4790/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend rechtswidrige Baubewilligung Oberwaltersdorf
Die Magna - Liegenschaftsverwaltungs - GmbH hat am 16.2.1994 Liegenschaften samt
daraufstehenden Gebäuden in der KG 04105 Oberwaltersdorf erworben, mit dem Ziel,
darauf die Magna - Europazentrale zu errichten, sowie Appartement - Wohnhäuser zu bauen,
die am freien Markt verkauft werden. Da ein Großteil der erworbenen Grundflächen
landwirtschaftliche Nutzfläche war und Grünland - Widmung aufwies, mußten zur
Realisierung des Projektes Umwidmungen durchgeführt werden.
Weite Teile des Areals sind heute als Grünland/Sport/Golf gewidmet, bzw waren in dieser
Widmung vorhanden, sodaß ein Golfplatz ohne Umwidmung errichtet werden konnte.
Allerdings wurden neben dem Golfplatz auch eine Tennishalle, ein Bauhof und ein
Klubhaus, das auch ein riesiges Luxusrestaurant beinhaltet, errichtet. Die Errichtung dieser
Gebäude auf Flächen mit Grünland - /Sport - /Golf - Widmung entspricht nicht dem
niederösterreichischen Raumordnungsgesetz 1976. Die Baubewilligung, die der
Bürgermeister von Oberwaltersdorf im Jahre 1995 als Baubehörde erster Instanz für diese
Gebäude erteilt hat, ist daher rechtswidrig. Laut Ansuchen für die genannten Gebäude
Klubhaus, Tennishalle und Bauhof hätten also bereits bei der Vorprüfung aufgrund des
bestehenden Flächenwidmungsplanes abgewiesen werden müssen. Aufgrund dieses
Umstandes hat die Abgeordnete Brigid Weinzinger an die Staatsanwaltschaft Wiener
Neustadt am 27.4.1998 eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Auch die Abteilung RU/2
des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung hat schon vor einiger Zeit eine
Sachverhaltsdarstellung an die Aufsichtsbehörde (BH - Baden) eingebracht, da auch von der
Abteilung RU/2 diese Bauten für nicht bewillungsfähig gehalten werden. Diese Anzeige
wurde von Hofrat Dr. Silberbauer unterschrieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde die Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister E.H.
wegen des Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt, wie aus der
Benachrichtigung 3 St 500/98b hervorgeht, zurückgelegt?
2. Wurde in diesem Zusammenhang mit Beamten der Abteilung RU/2 des Amtes der
Niederösterreichischen Landesregierung, die eine Sachverhaltsdarstellung an die
Aufsichtsbehörde gestellt haben, Kontakt aufgenommen?
3. Gab es in dieser Angelegenheit eine Weisung, die Anzeige zurückzulegen?
4. Wenn ja, von wem an wen und welchen Inhaltes?