4805/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Evaluierung sowie inhaltliche Ausrichtung der Geschäftspolitik der

Bundesimmobiliengesellschaft

Vor einiger Zeit wurde die Tätigkeit der Bundesgebäudeverwaltung aus der

Bundesverwaltung ausgliedert und einer privatrechtlich organsierten Gesellschaft

(Bundesimmobiliengesellschaft BIG) überantwortet. Für diese Ausgliederung wurden

damals höhere wirtschaftliche Effizienz sowie Vermeidung der Schwerfälligkeiten des

Bundeshaushaltsrechtes bzw. der Personalregelungen des Bundes ins Treffen geführt.

In der Praxis wird an der Tätigkeit der Bundesimmobiliengesellschaft teilweise heftige

Kritik geübt, wobei als Hauptargumente genannt werden:

• keine Kostentransparenz, rotschwarzer Proporz in den Leitungsfunktionen sowie

beträchtliche Overhead - Kosten;

• höhere Kostenbelastungen für Bundesdienststellen (Verwaltungsbehörden, Gerichte),

die in BIG - Objekten untergebracht sind, insgesamt ergibt sich dadurch keine

Entlastung für den Staatshaushalt;

• mangelnde Qualitätsvorgaben hin sichtlich der zugekauften Architekt/inn/en -

Leistungen, Bevorzugung der Billigstbieter/innen (und nicht der Bestbieter/innen),

Abschluß von Knebelungsverträgen ohne Bedachtnahme auf architekturpolitische bzw.

städteplanerische Vorreiterrollen der öffentlichen Hände;

völliges Fehlen politischer Vorgaben im Sinne allgemeiner volkswirtschaftlicher

Ziele, insbesondere völlige Ignoranz in Sachen ökologisches Bauen bzw.

Energieeffizienz von Gebäuden;

• keine Vorgaben hinsichlich einer öffentlichen Vorreiterrolle betreffend “Kunst am

Bau”;

• keine politischen Vorgaben hinsichtlich eines gesundheitsfördernden Gebäudeklimas

(Vermeidung des Sick - Building - Syndroms);

verpaßte Chancen hinsichtlich größerer Areale, die im Sinne städtebaulicher

Gesamtkonzeptionen progressiv genutzt werden könnten;

mangelnde Einbindung der künftigen Nutzer/innen bei der Konzeption von Bau -

und/oder Umbauvorhaben, dadurch spätere Schwierigkeiten für die

Gebäudenutzer/innen bzw. vergeudete Sparpotentiale.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Gibt es einen umfassenden Bericht betreffend die

ökonomische/ökologische/städtebauliche sowie sozialpolitische Evaluierung der

Ausgliederung der Bundesgebäudeverwaltung?

2. Wenn ja, wie lautet der vollständige Text dieses Evaluierungsberichtes?

3. Wenn nein, sind Sie bereit, eine derartige Evaluierung zu veranlassen?

4. Welche ökologischen bzw. baubiologischen Vorgaben haben Sie - als

Eigentümervertreter den Organen der BIG angeordnet?

5. Wieviele Objekte stehen derzeit im Eigentum der BIG bzw. in der Verwaltung der BIG

bzw. hinsichtlich wievieler Objekte bestehen andere Nutzungsrechte?

6. Welche Leerflächen und Leerareale stehen derzeit im Einflußbereich der BIG und

welche städtebaulichen bzw. architekturpolitischen Vorgaben gibt es seitens des

Ressorts?

7. Werden dabei auch andere Gebietskörperschaften (z.B. die Stadt Wien) hinsichtlich der

künftigen Nutzungen eingebunden?

8. Wieviele Objekte stehen derzeit leer bzw. werden nicht ihrem Zweck entsprechend (z.B.

als bloße Lagerräumlichkeiten) genutzt?

9. Wann ist mit einer dem Gebäude zweckentsprechenden Nutzung zu rechnen?

10. Wie haben sich die von den Nutzer/inne/n verlangten Entgelte seit der Gründung der

BIG entwickelt (bitte die von öffentlichen Dienststellen genutzten Objekte sowie die

diesbezügliche Preisentwicklung gesondert ausweisen)?

11. Gibt es bei Bauvorhaben eine Kooperation mit Organen der Arbeitsinspektion bzw. der

Gesundheitsbehörden im Sinne des bestmöglichen Schutzes von

Arbeitnehmer/inneninteressen?

12. In welcher Art und Weise werden künftige Nutzer/innen bei der Konzeption der

räumlichen Ausgestaltung berücksichtigt?

13. Gibt es Standardverträge, die mit beauftragten Architekt/inn/en bzw.

Ziviltechniker/innen etc. abgeschlossen werden und wie lauten diese?

14. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, daß oftmals die Billigst - und nicht die

Bestbieter/innen zum Zuge kommen?

15. Ist es zutreffend, daß aus kurzsichtigen betriebswirtschaftlichen Überlegungen bei

einem universitären BIG - Bauvorhaben in Tirol entgegen den Wünschen der

Nutzer/innen auf eine Dreifachverglasung der Fenster verzichtet wurde?

16. Wendet die BIG sogenannte Contracting - Modelle bei Umbauvorhaben im Sinne der

Sanierung des Wärmehaushalts von Gebäuden an?

17. Wenn ja, mit welchen Instituten erfolgt die Kooperation?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Welche Vorgaben seitens des Ressorts gibt es hinsichtlich eines Mindestaufwandes für

“Kunst am Bau”?

20. Wie haben sich die Overhead - Kosten der BIG seit der Ausgliederung entwickelt?

21. Wieviele Menschen arbeiten derzeit bei der BIG und wie hoch ist der Frauenanteil auf

sämtlichen hierarchischen Ebenen?

22. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, daß in der BIG eine rigide rotschwarze

Proporzwirtschaft betrieben wird?