4772/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend die verzögerte Verlautbarung von VfGH - Erkenntnissen durch das
Bundeskanzleramt II
Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. März 1998 wurden die
Bestimmungen der §§ 33 Abs. 2 lit. a if und 34 Abs. 3 und 4 des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AIVG) aufgehoben. Laut BGBI. 1 Nr.
54/1998 sei dieses Erkenntnis dem Bundeskanzler am 23. März 1998 zugestellt
worden. Die Kundmachung der Aufhebung erfolgte mit BGBI 1 Nr.54/1998 am 1. April
1998, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des BGBI 1 Nr.55/1998. Das zuletzt genannte
BGB setzt nach einhelliger Meinung anerkannter Experten neuerlich
verfassungswidrige gesetzliche Bestimmungen in Kraft.
In der Anfragebeantwortung 4133/AB erklärte Bundeskanzler Klima, daß die
Kundmachungen im angesprochenen Fall vergleichsweise kurze Zeit in Anspruch
nahm. In besonders dringlichen Fällen könnte aber eine weitere Verkürzung des
Zeitraumes bewirkt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weswegen wurde im angesprochenen Fall nicht von den bestehenden
Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um die Verlautbarung zu beschleunigen?
2. Werden Sie in Hinkunft insbesondere in Fällen, in denen durch Erkenntnisse
Rechtsansprüche für Anspruchswerber entstehen, dafür sorgen, daß
Verlautbarungen so schnell wie möglich erfolgen, um die obsiegenden
Anspruchswerber nicht um ihre Rechte zu bringen?