4807/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Datenklau und Datenmißbrauch/FPÖ

In den letzten Monaten bzw. Jahren mehrmals Vorfälle bekannt geworden, bei denen

Mitarbeiter oder Funktionäre der FPÖ in den Verdacht gerieten, sich mißbräuchlich Zugang

zu geschützten Daten verschafft zu haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1). Die Tageszeitung “Die Presse” zitiert in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 98 den FPÖ -

Generalsekretär Westenthaler im Zusammenhang mit der Benutzerstatistik des Porno -

Anbieters "Austrian Erotic Centers", daß die dokumentierten Zugriffe durch den Nutzer

FPÖ gar nicht erfaßt werden könnten, weil es nicht möglich sei, einen Zugriff durch die

FPÖ zurückzuverfolgen. Westenthaler: “Wir haben einen Proxyserver - eine Art Schutz -

dazwischen geschaltet. Wenn wir im Internet irgendwo hineingehen, scheinen wir mit

unserer Adresse gar nicht auf.”.

Diese Behauptung ist insoferne falsch, als es jedenfalls Zugriffe von FPÖ - zugehörigen

Personen auf die Homepage der Grünen gab. Diese Zugriffe wurden von unserem Server

dokumentiert und zeigen als User - Adresse (Adresse des Anfragenden) “www.fpoe.at‘”, die

Internet Adresse der Freiheitlichen.

FPÖ Generalsekretär Westenthaler hat gegenüber der “Presse” behauptet, die durch

“Austria Erotic Centers” festgestellten Zugriffe auf den Porno - Anbieter durch “fpoe.at”

könnten so nicht stattgefunden haben, sondern seien von einem Spaßvogel erfunden

worden. Damit stellt der FPÖ - Generalsekretär die schwerwiegende Behauptung auf, daß

irgend jemand den Namen “fpoe.at” gefälscht habe, um so der FPÖ Schaden zuzufügen.

Zum zweiten behauptet der freiheitliche Generalsekretär, daß die FPÖ bei Benutzung des

Internet zum Schutz bzw. zum Verdecken ihrer Adresse prinzipiell Proxyserver benutze.

a) Ist es möglich, durch die Verwendung von Proxyservern auch den Zugriff auf

pornographische bzw. kinderpornographische Anbieter im Internet zu verdecken?

b) Stellt die Fälschung oder die Unkenntlichmachung von Absenderadressen im

Zusammenhang mit dem Zugriff auf Pornographie- bzw. Kinderpornographieanbieter oder

mit dem Zugriff auf geschützte Daten einen strafbaren Tatbestand dar? Wurden von den

Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit diesbezüglich Erkenntnisse gemacht?

2). FPÖ - Chef Haider hat in einer Pressekonferenz im Dezember 1997 Dokumente aus

dem zentralen Fahndungscomputer der Sicherheitsbehörden präsentiert, die er nur erhalten

konnte, weil sich ein Polizist, Paul W., aus Salzburg unbefugt Zugang zum

Informationssystems des Innenministeriums (EKIS) verschafft hat.

Beim Salzburger Landesparteitag der FPÖ hat der Vorsitzende der FPÖ außerdem den

Polizisten Paul W. für seine Haltung ausdrücklich belobigt und auch damit möglicherweise

das Strafgesetz verletzt, indem er dadurch die Mißachtung eines Gesetzes gutgeheißen hat.

a) Entspricht es den Tatsachen, daß Paul W., wie “profil” berichtet, schon im März des

vergangenen Jahres Amtsgeheimnisse an die “Krone” weitergegeben hat und deshalb wegen

des Verdachts auf Amtsmißbrauch und Verrat von Amtsgeheimnissen angezeigt wurde?

b) Wurde gegen Paul W. auch eine Anzeige wegen des Verdachtes des Amtsmißbrauchs in

der Causa Weitergabe von Daten aus dem Fahndungscomputer gestellt?

c) Wurde von Ihrem Ministerium auch geprüft, ob gegen den FPÖ - Vorsitzenden Jörg

Haider eine Anzeige wegen Beihilfe zum Amtsmißbrauch bzw. wegen Gutheißung von mit

Strafe bedrohten Handlungen einzuleiten ist. Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. wenn

nein, warum nicht?

3). Mehrere Medien berichteten Anfang Jänner 1998 darüber, daß der Wiener Polizei -

Revierinspektor Leopold M., Personalvertreter der FPÖ - nahen AUF und Bezirksobmann

der FPÖ in Niederösterreich, über EKIS regelmäßig” (NEWS 2/98) Computeranfragen

“über Beitrittswerber und Mitglieder der FPÖ sowie über politische Gegner aus SPÖ und

ÖVP” gemacht haben soll. Eine erste Überprüfung des Generalinspektorats der

Sicherheitswache hat laut “Kurier” vom 10. 1.98 ergeben, daß den Anfragen zwar

Eintragungen in den jeweiligen “Tagesberichten” gegenüberstehen, eine Überprüfung, ob

die betroffenen Personen tatsächlich “beamtshandelt” wurden, aber (noch) nicht

stattgefunden habe.

a) Entsprechen die von uns geschilderten Vorgänge den Tatsachen?

b) Beziehen sich die Computeranfragen von Leopold M. tatsächlich auf politische

Funktionsträgerlnnen?

c) Werden über EKIS Daten zu politischen Funktionen erfaßt?

d) Finden sich die in den Zeitungen erwähnten Angaben über politische Funktionen in den

jeweiligen Tagesberichten oder worauf sonst beziehen sich die entsprechenden

Zeitungsmeldungen?

e) Hat inzwischen eine Überprüfung stattgefunden, ob den EKIS - Anfragen auch

entsprechende Amtshandlungen bzw. Verdachtsmomente zugrunde lagen? Wenn nein,

warum nicht?

4). Im Mai 1996 präsentierte FPÖ - Obmann Haider in einer Pressekonferenz in Klagenfurt

Auszüge aus einem Telefonat, das der Pressesprecher des Nationalratspräsidenten, Bruno

Aigner geführt hat. Nach Angaben Haiders stammt die Aufzeichnung des Telefongesprächs

von Bruno Aigner von der Staatspolizei.

a) Ist das Telefon des Pressesprechers des Nationalratspräsidenten jemals staatspolizeilich

überwacht worden?

b) Ist es richtig, daß die Aufzeichnung dieses Telefongesprächs von Bruno Aigner, Jörg

Haider von der Staatspolizei zugespielt wurde?

c) Hat es jemals eine Untersuchung dieses Vorgangs gegeben, mit welchem Ergebnis und

mit welchen Konsequenzen?

5). In einem Bericht des “Standard” vom 23.11.95 wurde eine Stellungnahme des

Sozialministeriums bzw. der Pensionsversicherung der Arbeiter (PVArb) zitiert, mit der die

irreführenden Vorwürfe des Abgeordneten Dr. Haider gegen einen aus Ex - Jugoslawien

stammenden Staatsbürger widerlegt wurden. Interessant sind in diesem Zusammenhang

weniger die irreführenden Behauptungen des Abgeordneten Haider, von denen es ja noch

einige mehr gibt, sondern der in dem Bericht enthaltene Hinweis, daß die Fremdenpolizei

bei der PVArb angefragt habe, warum der von Abgeordnetem Haider angeführte Mile P.

erwerbsunfähig sei. Die PVArb hat damals laut “Standard” die Auskunft verweigert, weil

dies dem Datenschutz widerspricht. Diese Antwort der PVArb wurde “im Wahlkampf -

Journal der FPÖ abgedruckt - versehen mit dem Eingangsstempel der Polizei” (Standard,

23.11.95).

a) Wurden wegen der dem Datenschutz widersprechenden Anfrage der Fremdenpolizei über

die Ursache der Erwerbsunfähigkeit von Mile P. dienstrechtliche Konsequenzen gezogen

bzw. Ermittlungen geführt?

b) Sind derartige Anfragen an Sozialversicherungsanstalten durch Ihre Behörden auch in

anderen Fällen erfolgt bzw. dokumentiert?

c) Wurde damals wegen der Veröffentlichung des Briefes der PVArb im Wahlkampfjournal

der FPÖ eine Untersuchung eingeleitet? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Wenn nein,

warum nicht?

6). Im Zusammenhang mit dem Gesamttiroler Festkommers der Burschenschaften haben die

Abgeordneten Öllinger, Anschober, Freundinnen und Freunde unter der Nr.859 / J am

28.3.1995 unter dem Titel “Mißbrauch von Daten der Sicherheitsbehörden” eine Anfrage

an den damaligen Innenminister gerichtet, in der unter anderem darauf Bezug genommen

wurde, daß in der rechtsextremen Zeitschrift “Aula”, die von den freiheitlichen

Akademikerverbänden herausgegeben wird, ein Auszug aus dem vertraulichen

“Tagesbericht der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit vom 24.10.1994

veröffentlicht worden ist. Im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung hat der damalige

Innenminister in der Anfragebeantwortung von “Überprüfungen” gesprochen, die noch “im

Gang” seien. Sind diese Überprüfungen mittlerweile abgeschlossen bzw. was ist ihr

Ergebnis?

7). In der parlamentarischen Anfrage Nr.3240/ J der Abgeordneten Maga Pollet -

Kammerlander, Freundinnen und Freunde vom 5.11.97 wurde darauf Bezug genommen,

daß in der Zeitschrift TOP 7-9/97 des früheren FPÖ - Abgeordneten Pretterebner das

Faksimile eines kriminalpolizeilichen Aktenindex veröffentlicht worden ist. Sie haben in

ihrer Beantwortung die Auffassung geteilt, daß dadurch das Tatbild der Verletzung des

Amtsgeheimnisses gegeben ist und daß entsprechende Ermittlungen eingeleitet worden sind.

a) Haben diese Ermittlungen mittlerweile ein Ergebnis gebracht?

b) Gibt es beim Zugriff auf den kriminalpolizeilichen Aktenindex keine ähnlichen

Sicherheitsmaßnahmen wie beim Zugriff auf EKIS?

c) Wurde diesbezüglich auch geprüft?