4807/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Datenklau und Datenmißbrauch/FPÖ
In den letzten Monaten bzw. Jahren mehrmals Vorfälle bekannt geworden, bei denen
Mitarbeiter oder Funktionäre der FPÖ in den Verdacht gerieten, sich mißbräuchlich Zugang
zu geschützten Daten verschafft zu haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Die Tageszeitung “Die Presse” zitiert in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 98 den FPÖ -
Generalsekretär Westenthaler im Zusammenhang mit der Benutzerstatistik des Porno -
Anbieters "Austrian Erotic Centers", daß die dokumentierten Zugriffe durch den Nutzer
FPÖ gar nicht erfaßt werden könnten, weil es nicht möglich sei, einen Zugriff durch die
FPÖ zurückzuverfolgen. Westenthaler: “Wir haben einen Proxyserver - eine Art Schutz -
dazwischen geschaltet. Wenn wir im Internet irgendwo hineingehen, scheinen wir mit
unserer Adresse gar nicht auf.”.
Diese Behauptung ist insoferne falsch, als es jedenfalls Zugriffe von FPÖ - zugehörigen
Personen auf die Homepage der Grünen gab. Diese Zugriffe wurden von unserem Server
dokumentiert und zeigen als User - Adresse (Adresse des Anfragenden) “www.fpoe.at‘”, die
Internet Adresse der Freiheitlichen.
FPÖ Generalsekretär Westenthaler hat gegenüber der “Presse” behauptet, die durch
“Austria Erotic Centers” festgestellten Zugriffe auf den Porno - Anbieter durch “fpoe.at”
könnten so nicht stattgefunden haben, sondern seien von einem Spaßvogel erfunden
worden. Damit stellt der FPÖ - Generalsekretär die schwerwiegende Behauptung auf, daß
irgend jemand den Namen “fpoe.at” gefälscht habe, um so der FPÖ Schaden zuzufügen.
Zum zweiten behauptet der freiheitliche Generalsekretär, daß die FPÖ bei Benutzung des
Internet zum Schutz bzw. zum Verdecken ihrer Adresse prinzipiell Proxyserver benutze.
a) Ist es möglich, durch die Verwendung von Proxyservern auch den Zugriff auf
pornographische bzw. kinderpornographische Anbieter im Internet zu verdecken?
b) Stellt die Fälschung oder die Unkenntlichmachung von Absenderadressen im
Zusammenhang mit dem Zugriff auf Pornographie- bzw. Kinderpornographieanbieter oder
mit dem Zugriff auf geschützte Daten einen strafbaren Tatbestand dar? Wurden von den
Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit
diesbezüglich Erkenntnisse gemacht?
2). FPÖ - Chef Haider hat in einer Pressekonferenz im Dezember 1997 Dokumente aus
dem zentralen Fahndungscomputer der Sicherheitsbehörden präsentiert, die er nur erhalten
konnte, weil sich ein Polizist, Paul W., aus Salzburg unbefugt Zugang zum
Informationssystems des Innenministeriums (EKIS) verschafft hat.
Beim Salzburger Landesparteitag der FPÖ hat der Vorsitzende der FPÖ außerdem den
Polizisten Paul W. für seine Haltung ausdrücklich belobigt und auch damit möglicherweise
das Strafgesetz verletzt, indem er dadurch die Mißachtung eines Gesetzes gutgeheißen hat.
a) Entspricht es den Tatsachen, daß Paul W., wie “profil” berichtet, schon im März des
vergangenen Jahres Amtsgeheimnisse an die “Krone” weitergegeben hat und deshalb wegen
des Verdachts auf Amtsmißbrauch und Verrat von Amtsgeheimnissen angezeigt wurde?
b) Wurde gegen Paul W. auch eine Anzeige wegen des Verdachtes des Amtsmißbrauchs in
der Causa Weitergabe von Daten aus dem Fahndungscomputer gestellt?
c) Wurde von Ihrem Ministerium auch geprüft, ob gegen den FPÖ - Vorsitzenden Jörg
Haider eine Anzeige wegen Beihilfe zum Amtsmißbrauch bzw. wegen Gutheißung von mit
Strafe bedrohten Handlungen einzuleiten ist. Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. wenn
nein, warum nicht?
3). Mehrere Medien berichteten Anfang Jänner 1998 darüber, daß der Wiener Polizei -
Revierinspektor Leopold M., Personalvertreter der FPÖ - nahen AUF und Bezirksobmann
der FPÖ in Niederösterreich, über EKIS regelmäßig” (NEWS 2/98) Computeranfragen
“über Beitrittswerber und Mitglieder der FPÖ sowie über politische Gegner aus SPÖ und
ÖVP” gemacht haben soll. Eine erste Überprüfung des Generalinspektorats der
Sicherheitswache hat laut “Kurier” vom 10. 1.98 ergeben, daß den Anfragen zwar
Eintragungen in den jeweiligen “Tagesberichten” gegenüberstehen, eine Überprüfung, ob
die betroffenen Personen tatsächlich “beamtshandelt” wurden, aber (noch) nicht
stattgefunden habe.
a) Entsprechen die von uns geschilderten Vorgänge den Tatsachen?
b) Beziehen sich die Computeranfragen von Leopold M. tatsächlich auf politische
Funktionsträgerlnnen?
c) Werden über EKIS Daten zu politischen Funktionen erfaßt?
d) Finden sich die in den Zeitungen erwähnten Angaben über politische Funktionen in den
jeweiligen Tagesberichten oder worauf sonst beziehen sich die entsprechenden
Zeitungsmeldungen?
e) Hat inzwischen eine Überprüfung stattgefunden, ob den EKIS - Anfragen auch
entsprechende Amtshandlungen bzw. Verdachtsmomente zugrunde lagen? Wenn nein,
warum nicht?
4). Im Mai 1996 präsentierte FPÖ - Obmann Haider in einer Pressekonferenz in Klagenfurt
Auszüge aus einem Telefonat, das der Pressesprecher des Nationalratspräsidenten, Bruno
Aigner geführt hat. Nach Angaben Haiders stammt die Aufzeichnung des Telefongesprächs
von Bruno Aigner von der Staatspolizei.
a) Ist das Telefon des Pressesprechers des Nationalratspräsidenten jemals staatspolizeilich
überwacht worden?
b) Ist es richtig, daß die Aufzeichnung dieses Telefongesprächs von Bruno Aigner, Jörg
Haider von der Staatspolizei zugespielt wurde?
c) Hat es jemals eine Untersuchung dieses Vorgangs gegeben, mit welchem Ergebnis und
mit welchen Konsequenzen?
5). In einem Bericht des “Standard” vom 23.11.95 wurde eine Stellungnahme des
Sozialministeriums bzw. der Pensionsversicherung der Arbeiter (PVArb) zitiert, mit der die
irreführenden Vorwürfe des Abgeordneten Dr. Haider gegen einen aus Ex - Jugoslawien
stammenden Staatsbürger widerlegt wurden. Interessant sind in diesem Zusammenhang
weniger die irreführenden Behauptungen des Abgeordneten Haider, von denen es ja noch
einige mehr gibt, sondern der in dem Bericht enthaltene Hinweis, daß die Fremdenpolizei
bei der PVArb angefragt habe, warum der von Abgeordnetem Haider angeführte Mile P.
erwerbsunfähig sei. Die PVArb hat damals laut “Standard” die Auskunft verweigert, weil
dies dem Datenschutz widerspricht. Diese Antwort der PVArb wurde “im Wahlkampf -
Journal der FPÖ abgedruckt - versehen mit dem Eingangsstempel der Polizei” (Standard,
23.11.95).
a) Wurden wegen der dem Datenschutz widersprechenden Anfrage der Fremdenpolizei über
die Ursache der Erwerbsunfähigkeit von Mile P. dienstrechtliche Konsequenzen gezogen
bzw. Ermittlungen geführt?
b) Sind derartige Anfragen an Sozialversicherungsanstalten durch Ihre Behörden auch in
anderen Fällen erfolgt bzw. dokumentiert?
c) Wurde damals wegen der Veröffentlichung des Briefes der PVArb im Wahlkampfjournal
der FPÖ eine Untersuchung eingeleitet? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Wenn nein,
warum nicht?
6). Im Zusammenhang mit dem Gesamttiroler Festkommers der Burschenschaften haben die
Abgeordneten Öllinger, Anschober, Freundinnen und Freunde unter der Nr.859 / J am
28.3.1995 unter dem Titel “Mißbrauch von Daten der Sicherheitsbehörden” eine Anfrage
an den damaligen Innenminister gerichtet, in der unter anderem darauf Bezug genommen
wurde, daß in der rechtsextremen Zeitschrift “Aula”, die von den freiheitlichen
Akademikerverbänden herausgegeben wird, ein Auszug aus dem vertraulichen
“Tagesbericht der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vom 24.10.1994
veröffentlicht worden ist. Im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung hat der damalige
Innenminister in der Anfragebeantwortung von “Überprüfungen” gesprochen, die noch “im
Gang” seien. Sind diese Überprüfungen mittlerweile abgeschlossen bzw. was ist ihr
Ergebnis?
7). In der parlamentarischen Anfrage Nr.3240/ J der Abgeordneten Maga Pollet -
Kammerlander, Freundinnen und Freunde vom 5.11.97 wurde darauf Bezug genommen,
daß in der Zeitschrift TOP 7-9/97 des früheren FPÖ - Abgeordneten Pretterebner das
Faksimile eines kriminalpolizeilichen Aktenindex
veröffentlicht worden ist. Sie haben in
ihrer Beantwortung die Auffassung geteilt, daß dadurch das Tatbild der Verletzung des
Amtsgeheimnisses gegeben ist und daß entsprechende Ermittlungen eingeleitet worden sind.
a) Haben diese Ermittlungen mittlerweile ein Ergebnis gebracht?
b) Gibt es beim Zugriff auf den kriminalpolizeilichen Aktenindex keine ähnlichen
Sicherheitsmaßnahmen wie beim Zugriff auf EKIS?
c) Wurde diesbezüglich auch geprüft?