4798/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Morak

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Referenzfilmförderung

Seitens des Österreichischen Filminstitutes (ÖFI) wurde dem Produzenten des

Filmes “Jedermanns Fest” (Regie: Fritz Lehner, Produktion: WEGA - Film) eine

Referenzfilmförderung (aus den Referenzmitteln des Filmes Funny Games) von

9 Mio. S gewährt, die für die Herstellung des Filmes “Die drei Posträuber” verwendet

werden sollen. Dies steht im Widerspruch zu den seit Jänner/Februar 1998 geltenden

Förderungsrichtlinien des ÖFI. Ein Projekt, das seitens des ÖFI ausschließlich aus

Referenzmitteln mitfinanziert wird, bedarf zwar keiner Befassung der

Auswahlkommission; allerdings ist "vom Filminstitut die Erfüllung der

Fördervoraussetzungen entsprechend den Förderungsrichtlinien zu prüfen". In

diesen ist ausdrücklich festgehalten, daß eine Förderung des ÖFI grundsätzlich nicht

möglich ist, wenn “ein anderes aus Öffentlichen Mitteln gefördertes Vorhaben des

Förderungswerbers durch die entsprechende Förderungsinstitution noch nicht

abgenommen‘ wurde, was mit der Produktion “Jedermanns Fest”, an der das ÖFI mit

8 Mio. S beteiligt ist, der Fall ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler, unter

Berufung auf seine in § 9 des Filmförderungsgesetzes festgelegte Aufsichtspflicht,

folgende

Anfrage

1. Aus welchen Gründen entschied das ÖFI, der WEGA - Film 9 Mio. S Referenzmittel

zu gewähren, obwohl das Filmprojekt “Jedermanns Fest” noch nicht

abgenommen wurde?

2. Sind die Referenzmittel in der Höhe von 9 Mio. S bereits zur Auszahlung

gekommen? Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Förderungszusage bzw.

die Auszahlung nicht erst nach der Abnahme des laufenden Projektes

Jedermanns Fest”? Wenn die Gelder noch nicht ausbezahlt sind, wann sollte die

Überweisung erfolgen?

3. Läßt sich Ihrer Meinung nach eine Förderung im Hinblick auf die oben zitierten

Förderungsrichtlinien rechtfertigen? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde trotz

der eingangs zitierten Förderungsrichtlinien in dieser Weise entschieden?