. Entspricht es den Tatsachen, daß Sprachkurse für Angehörige der österreichischen
Volksgruppen, die im nicht EU - Ausland abgehalten werden, als nicht förderungswürdig
gelten?
4 Entspricht es den Tatsachen, daß Kosten für Lehrkräfte bzw. Lehrhilfskräfte aus dem nicht
EU - Ausland, als nicht förderungswürdig gelten.?
5. Entspricht es den Tatsachen, daß Kontakte der österreichischen Volksgruppen
Organisationen zu internationalen Volksgruppenorganisationen wie z.B. der FUEV, als
nicht förderungswürdig gelten?
6. Entspricht es den Tatsachen, daß Anschaffungen für Kindergruppen der österreichischen
Volksgruppen, als nicht förderungswürdig gelten?
7. Entspricht es den Tatsachen, daß Beamte des Bundeskanzleramtes das Recht haben,
Einsicht in die Abonentenlisten geförderter Volksgruppenzeitungen zu nehmen und
festzustellen, wer von den Abonenten Vereinsmitglied ist und die Anzahl der
Volksgruppenangehörigen unter den Vereinsmitgliedern zu eruieren‘?
Wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchen Unterlagen stellt das
Bundeskanzleramt die Volksgruppenzugehörigkeit von Vereinsmitgliedern fest?
8. Wie hoch ist der Anteil der von der vorgesehenen Volksgruppenförderung für
die Volksgruppe der Roma im Jahre 1 997 nicht ausbezahlt wurde bzw. zurückerstattet
werden mußte?
9. Aufgrund welcher Kriterien und Unterlagen stellt das Bundeskanzleramt fest, daß
Computer, Hard - und Software nur ca. ATS 100.000,-- wert sind anstatt den mit
Originalbelegen nachgewiesenen ca. ATS 200.000,--?
10. Wieviel Volksgruppenförderungsmittel wurden in den letzten 7 Jahren zurückerstattet
(aufgeschlüsselt nach Jahr und jeweiliger Volksgruppe)?
11. Wann und an wen wurden im September, Oktober, November und Dezember des Jahres
1997 Förderungsverträge übermittelt (genaues Datum)?
12. An welche Organisationen wurde bis 1. Juli 1998 Förderungsverträge übermittelt‘?