4770/J XX.GP
der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend österreichische Positionen zu EU - Finanzierungs - und
Strukturförderungsmaßnahmen im Rahmen der Vorsitzführung
Spätestens mit Übernahme der EU - Vorsitzführung muß Österreich einsehen, daß
seine Initiative für eine spezielle EU -"Grenzlandförderung" ausschließlich für Gebiete
in Österreich, die an EU - Beitrittswerber angrenzen (welche aber laut einem im
Januar 1998 von Bundeskanzler Klima und Außenminister Schüssel an die EU -
Kommission abgeschickten Brief fast 2/3 des Bundesgebietes zugute kommen
sollte), zum Scheitern verurteilt war, da solche Mittel sinnvollerweise nur
grenzüberschreitend ausgezahlt werden. Daher kann es im nächsten halben Jahr nur
darum gehen, eine sinnvolle Mittelverteilung für grenzüberschreitende
Strukturförderungsprogramme (etwa im Rahmen von INIERREG) und im übrigen um
eine generelle Reform der Strukturpolitik und der dafür vorgesehenen Zielgebiete der
EU gehen, damit die Osterweiterung überhaupt ermöglicht wird. Doch im offiziellen
Programm der österreichischen EU - Präsidentschaft finden sich dazu nur dürre,
wenig aussagekräftige 12 Zeilen.
Darüberhinaus erscheint die gesamte EU - Vorbeitrittsstrategie, die laut EU -
Kommission eine Finanzhilfe von ca. 1000 Milliarden Schilling an die
Beitrittskandidaten im Rahmen der nächsten Finanzperiode vorsieht, aufgrund des
Streits zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern gefährdet. Gerade in diesem
Bereich ist eine initiative Vorsitzführung gefragt. Doch auch hier erbringt ein Blick auf
das österreichische Programm keine Antwort auf Österreichs Strategie in dieser
Frage im nächsten Halbjahr.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1. Welches endgültige Ergebnis bzw. welche Antwort erbrachte der Brief vom 29.
Januar 1998 an die EU - Kommission betreffend "Grenzförderungen”?
2. Hat die Bundesregierung nun ihre Strategie geändert und wird versuchen, im
Rahmen grenzüberschreitender EU - Programme, wie INTERREG, auch für
betroffenen österreichische Regionen Förderungen zu erhalten. Wenn ja, in
welchem Ausmaß?
3. Wie hoch sollen die INTERREG - Programme zukünftig generell dotiert sein,
wieviel soll davon Grenzförderprogramme reserviert werden? Welche konkreten
Projektvorschläge
wird Österreich machen?
4. Welche Abstimmungsnotwendigkeiten bzw. - probleme gibt es zwischen der
Bundesregierung und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander,
um sinnvolle Schwerpunkte in der Grenzlandförderung zu setzen?
5. Welche “finanziell nachhaltige Reform, die den Grundsätzen der Solidarität und
Fairneß zwischen den Mitgliedstaaten entspricht” (Zitat aus dem “Programm der
EU - Präsidentschaft”, S.6) soll, in Grundzügen dargestellt, im Bereich der Reform
der Strukturpolitik erreicht werden?
6. Welches Ergebnis sollen die in diesem Zusammenhang angeführten Arbeiten
TEN und Garantiefonds, entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates von
Cardiff, erbringen?
7. Mit welcher Strategie bzw. Argumentation werden Sie Ihr grundsätzlich richtiges
- Ziel verfolgen, Länder, die die Kriterien der Währungsunion erfüllen, von Mitteln
aus dem Kohäsionsfonds auszuschließen, solange "Nettoempfänger” wie
Spanien in ihrer Wirtschaftsleistung nur 78 % des EU - Schnitts erreichen?
8. Wie wollen Sie unter denselben Voraussetzungen erreichen, daß die
Beitragszahlungen Deutschlands, wie von Finanzminister Waigel gefordert,
gesenkt, Österreichs Beitragszahlungen zumindest, wie von Finanzminister
Edlinger gefordert, nicht erhöht, die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den
derzeitigen EU - Ländern, wie von Spaniens Ministerpräsident Aznar gefordert,
weiter angeglichen und die EU - Erweiterung ohne ein Überschreiten der
Beitragsobergrenze von 1,27 % des BIP finanziert wird? Halten Sie die Erfüllung
dieser Zielvorstellungen nicht für die Quadratur des Kreises? Wenn nein, warum
nicht?