4772/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend die verzögerte Verlautbarung von VfGH - Erkenntnissen durch das

Bundeskanzleramt II

Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. März 1998 wurden die

Bestimmungen der §§ 33 Abs. 2 lit. a if und 34 Abs. 3 und 4 des

Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AIVG) aufgehoben. Laut BGBI. 1 Nr.

54/1998 sei dieses Erkenntnis dem Bundeskanzler am 23. März 1998 zugestellt

worden. Die Kundmachung der Aufhebung erfolgte mit BGBI 1 Nr.54/1998 am 1. April

1998, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des BGBI 1 Nr.55/1998. Das zuletzt genannte

BGB setzt nach einhelliger Meinung anerkannter Experten neuerlich

verfassungswidrige gesetzliche Bestimmungen in Kraft.

In der Anfragebeantwortung 4133/AB erklärte Bundeskanzler Klima, daß die

Kundmachungen im angesprochenen Fall vergleichsweise kurze Zeit in Anspruch

nahm. In besonders dringlichen Fällen könnte aber eine weitere Verkürzung des

Zeitraumes bewirkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Weswegen wurde im angesprochenen Fall nicht von den bestehenden

Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um die Verlautbarung zu beschleunigen?

2. Werden Sie in Hinkunft insbesondere in Fällen, in denen durch Erkenntnisse

Rechtsansprüche für Anspruchswerber entstehen, dafür sorgen, daß

Verlautbarungen so schnell wie möglich erfolgen, um die obsiegenden

Anspruchswerber nicht um ihre Rechte zu bringen?