4770/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend österreichische Positionen zu EU - Finanzierungs - und

Strukturförderungsmaßnahmen im Rahmen der Vorsitzführung

Spätestens mit Übernahme der EU - Vorsitzführung muß Österreich einsehen, daß

seine Initiative für eine spezielle EU -"Grenzlandförderung" ausschließlich für Gebiete

in Österreich, die an EU - Beitrittswerber angrenzen (welche aber laut einem im

Januar 1998 von Bundeskanzler Klima und Außenminister Schüssel an die EU -

Kommission abgeschickten Brief fast 2/3 des Bundesgebietes zugute kommen

sollte), zum Scheitern verurteilt war, da solche Mittel sinnvollerweise nur

grenzüberschreitend ausgezahlt werden. Daher kann es im nächsten halben Jahr nur

darum gehen, eine sinnvolle Mittelverteilung für grenzüberschreitende

Strukturförderungsprogramme (etwa im Rahmen von INIERREG) und im übrigen um

eine generelle Reform der Strukturpolitik und der dafür vorgesehenen Zielgebiete der

EU gehen, damit die Osterweiterung überhaupt ermöglicht wird. Doch im offiziellen

Programm der österreichischen EU - Präsidentschaft finden sich dazu nur dürre,

wenig aussagekräftige 12 Zeilen.

Darüberhinaus erscheint die gesamte EU - Vorbeitrittsstrategie, die laut EU -

Kommission eine Finanzhilfe von ca. 1000 Milliarden Schilling an die

Beitrittskandidaten im Rahmen der nächsten Finanzperiode vorsieht, aufgrund des

Streits zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern gefährdet. Gerade in diesem

Bereich ist eine initiative Vorsitzführung gefragt. Doch auch hier erbringt ein Blick auf

das österreichische Programm keine Antwort auf Österreichs Strategie in dieser

Frage im nächsten Halbjahr.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

1. Welches endgültige Ergebnis bzw. welche Antwort erbrachte der Brief vom 29.

Januar 1998 an die EU - Kommission betreffend "Grenzförderungen”?

2. Hat die Bundesregierung nun ihre Strategie geändert und wird versuchen, im

Rahmen grenzüberschreitender EU - Programme, wie INTERREG, auch für

betroffenen österreichische Regionen Förderungen zu erhalten. Wenn ja, in

welchem Ausmaß?

3. Wie hoch sollen die INTERREG - Programme zukünftig generell dotiert sein,

wieviel soll davon Grenzförderprogramme reserviert werden? Welche konkreten

Projektvorschläge wird Österreich machen?

4. Welche Abstimmungsnotwendigkeiten bzw. - probleme gibt es zwischen der

Bundesregierung und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander,

um sinnvolle Schwerpunkte in der Grenzlandförderung zu setzen?

5. Welche “finanziell nachhaltige Reform, die den Grundsätzen der Solidarität und

Fairneß zwischen den Mitgliedstaaten entspricht” (Zitat aus dem “Programm der

EU - Präsidentschaft”, S.6) soll, in Grundzügen dargestellt, im Bereich der Reform

der Strukturpolitik erreicht werden?

6. Welches Ergebnis sollen die in diesem Zusammenhang angeführten Arbeiten

TEN und Garantiefonds, entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates von

Cardiff, erbringen?

7. Mit welcher Strategie bzw. Argumentation werden Sie Ihr grundsätzlich richtiges

- Ziel verfolgen, Länder, die die Kriterien der Währungsunion erfüllen, von Mitteln

aus dem Kohäsionsfonds auszuschließen, solange "Nettoempfänger” wie

Spanien in ihrer Wirtschaftsleistung nur 78 % des EU - Schnitts erreichen?

8. Wie wollen Sie unter denselben Voraussetzungen erreichen, daß die

Beitragszahlungen Deutschlands, wie von Finanzminister Waigel gefordert,

gesenkt, Österreichs Beitragszahlungen zumindest, wie von Finanzminister

Edlinger gefordert, nicht erhöht, die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den

derzeitigen EU - Ländern, wie von Spaniens Ministerpräsident Aznar gefordert,

weiter angeglichen und die EU - Erweiterung ohne ein Überschreiten der

Beitragsobergrenze von 1,27 % des BIP finanziert wird? Halten Sie die Erfüllung

dieser Zielvorstellungen nicht für die Quadratur des Kreises? Wenn nein, warum

nicht?