4768/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Besetzung des EU - Büros in Bratislava

Die Slowakei ist derzeit zwar aufgrund der demokratiepolitischen Situation in diesem

Land kein unmittelbarer Beitrittskandidat zur EU, jedoch trotzdem ein wichtiger

Nachbarstaat des EU - Vorsitzenden Österreich zu dem die Aufrechterhaltung und

Verbesserung von Kontakten von großer Bedeutung ist.

Aus diesem Grund ist es befremdend, daß die Stelle des Leiters der Vertretung der

EU - Kommission in Bratislava nun schon seit ungefähr einem Jahr unbesetzt ist. Die

Position wurde zwar nach dem Ausscheiden des letzten Vertreters relativ rasch EU -

weit ausgeschrieben, jedoch ist bis heute keine Entscheidung über die Nach -

nominierung getroffen worden. Die Entscheidung darüber liegt zwar bei der EU -

Kommission, doch spielt die österreichische Bundesregierung dem Vernehmen nach

bei der Verzögerung eine entscheidende Rolle, weil der Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten erstens gegenüber der Kommission darauf drängte, daß

diese Stelle mit einem Österreicher zu besetzen sei, zweitens von der

Bundesregierung zwei Kandidaten namhaft gemacht wurden, die jeweils ein

Naheverhältnis zu SPÖ bzw. ÖVP haben. Um den Regierungsparteien keine

Schwierigkeiten zu machen, soll nun die Kommission die Entscheidung bis nach dem

Ende von Österreichs EU - Präsidentschaft vertagt haben.

Auf diese Weise werden wichtige EU - Personalentscheidungen durch das übliche

koalitionäre Proporz - Hick - Hack blockiert. Daher stellen die unterzeichneten

Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

1. Seit wann die Position des Leiters/der Leiterin der Vertretung der EU - Kommission

in Bratislava unbesetzt?

2. Wann erfolgte die EU - weite Ausschreibung dieses Postens?

3. Welche fachlichen Kriterien sind für Ernennung zu einem Leiter/einer Leiterin der

Vertretung der EU - Kommission in Bratislava ausschlaggebend?

4. Stimmt es, daß bereits ein Bewerber aus Deutschland von der EU - Kommission in

Erwägung gezogen wurde, jedoch auf Ihre Intervention hin nicht ernannt wurde?

5. Stimmt es, daß Sie oder ein anderer Vertreter der Bundesregierung gegenüber

der Kommission darauf gedrängt haben, daß die erwähnte Stelle von einem

Österreicher oder einer Österreicherin besetzt werden sollte? Wenn ja, warum?

6. Hat Ihnen die EU - Kommission daraufhin zugesichert, daß ein österreichischer

Kandidat/eine österreichische Kandidatin zum Zug kommen wird? Wenn ja, wie

läßt sich dies mit den Kriterien für die öffentliche Ausschreibung vereinbaren?

7. Aus welchem Grund wurden die zwei derzeit in den Medien genannten

Kandidaten (vgl. STANDARD, 13.7.1998), die einer Anhörung der EU -

Kommission unterzogen wurden, von der Bundesregierung nominiert?

8. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung zwei Bewerber nominiert?

9. Wie viele andere Österreicherinnen und Österreicher haben sich auf die

öffentliche Ausschreibung hin für die Stelle des Leiters des EU - Büros in Bratislava

beworben?

10. Ist Ihnen bekannt, wie viele sonstige Personen (aufgeschlüsselt nach

Nationalität) sich für die genannte Position beworben haben?

11. Ist Ihren Informationen nach sichergestellt, daß diese Bewerberinnen und

Bewerber den selben Auswahlkriterien unterworfen werden wie die beiden

genannten Kandidaten?

12. Stimmt es, daß die Entscheidung über die Besetzung des EU - Büros in Bratislava

auf die Zeit nach der österreichischen Präsidentschaft vertagt wurde? Wenn ja,

warum?