4773/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend eines Einsatzes der Gendarmerie Feldkirchen bei Graz am 3. April 1998

GEDÄCHTNISPROTOKOLL

über die am Freitag, den 3 April 1998, von ca. 20,30 Uhr bis etwa 21,15 Uhr von vier

Beamten der Gendarmerie in meinem Privathaus, 8073 Feldkirchen, Kulmistraße 10, und in

meinem Gasthaus, 8073 Triesterstraße 207, vorgenommene Amtshandlung.

VORBEMERKUNG:

Ich bin an der Adresse 8073 Feldkirchen, Kulmistraße 10, Anrainerin des Bauhofes und des

Altstoffsammelzentrums. Hier, wie im Dachgeschoß des Hauses Triesterstraße 207,

betreibe ich gemeinsam mit meinem Ehemann E. H. eine Privatzimmervermietung. In

beiden Häusern beherberge ich zusammen durchschnittlich ca. 15 Personen, etliche davon

als Fixmieter, andere kurzzeitig als mir von verschiedenen Firmen zugewiesene Arbeiter

und Monteure. Ebenfalls an der Adresse Triesterstraße 207/Pt., betreibe ich eine

Gastwirtschaft. Darüber hinaus bin ich in der Marktgemeinde Feldkirchen als

Gemeindemandatarin der Grünen tätig.

In dieser Funktion und als Anrainerin des Bauhofs und Altstoffsammelzentrums habe ich

eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet. Im auffallend zeitlichem

Zusammenhang wurde dann von Gendarmeriebeamten die von mir und meinem Mann

vermieteten Räumlichkeiten durchsucht.

Zur Amtshandlung der Gendarmerie vom 3. April 1998:

Um etwa 20,30 Uhr fuhr ich mit dein Fahrrad vom Gasthaus, Triesterstraße 207, zum Haus

Kulmistraße 10. Auf dem Privatparkplatz vor dem Haus standen zwei Einsatzfahrzeuge der

Gendarmerie, sowie ein mir persönlich und auch vom Sehen nicht bekannter

Gedarmeriebeamter. Auf meine Frage, ob etwas passiert sei, antwortete er, daß sie eine

Kontrolle durchführen würden.

Nach Betreten des Hauses wurde ich zunächst dreier weiterer Beamter ansichtig, alle drei

mir namentlich nicht, wohl aber vom Sehen her bekannt. Der offensichtliche Leiter der

Amtshandlung ein großgewachsener, schwarzhaariger, etwa 30 Jahre alter Mann mit Brille

herrschte mich gleich nach meinem Eintreten im barschen Ton an, ich solle sagen, wen ich

als “Illegalen” versteckt hätte.

Dieser unfreundliche, verletzende Ton dieses Beamten blieb auch während der folgenden

etwa dreiviertelstündigen Amtshandlung aufrecht. So wurde meine Begründung, daß die

Arbeiter der Firmen im Touristikbuch meines Wissens nicht eingetragen werden müßten,

weil für sie ja keine Fremdenverkehrsabgabe zu leisten sei, mit den Worten kommentiert:

“Wolln' s mi pflanzn ? Das gibt eine saftige Strafe ! Sie werden sich noch wundern !“ und

ähnliches.

Nach etwa einer Viertelstunde der Amtshandlung im Haus Kulmistraße 10, einschließlich

der Inspektion der vermieteten Zimmer wurde diese im Haus Triesterstraße 207, fortgesetzt.

Dort kam es bei der Inspektion der Zimmer im Dachgeschoß, an der allerdings nur mehr

zwei Beamte teilnahmen, vor seiten des besagten Leiters der Amtshandlung zu einer

weiteren Verschärfung der Wortwahl und des Tonfalls.

Als ich etwa auf seine entsprechende scharf gestellte Frage nicht alle 9 Zimmergäste gleich

namentlich benennen konnte - manche sind als Montagearbeiter von ihren Firmen nur sehr

kurzfristig bei uns einquartiert, einige haben zudem schwer zu merkende slowenische

Namen - schrie er mich an: “Das wissen‘ s nicht ? In der Gemeinde wollen Sie sich wichtig

machen ? Was haben Sie da oben (Anmerkung: Gemeint war wohl: In der

Gemeindestube”) überhaupt verloren ?"

Auf meine Entgegnung, was denn das eine mit dem anderen zu tun habe, folge eine Reihe

von zum Teil mehrmals ausgesprochenen Drohungen, z.B. “Ihna schick ma die

Steuerfahndung, weil Sie verlangen für ein Loch da unten (gemeint: die Kulmistraße 10)

4.000 Schilling. Ihren Betrieb werden wir zusperren.” "Wir werden sie da vernichten. Wir

werden jeden einzelnen Gast, der bei Ihrer Tür hinausgeht, kontrollieren.”

Und immer wieder kam zwischendurch der Bezug auf mein politisches Engagement: “Was

haben Sie in der Gemeinde zu tun, schau‘ ns besser daheim auf Ihren Schweinestall: Das ist

ja ein Sauhaufen, daß Sie nicht alle Gäste eingetragen haben.”

“Was führen Sie denn beim Altstoffzentrum auf? Haben Sie sonst nichts zu tun ?“ und so

weiter.

Durch das laute herrische Auftreten des Gendarmeriebeamten kam zwischendurch auch

mein Sohn, der wochenendbedingt als einziger in der Dachgeschoßwohnung anwesend war,

aus seinem Zimmer. Er wurde aber von besagter Amtsperson mit den scharfen Worten:

“Was machen denn Sie!” wieder verscheucht.

Beim Hinuntergehen über die Stiege sagte der zweite Beamte, der die Amtshandlung bisher

eher stillschweigend aber offensichtlich im vollen Einverständnis mit dem Handeln seines

Kollegen mitverfolgt hatte: “Eines garantiere ich Ihnen. Ihnen reißen wir noch die Bude

nieder!”

Ich betone, daß ich mich während der gesamten Dauer der Amtshandlung meiner Art

gemäß sehr ruhig und kooperativ verhalten habe. Ich gestehe, daß ich zum ersten Mal in

meinem Leben tiefempfunden jene Angst erlebt habe, mit der Menschen in Diktaturen um

Recht und Würde gebracht werden. Nachher hatte ich zwei teilweise schlaflose Nächte und

noch heute, Tage später, habe ich Gefühl starker seelischer Beklemmung.

N.H.

Feldkirchen am 8.4. 1998

Es besteht der dringende Verdacht, daß die Amtshandlung gegen Frau N. H. insbesondere

aufgrund ihrer politischen Tätigkeit durchgeführt wurde. Die Erklärungen (Drohungen) der

Sicherheitsbeamten wie sie von N. H. angegeben wurden lassen die Vermutung zu, daß die

Gemeinderätin N. H. eingeschüchtert werden sollte. Die Amtshandlung führte dazu, daß N.

H. in Angst versetzt wurde und sich stark unter Druck gesetzt fühlt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Von wem und auf Grund welcher konkreten Verdachtslage wurde der Einsatz

angeordnet?

Lagen der Gendarmerie Anzeigen auf Verdacht von Gesetzesübertretungen der

Gemeinderätin im Zusammenhang mit der Führung ihres Beherbergungsbetriebes vor?

Wenn ja, wann und von wem wurde diese erstattet und wie lautete die Begründung dieser

Anzeige?

2. Gab es unmittelbar im Vorfeld der Amtshandlung Kontakte zwischen Organen der

Gendarmerie Feldkirchen und Organen der Marktgemeinde Feldkirchen, die die Person

der Gemeinderätin N. H. betrafen?

Wenn ja, welcher Art waren diese Kontakte? Welche Personen waren daran beteiligt?

Was war der Inhalt und Zweck dieser Kontakte?

Wenn nein, wie erklären Sie sich die auffällige zeitliche Nähe und Abfolge zwischen der

von der Gemeinderätin getätigten Verdachtsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und der

genannten Amtshandlung?

Wenn nein, wie erklären Sie sich die durch den Einsatzleiter während der Amtshandlung

mehrmals vorgenommenen abfälligen Bemerkungen über das politische Engagement der

Gemeinderätin?

3. Halten Sie das Vorgehen der Gendarmerie Feldkirchen in diesem Fall für angemessen?

Entspricht es den Vorschriften bzw. den von Ihnen gewünschten Verhaltensweisen von

Organen der Exekutive?

4. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen oder haben Sie schon ergriffen

a) um das gezeigte Verhalten der im genannten Fall involvierten Beamten zu überprüfen?

b) um ähnliche Fälle von praktischem Mißbrauch der Exekutive durch örtliche politische

Machthaber auszuschließen?

5. Welche waren die "bestimmten Tatsachen” auf Grund derer i.S. des §71 Abs 2 Z. 2

Fremdengesetz der Verdacht bestand, daß sich bei Frau N.H. Fremde unrechtmäßig

aufhalten.

6. Hat sich der Verdacht bestätigt?

7. Wenn nein, glauben Sie dessenungeachtet, daß die Behörde das Vorliegen der

gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Hausdurchsuchung bei Fr. N. H.

sorgfältig genug geprüft haben?

8. Werden Sie bzw. die Sicherheitsbeamten sich über das Vorgehen der Sicherheitsbeamten

bei der Amtshandlung am 3. April 1998 bei Frau N. H. entschuldigen?

Wenn nein, warum nicht?