4768/J XX.GP
der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Besetzung des EU - Büros in Bratislava
Die Slowakei ist derzeit zwar aufgrund der demokratiepolitischen Situation in diesem
Land kein unmittelbarer Beitrittskandidat zur EU, jedoch trotzdem ein wichtiger
Nachbarstaat des EU - Vorsitzenden Österreich zu dem die Aufrechterhaltung und
Verbesserung von Kontakten von großer Bedeutung ist.
Aus diesem Grund ist es befremdend, daß die Stelle des Leiters der Vertretung der
EU - Kommission in Bratislava nun schon seit ungefähr einem Jahr unbesetzt ist. Die
Position wurde zwar nach dem Ausscheiden des letzten Vertreters relativ rasch EU -
weit ausgeschrieben, jedoch ist bis heute keine Entscheidung über die Nach -
nominierung getroffen worden. Die Entscheidung darüber liegt zwar bei der EU -
Kommission, doch spielt die österreichische Bundesregierung dem Vernehmen nach
bei der Verzögerung eine entscheidende Rolle, weil der Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten erstens gegenüber der Kommission darauf drängte, daß
diese Stelle mit einem Österreicher zu besetzen sei, zweitens von der
Bundesregierung zwei Kandidaten namhaft gemacht wurden, die jeweils ein
Naheverhältnis zu SPÖ bzw. ÖVP haben. Um den Regierungsparteien keine
Schwierigkeiten zu machen, soll nun die Kommission die Entscheidung bis nach dem
Ende von Österreichs EU - Präsidentschaft vertagt haben.
Auf diese Weise werden wichtige EU - Personalentscheidungen durch das übliche
koalitionäre Proporz - Hick - Hack blockiert. Daher stellen die unterzeichneten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1. Seit wann die Position des Leiters/der Leiterin der Vertretung der EU - Kommission
in Bratislava unbesetzt?
2. Wann erfolgte die EU - weite Ausschreibung dieses Postens?
3. Welche fachlichen Kriterien sind für Ernennung zu einem Leiter/einer Leiterin der
Vertretung der EU - Kommission in Bratislava ausschlaggebend?
4. Stimmt es, daß bereits ein Bewerber aus Deutschland von der EU - Kommission in
Erwägung gezogen wurde, jedoch auf Ihre Intervention hin nicht ernannt wurde?
5. Stimmt es, daß Sie oder ein anderer Vertreter der Bundesregierung gegenüber
der Kommission darauf gedrängt haben, daß die erwähnte Stelle von einem
Österreicher
oder einer Österreicherin besetzt werden sollte? Wenn ja, warum?
6. Hat Ihnen die EU - Kommission daraufhin zugesichert, daß ein österreichischer
Kandidat/eine österreichische Kandidatin zum Zug kommen wird? Wenn ja, wie
läßt sich dies mit den Kriterien für die öffentliche Ausschreibung vereinbaren?
7. Aus welchem Grund wurden die zwei derzeit in den Medien genannten
Kandidaten (vgl. STANDARD, 13.7.1998), die einer Anhörung der EU -
Kommission unterzogen wurden, von der Bundesregierung nominiert?
8. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung zwei Bewerber nominiert?
9. Wie viele andere Österreicherinnen und Österreicher haben sich auf die
öffentliche Ausschreibung hin für die Stelle des Leiters des EU - Büros in Bratislava
beworben?
10. Ist Ihnen bekannt, wie viele sonstige Personen (aufgeschlüsselt nach
Nationalität) sich für die genannte Position beworben haben?
11. Ist Ihren Informationen nach sichergestellt, daß diese Bewerberinnen und
Bewerber den selben Auswahlkriterien unterworfen werden wie die beiden
genannten Kandidaten?
12. Stimmt es, daß die Entscheidung über die Besetzung des EU - Büros in Bratislava
auf die Zeit nach der österreichischen Präsidentschaft vertagt wurde? Wenn ja,
warum?