4799/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Morak

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Fertigstellung des Films "Jedermanns Fest"

Betreffend die im Herbst 1996 begonnenen Dreharbeiten des Films "Jedermanns

Fest", die im Dezember 1996 unterbrochen werden mußten, verweisen wir auf die

parlamentarische Anfrage 4467/J.

Im Zuge der Versuche, die Produktion "Jedermanns Fest" (Regie und Drehbuch: Fritz

Lehner, Produktion: WEGA - Film), die der Bund durch das Österreichische Filminstitut

(ÖFI) mit 8 Mio S gefördert hat, fertigzustellen, wurde Fritz Lehner von Seiten der

Produktionsfirma eine Einigungsfrist bis 10. Juni 1998 gesetzt, um den von der

WEGA vorgeschlagenen Fertigstellungsplan und die Drehbedingungen zu

akzeptieren. Trotzdem wurden bereits vor Fristablauf am 6. und 7. Juni 1998 die

Dreharbeiten zu "Jedermanns Fest" von der WEGA-FiIm weitergeführt, ohne eine

positive oder abschlägige Antwort von Fritz Lehner und eine Einigung mit Klaus

Maria Brandauer abzuwarten. Der Wiener Filmfinanzierungsfonds (WFF), als einer

der Finanziers, wurde erst 3 Wochen später von den Dreharbeiten in Kenntnis

gesetzt. Als Voraussetzung einer Zustimmung der Finanziers zum

Fertigstellungsplan seitens der WEGA-Film war eine Einigung mit dem

Hauptdarsteller Klaus Maria Brandauer und die Bekanntgabe eines Ersatzregisseurs,

der auch von den Finanzierungspartnern akzeptiert wird, vereinbart worden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler, unter

Berufung auf seine in § 9 des Filmförderungsgesetzes festgelegte Aufsichtspflicht,

folgende

Anfrage

1. War dem ÖFI der von der Produktion festgesetzte Einigungstermin vom 10. Juni

bekannt?

2. Wann wurde das ÖFI über die Wiederaufnahme der Dreharbeiten informiert?

3. Welche Schritte hat das ÖFI unternommen, als es von der Fortsetzung der

Dreharbeiten durch die WEGA - Film vor Fristablauf erfuhr?

4. Auf dem Dispositionsbericht der am 6. und 7. Juni erfolgten Dreharbeiten ist

weder ein Regisseur noch ein Kameramann vermerkt. Hat es einen Regisseur

und ein Kamerateam gegeben? Wenn ja, welche Personen waren für Kamera

und Regie verantwortlich?

5. Zu welchem Zeitpunkt sind dem ÖFI der Ersatzregisseur und das Kamerateam

bekannt gegeben worden?

6. Hat das ÖFI diesbezüglich seine Zustimmung gegeben?

7. Ist das ÖFI über eine Einigung mit Klaus Maria Brandauer informiert worden?

8. Als Voraussetzung für die Einwilligung der Finanzierungspartner zum

Fertigstellungsplan der WEGA - Film war vereinbart daß diese den Geldgebern

einen Ersatzregisseur bekannt gibt, dem auch die Finanziers zustimmen und eine

Einigung mit Klaus Maria Brandauer herbeigeführt wird. Welche Konsequenzen

wird das ÖFI daraus ziehen, falls diese beiden Punkte seitens der WEGA - Film

nicht erfüllt wurden?

9. Wie beurteilt das ÖFI die am 6. und 7. Juni durchgeführten Dreharbeiten im

Hinblick auf die gesetzte Einigungsfrist und die zu erwartende gerichtliche

Auseinandersetzung?