4773/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend eines Einsatzes der Gendarmerie Feldkirchen bei Graz am 3. April 1998
GEDÄCHTNISPROTOKOLL
über die am Freitag, den 3 April 1998, von ca. 20,30 Uhr bis etwa 21,15 Uhr von vier
Beamten der Gendarmerie in meinem Privathaus, 8073 Feldkirchen, Kulmistraße 10, und in
meinem Gasthaus, 8073 Triesterstraße 207, vorgenommene Amtshandlung.
VORBEMERKUNG:
Ich bin an der Adresse 8073 Feldkirchen, Kulmistraße 10, Anrainerin des Bauhofes und des
Altstoffsammelzentrums. Hier, wie im Dachgeschoß des Hauses Triesterstraße 207,
betreibe ich gemeinsam mit meinem Ehemann E. H. eine Privatzimmervermietung. In
beiden Häusern beherberge ich zusammen durchschnittlich ca. 15 Personen, etliche davon
als Fixmieter, andere kurzzeitig als mir von verschiedenen Firmen zugewiesene Arbeiter
und Monteure. Ebenfalls an der Adresse Triesterstraße 207/Pt., betreibe ich eine
Gastwirtschaft. Darüber hinaus bin ich in der Marktgemeinde Feldkirchen als
Gemeindemandatarin der Grünen tätig.
In dieser Funktion und als Anrainerin des Bauhofs und Altstoffsammelzentrums habe ich
eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet. Im auffallend zeitlichem
Zusammenhang wurde dann von Gendarmeriebeamten die von mir und meinem Mann
vermieteten Räumlichkeiten durchsucht.
Zur Amtshandlung der Gendarmerie vom 3. April 1998:
Um etwa 20,30 Uhr fuhr ich mit dein Fahrrad vom Gasthaus, Triesterstraße 207, zum Haus
Kulmistraße 10. Auf dem Privatparkplatz vor dem Haus standen zwei Einsatzfahrzeuge der
Gendarmerie, sowie ein mir persönlich und auch vom Sehen nicht bekannter
Gedarmeriebeamter. Auf meine Frage, ob etwas passiert sei, antwortete er, daß sie eine
Kontrolle durchführen würden.
Nach Betreten des Hauses wurde ich zunächst dreier weiterer Beamter ansichtig, alle drei
mir namentlich nicht,
wohl aber vom Sehen her bekannt. Der offensichtliche Leiter der
Amtshandlung ein großgewachsener, schwarzhaariger, etwa 30 Jahre alter Mann mit Brille
herrschte mich gleich nach meinem Eintreten im barschen Ton an, ich solle sagen, wen ich
als “Illegalen” versteckt hätte.
Dieser unfreundliche, verletzende Ton dieses Beamten blieb auch während der folgenden
etwa dreiviertelstündigen Amtshandlung aufrecht. So wurde meine Begründung, daß die
Arbeiter der Firmen im Touristikbuch meines Wissens nicht eingetragen werden müßten,
weil für sie ja keine Fremdenverkehrsabgabe zu leisten sei, mit den Worten kommentiert:
“Wolln' s mi pflanzn ? Das gibt eine saftige Strafe ! Sie werden sich noch wundern !“ und
ähnliches.
Nach etwa einer Viertelstunde der Amtshandlung im Haus Kulmistraße 10, einschließlich
der Inspektion der vermieteten Zimmer wurde diese im Haus Triesterstraße 207, fortgesetzt.
Dort kam es bei der Inspektion der Zimmer im Dachgeschoß, an der allerdings nur mehr
zwei Beamte teilnahmen, vor seiten des besagten Leiters der Amtshandlung zu einer
weiteren Verschärfung der Wortwahl und des Tonfalls.
Als ich etwa auf seine entsprechende scharf gestellte Frage nicht alle 9 Zimmergäste gleich
namentlich benennen konnte - manche sind als Montagearbeiter von ihren Firmen nur sehr
kurzfristig bei uns einquartiert, einige haben zudem schwer zu merkende slowenische
Namen - schrie er mich an: “Das wissen‘ s nicht ? In der Gemeinde wollen Sie sich wichtig
machen ? Was haben Sie da oben (Anmerkung: Gemeint war wohl: In der
Gemeindestube”) überhaupt verloren ?"
Auf meine Entgegnung, was denn das eine mit dem anderen zu tun habe, folge eine Reihe
von zum Teil mehrmals ausgesprochenen Drohungen, z.B. “Ihna schick ma die
Steuerfahndung, weil Sie verlangen für ein Loch da unten (gemeint: die Kulmistraße 10)
4.000 Schilling. Ihren Betrieb werden wir zusperren.” "Wir werden sie da vernichten. Wir
werden jeden einzelnen Gast, der bei Ihrer Tür hinausgeht, kontrollieren.”
Und immer wieder kam zwischendurch der Bezug auf mein politisches Engagement: “Was
haben Sie in der Gemeinde zu tun, schau‘ ns besser daheim auf Ihren Schweinestall: Das ist
ja ein Sauhaufen, daß Sie nicht alle Gäste eingetragen haben.”
“Was führen Sie denn beim Altstoffzentrum auf? Haben Sie sonst nichts zu tun ?“ und so
weiter.
Durch das laute herrische Auftreten des Gendarmeriebeamten kam zwischendurch auch
mein Sohn, der wochenendbedingt als einziger in der Dachgeschoßwohnung anwesend war,
aus seinem Zimmer. Er wurde aber von besagter Amtsperson mit den scharfen Worten:
“Was machen denn Sie!” wieder verscheucht.
Beim Hinuntergehen über die Stiege sagte der zweite Beamte, der die Amtshandlung bisher
eher stillschweigend aber offensichtlich im vollen Einverständnis mit dem Handeln seines
Kollegen mitverfolgt hatte: “Eines garantiere ich Ihnen. Ihnen reißen wir noch die Bude
nieder!”
Ich betone, daß ich mich während der gesamten Dauer der Amtshandlung meiner Art
gemäß sehr ruhig und kooperativ verhalten habe. Ich gestehe, daß ich zum ersten Mal in
meinem Leben tiefempfunden jene Angst erlebt habe, mit der Menschen in Diktaturen um
Recht und Würde gebracht werden. Nachher hatte ich zwei teilweise schlaflose Nächte und
noch heute, Tage später, habe ich Gefühl starker seelischer Beklemmung.
N.H.
Feldkirchen am 8.4.
1998
Es besteht der dringende Verdacht, daß die Amtshandlung gegen Frau N. H. insbesondere
aufgrund ihrer politischen Tätigkeit durchgeführt wurde. Die Erklärungen (Drohungen) der
Sicherheitsbeamten wie sie von N. H. angegeben wurden lassen die Vermutung zu, daß die
Gemeinderätin N. H. eingeschüchtert werden sollte. Die Amtshandlung führte dazu, daß N.
H. in Angst versetzt wurde und sich stark unter Druck gesetzt fühlt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Von wem und auf Grund welcher konkreten Verdachtslage wurde der Einsatz
angeordnet?
Lagen der Gendarmerie Anzeigen auf Verdacht von Gesetzesübertretungen der
Gemeinderätin im Zusammenhang mit der Führung ihres Beherbergungsbetriebes vor?
Wenn ja, wann und von wem wurde diese erstattet und wie lautete die Begründung dieser
Anzeige?
2. Gab es unmittelbar im Vorfeld der Amtshandlung Kontakte zwischen Organen der
Gendarmerie Feldkirchen und Organen der Marktgemeinde Feldkirchen, die die Person
der Gemeinderätin N. H. betrafen?
Wenn ja, welcher Art waren diese Kontakte? Welche Personen waren daran beteiligt?
Was war der Inhalt und Zweck dieser Kontakte?
Wenn nein, wie erklären Sie sich die auffällige zeitliche Nähe und Abfolge zwischen der
von der Gemeinderätin getätigten Verdachtsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und der
genannten Amtshandlung?
Wenn nein, wie erklären Sie sich die durch den Einsatzleiter während der Amtshandlung
mehrmals vorgenommenen abfälligen Bemerkungen über das politische Engagement der
Gemeinderätin?
3. Halten Sie das Vorgehen der Gendarmerie Feldkirchen in diesem Fall für angemessen?
Entspricht es den Vorschriften bzw. den von Ihnen gewünschten Verhaltensweisen von
Organen der Exekutive?
4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen oder haben Sie schon ergriffen
a) um das gezeigte Verhalten der im genannten Fall involvierten Beamten zu überprüfen?
b) um ähnliche Fälle von praktischem Mißbrauch der Exekutive durch örtliche politische
Machthaber
auszuschließen?
5. Welche waren die "bestimmten Tatsachen” auf Grund derer i.S. des §71 Abs 2 Z. 2
Fremdengesetz der Verdacht bestand, daß sich bei Frau N.H. Fremde unrechtmäßig
aufhalten.
6. Hat sich der Verdacht bestätigt?
7. Wenn nein, glauben Sie dessenungeachtet, daß die Behörde das Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Hausdurchsuchung bei Fr. N. H.
sorgfältig genug geprüft haben?
8. Werden Sie bzw. die Sicherheitsbeamten sich über das Vorgehen der Sicherheitsbeamten
bei der Amtshandlung am 3. April 1998 bei Frau N. H. entschuldigen?
Wenn nein, warum nicht?