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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gradwohl, Wimmer, Achs, Grabner, Brix, Bauer, Hagenhofer, Schwemlein und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Finanzierung des ÖPUL 1996

 

Für agrarische Umweltförderungen wurden im Bundesvoranschlag 1996 und 1997 hohe Mittel veranschlagt.  Unter Einschluß der anteiligen Länderförderungen ergibt sich für das ÖPUL im Jahr 1996 ein jährlicher Finanzierungsrahmen von nahezu 7,5 Milliarden Schilling.  Zusätzlich ist in den Bundesfinanzgesetzen 1996 und 1997 eine Umschichtungsmöglichkeit zugunsten des ÖPUL im Ausmaß von bis zu 600 Millionen Schilling pa vorgesehen.

 

In einigen Medien wurden diverse Berichte kolportiert, wonach es 1996 wiederum zu Finanzierungsproblemen im Bereich des ÖPUL kommen könnte.  Es stellt sich also die Frage, auf welche Weise die Finanzierung des ÖPUL im Rahmen der vorhandenen Mittel sichergestellt werden kann.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft daher nachstehende

 

Anfrage:

1 .  Mit welchen Finanzierungsbedarf ist für das ÖPUL im Jahr 1996 zu rechnen?

2.       Wie verteilt sich dieser Finanzierungsbedarf auf Bund, Länder und EU?

 

3.       Auf weiche Weise werden Sie sicherstellen, daß der Finanzierungsanteil des Bundes im Rahmen des Budgetkapitels 60 seine Bedeckung findet?

 

4.       Wird es notwendig sein, die bundesfinanzgesetzliche Umschichtungsermächtigung in Anspruch zu nehmen?

 

Wenn ja, mit welchem Betrag und welchen Umschichtungen?

 

 

 

5.       Nachdem in den Medien Bericht erschienen sind, wonach das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft beabsichtigen würde, den Förderungshöchstsatz je Hektar Ackerland im Rahmen des ÖPUL für sehr große Betriebe abzusenken: Welche Vorstellungen hegt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in diesem Zusammenhang im Detail?

6.       Trifft es tatsächlich zu, daß das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht eine Degression je Förderungsmaßnahme beabsichtigt, sondern nur des Förderungshöchstsatzes je Hektar Ackerland?

7.       Für den Fall, daß der in Frage 6 angesprochene Sachverhalt zutrifft: Bedeutet dies, daß von der Förderungsdegression nur Biobetriebe betroffen sein können, nicht aber andere Betriebe, weil nur Biobetriebe den Förderungshöchstsatz erreichen können?

8.    Würde der in den Fragen 6 und 7 angesprochene Sachverhalt nicht eine gravierende Benachteiligung der Biobetriebe gegenüber den anderen am ÖPUL teilnehmenden Betriebe bedeuten, welche die ökologischen Standards der Biobetriebe nicht erreichen?

9.    Wieviele Betriebe würden voraussichtlich von den Vorschlägen des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zur Degression bei der ÖPUL­Förderung betroffen sein und welches Einsparungsvolumen ergibt sich dadurch?

10.     Trifft es zu, daß in der entsprechenden EU-Verordnung 2078/92, Art. 5 Abs. 3 vorgesehen ist, daß bei den agrarischen Umweltförderungen betriebliche Förderungsobergrenzen möglich sind, soweit die Anreizwirkung der Förderung erhalten bleibt?

11.     Nachdem im Koalitionsabkommen festgelegt ist, daß bei einzelnen Förderungsmaßnahmen auch Förderungsobergrenzen gelten können: Beabsichtigen Sie, im Rahmen des ÖPUL auch betriebliche Förderungsobergrenzen einzuführen?  Wenn ja, welche?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

12.     Nehmen Sie angesichts der Finanzierungsprobleme beim ÖPUL in Aussicht, einzelne Maßnahmen im Rahmen des ÖPUL, die geringe ökologische Effekte haben, aus dem Programm zu nehmen, um die Finanzierbarkeit ökologisch hochwertiger Maßnahmen im Rahmen des ÖPUL sicherzustellen?

 

 

13.     Haben Sie die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft beabsichtigten Änderungen des ÖPUL schon mit allen diesbezüglich relevanten

 

Entscheidungsträgern in Österreich sowie mit der Kommission akkordiert?