4790/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend rechtswidrige Baubewilligung Oberwaltersdorf

Die Magna - Liegenschaftsverwaltungs - GmbH hat am 16.2.1994 Liegenschaften samt

daraufstehenden Gebäuden in der KG 04105 Oberwaltersdorf erworben, mit dem Ziel,

darauf die Magna - Europazentrale zu errichten, sowie Appartement - Wohnhäuser zu bauen,

die am freien Markt verkauft werden. Da ein Großteil der erworbenen Grundflächen

landwirtschaftliche Nutzfläche war und Grünland - Widmung aufwies, mußten zur

Realisierung des Projektes Umwidmungen durchgeführt werden.

Weite Teile des Areals sind heute als Grünland/Sport/Golf gewidmet, bzw waren in dieser

Widmung vorhanden, sodaß ein Golfplatz ohne Umwidmung errichtet werden konnte.

Allerdings wurden neben dem Golfplatz auch eine Tennishalle, ein Bauhof und ein

Klubhaus, das auch ein riesiges Luxusrestaurant beinhaltet, errichtet. Die Errichtung dieser

Gebäude auf Flächen mit Grünland - /Sport - /Golf - Widmung entspricht nicht dem

niederösterreichischen Raumordnungsgesetz 1976. Die Baubewilligung, die der

Bürgermeister von Oberwaltersdorf im Jahre 1995 als Baubehörde erster Instanz für diese

Gebäude erteilt hat, ist daher rechtswidrig. Laut Ansuchen für die genannten Gebäude

Klubhaus, Tennishalle und Bauhof hätten also bereits bei der Vorprüfung aufgrund des

bestehenden Flächenwidmungsplanes abgewiesen werden müssen. Aufgrund dieses

Umstandes hat die Abgeordnete Brigid Weinzinger an die Staatsanwaltschaft Wiener

Neustadt am 27.4.1998 eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Auch die Abteilung RU/2

des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung hat schon vor einiger Zeit eine

Sachverhaltsdarstellung an die Aufsichtsbehörde (BH - Baden) eingebracht, da auch von der

Abteilung RU/2 diese Bauten für nicht bewillungsfähig gehalten werden. Diese Anzeige

wurde von Hofrat Dr. Silberbauer unterschrieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Warum wurde die Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister E.H.

wegen des Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt, wie aus der

Benachrichtigung 3 St 500/98b hervorgeht, zurückgelegt?

2. Wurde in diesem Zusammenhang mit Beamten der Abteilung RU/2 des Amtes der

Niederösterreichischen Landesregierung, die eine Sachverhaltsdarstellung an die

Aufsichtsbehörde gestellt haben, Kontakt aufgenommen?

3. Gab es in dieser Angelegenheit eine Weisung, die Anzeige zurückzulegen?

4. Wenn ja, von wem an wen und welchen Inhaltes?