4797/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Personalsituation in Österreichs Strafanstalten

Durch die spektakuläre Flucht eines rumänischen U - Häftlings aus der Strafanstalt Wels, OÖ., am

Samstag, 13. Juni 1998, wurde die Diskussion über die Personalsituation in den österreichischen

Strafanstalten neu entfacht. In einem Artikel der OÖN vom 16. Juni 1998 wurde der Vorsitzende

der Justizwache - Gewerkschaft Leonhard Schinkel zitiert, wonach in diesem Jahr 60 Planstellen

in den 29 österreichischen Strafvollzugsanstalten abgebaut werden sollen. Verschärft werde die

Situation - so Leonhard Schinkel in diesem Artikel weiter, “durch den Personalmangel bei der

Justizwache. Notwendig wäre, daß auf einen Beamten jeweils nur zwei Strafgefangene kommen,

tatsächlich beträgt dieses Verhältnis im Schnitt aber nicht 1:2 sondern 1:4.”

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1. Wie viele Häftlinge gab es mit 30.6.1998 in den österreichischen Justizanstalten?

2. Wie entwickelte sich die Zahl der Häftlinge in den Jahren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997 und

bis 30.6.1998?

3. Wie hoch ist der tatsächliche derzeitige Personalstand der Justizwachebeamten in den

österreichischen Justizanstalten (30.6.1998)?

4. Stimmt der Ist - mit dem Soll - Personalstand der Justizwachebeamten in den österreichischen

Justizanstalten überein? Wenn nein, warum nicht, und wie groß ist die Differenz zwischen

Ist - und dem Soll - Personalstand?

5. Wie entwickelte sich die Zahl der Justizwachebeamten in den österreichischen Justizanstalten

in den Jahren 1993, 1994, 1995 1996, 1997 und bis 30.6.1998?

6. Stimmt die Befürchtung, daß in diesem Jahr 60 Planstellen in den 29 österreichischen

Justizanstalten abgebaut werden?

7. Planen Sie, in den nächsten Jahren Planstellen in den Justizanstalten abzubauen? Wenn ja

wann und wie viele?

8. Wie hoch ist der geplante Personalstand bei den österreichischen Justizwachebeamten in den

Justizanstalen in den nächsten 3 Jahren?