4799/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Morak
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Fertigstellung des Films "Jedermanns Fest"
Betreffend die im Herbst 1996 begonnenen Dreharbeiten des Films "Jedermanns
Fest", die im Dezember 1996 unterbrochen werden mußten, verweisen wir auf die
parlamentarische Anfrage 4467/J.
Im Zuge der Versuche, die Produktion "Jedermanns Fest" (Regie und Drehbuch: Fritz
Lehner, Produktion: WEGA - Film), die der Bund durch das Österreichische Filminstitut
(ÖFI) mit 8 Mio S gefördert hat, fertigzustellen, wurde Fritz Lehner von Seiten der
Produktionsfirma eine Einigungsfrist bis 10. Juni 1998 gesetzt, um den von der
WEGA vorgeschlagenen Fertigstellungsplan und die Drehbedingungen zu
akzeptieren. Trotzdem wurden bereits vor Fristablauf am 6. und 7. Juni 1998 die
Dreharbeiten zu "Jedermanns Fest" von der WEGA-FiIm weitergeführt, ohne eine
positive oder abschlägige Antwort von Fritz Lehner und eine Einigung mit Klaus
Maria Brandauer abzuwarten. Der Wiener Filmfinanzierungsfonds (WFF), als einer
der Finanziers, wurde erst 3 Wochen später von den Dreharbeiten in Kenntnis
gesetzt. Als Voraussetzung einer Zustimmung der Finanziers zum
Fertigstellungsplan seitens der WEGA-Film war eine Einigung mit dem
Hauptdarsteller Klaus Maria Brandauer und die Bekanntgabe eines Ersatzregisseurs,
der auch von den Finanzierungspartnern akzeptiert wird, vereinbart worden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler, unter
Berufung auf seine in § 9 des Filmförderungsgesetzes festgelegte Aufsichtspflicht,
folgende
Anfrage
1. War dem ÖFI der von der Produktion festgesetzte Einigungstermin vom 10. Juni
bekannt?
2. Wann wurde das ÖFI über die Wiederaufnahme der Dreharbeiten informiert?
3. Welche Schritte hat das ÖFI unternommen, als es von der Fortsetzung der
Dreharbeiten durch die WEGA - Film vor Fristablauf erfuhr?
4. Auf dem Dispositionsbericht der am 6. und 7. Juni erfolgten Dreharbeiten ist
weder ein Regisseur noch ein Kameramann vermerkt. Hat es einen Regisseur
und ein Kamerateam gegeben? Wenn ja, welche Personen waren für Kamera
und Regie verantwortlich?
5. Zu welchem Zeitpunkt sind dem ÖFI der Ersatzregisseur und das Kamerateam
bekannt gegeben worden?
6. Hat das ÖFI diesbezüglich seine Zustimmung gegeben?
7. Ist das ÖFI über eine Einigung mit Klaus Maria Brandauer informiert worden?
8. Als Voraussetzung für die Einwilligung der Finanzierungspartner zum
Fertigstellungsplan der WEGA - Film war vereinbart daß diese den Geldgebern
einen Ersatzregisseur bekannt gibt, dem auch die Finanziers zustimmen und eine
Einigung mit Klaus Maria Brandauer herbeigeführt wird. Welche Konsequenzen
wird das ÖFI daraus ziehen, falls diese beiden Punkte seitens der WEGA - Film
nicht erfüllt wurden?
9. Wie beurteilt das ÖFI die am 6. und 7. Juni durchgeführten Dreharbeiten im
Hinblick auf die gesetzte Einigungsfrist und die zu erwartende gerichtliche
Auseinandersetzung?