4793/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeigroßeinsatz zur Überprüfung von Fahrgästen im kommerziellen Interesse

der Wiener Stadtwerke Verkehrsbetriebe

Bereits mehrmals war in den Medien von Polizeigroßeinsätzen - teilweise sogar unter

Beteiligung von Spezialeinheiten - im Zusammenhang mit der Fahrscheindisziplin der

Benutzer/innen der Linien der Wiener Stadtwerke Verkehrsbetriebe berichtet worden. Am

28. April fand gegen 17.00 Uhr eine derartige gemeinsame Aktion von Kontrollorganen der

Wiener Stadtwerke Verkehrsbetriebe und zahlreichen Exekutivorganen statt. Die Szene

erweckte für unbefangene Beobachter/innen den Eindruck eines groß angelegten

Antiterroreinsatzes, wobei sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des

Exekutiveinsatzes aufdrängt. Überdies wurde beobachtet, daß bei den Kontrollen von

Personen, die das Stationsgebäude verlassen wollten, überwiegend junge Menschen in

Sportbekleidung bzw Menschen mit dunklem Teint und dunklen Haaren herausgegriffen

wurden und sehr unwirsch aufgefordert wurden, die Fahrausweise vorzuweisen.

Dieser Einsatz von zahlreichen Exekutivorganen wirft die Frage nach der gesetzlichen

Grundlage der Vorgangsweise auf. Ohne Zweifel beeinträchtigen Schwarzfahrer/innen die

kommerziellen Interessen der Wiener Stadtwerke Verkehrsbetriebe, eine Störung der

öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit wird jedoch in aller Regel dadurch nicht

verursacht. Angesichts der immer wieder behaupteten Überlastung der Polizei mit ihren

ureigensten Aufgaben der Verbrechensbekämpfung und angesichts der immer wieder

vorgebrachten Probleme mit knappen Personalressourcen muß hinterfragt werden, warum

quasi “prophylaktisch” massive Polizeieinsätze angeordnet werden, wenn doch die Wiener

Stadtwerke Verkehrsbetriebe ohnehin spezialisierte Kontrollorgane einsetzen, deren

Anordnungen in aller Regel auch Folge geleistet wird.

Jedenfalls aber scheint ein derartiger Einsatz von Exekutivorganen keinesfalls im Einklang

mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu stehen, wenn nicht sämtliche dadurch

verursachte Kosten (der gesamte Personal - und Sachaufwand sowie die sogenannten

Oberheads) vom kommerziell interessierten Unternehmen abgegolten werden. Genauso gut

könnte ansonsten die Exekutive die Funktion von Kaufhausdetektiv/inn/en übernehmen!

Ferner muß die Verhältnismäßigkeit der Abgeltung von Polizeileistungen hinterfragt

werden, da insbesondere von Jugend - und Kulturinitiativen im Rahmen von

Veranstaltungen, die nicht unbeträchtlichen Kosten der “Sicherung” von Veranstaltungen

selbst tragen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Seit wann werden derartige gemeinsame Schwerpunkt - Kontroll - Aktionen der

Verkehrsbetriebe und der Exekutive durchgeführt?

2. Wieviele derartige Schwerpunktaktionen fanden bereits statt, wo fanden sie jeweils

statt, wann fanden sie jeweils statt (bitte genaue Daten angeben) und wie lange

dauerten die Einsätze jeweils?

3. Welche Einheiten der Exekutive waren an diesen Schwerpunkt - Aktionen beteiligt?

(Falls mehrere Organisationseinheiten beteiligt waren, bitte jeweils die Zahl der

involvierten Exekutivorgane pro Organisationseinheit anführen!)

4. Welche gesetzliche Bestimmung ist Grundlage dieses “präventiven” Einsatzes gegen

Schwarzfahrer/innen?

5. a) Haben Sie veranlaßt, daß vor allem junge Menschen in Jeans und dunkelhaarige

bzw dunkelhäutige Menschen sehr rüde angehalten und kontrolliert werden?

b) Wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies?

c) Wenn nein, was werden Sie tun, um in Zukunft bei jeder Art von Amtshandlung

zu verhindern, daß diskriminierende bzw sogar offen rassistische Motive zutage

treten?

6. Halten Sie es im Sinne der Verhältnismäßigkeit für angebracht, wenn hypothetische

Schwarzfahrer/innen von bewaffneten Exekutivorganen angehalten werden?

7. Die Einsätze dienen den kommerziellen Interessen der Wiener Stadtwerke

Verkehrsbetriebe.

a) Welche finanziellen Leistungen wurden für diese massiven Exekutiveinsätze den

Wiener Stadtwerke Verkehrsbetrieben - gegliedert nach den bisher

durchgeführten einzelnen Einsätzen - in Rechnung gestellt?

b) Wieviel wurde tatsächlich für jeden einzelnen Einsatz geleistet?

8. a) Ist damit zu rechnen, daß die ohnehin überlastete Polizei demnächst auch für

andere Unternehmungen Bewachungsdienste übernehmen wird, also etwa in

Kaufhäusern oder Supermärkten?

b) Wenn ja, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage?

c) Wenn nein, wie erklärt sich die Sonderstellung der Wiener Stadtwerke

Verkehrsbetriebe?

9. Bei Veranstaltungen von Kunst - und Kulturinitiativen bzw bei Jugendveranstaltungen

müssen die Veranstalter/innen selbst die Kosten der von der Exekutive für erforderlich

gehaltenen Bewachung und Sicherung übernehmen. Wieviel wird bei derartigen

Jugend - und Kulturveranstaltungen im Durchschnitt in Rechnung gestellt?

10. Sehen Sie nicht eine gewisse Diskrepanz zwischen der “Hilfsbereitschaft” der Polizei

für Jugend - und Kulturinitiativen bzw für die wirtschaftlichen Anliegen der Wiener

Stadtwerke Verkehrsbetriebe?

II. Werden Sie daraus politische Konsequenzen ziehen?

a) Wenn ja, in welche Richtung?

b) Wenn nein, warum nicht?