4822/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, DI Schöggl, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend finanzgesetzlicher Überschreitungsermächtigung für das BMLV durch den
Bundesminister für Finanzen
In der Anfragebeantwortung 3991/AB XX.GP betreffend "Schwarzenbergkaserne” wird eine
finanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen nach Art.
V Abs. 1 Z. 24 BFG 1997 beim VA - Ansatz 1/40108 (Konjunkturausgleichsvoranschlag) bis
zu einem Betrag von 400 Millionen Schilling erwähnt. Diese Überschreitungen dürfen aber
nur dann vorgenommen werden, wenn eine Bedeckung durch Mehreinnahmen aus
Veräußerungen von ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften und Hochbauten des
BMLV sichergestellt ist. Darüber hinaus gab es in mehreren Budgets immer wieder solche
Ausgabenerrnächtigungen als Stabilisierungs - und Konjunkturbelebungsquote.
Da es den anfragestellenden Abgeordneten nicht ersichtlich ist, für welche Zwecke diese
Mittel Verwendung finden bzw. welche ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften
und Hochbauten des BMLV seit in Kraft treten dieser Vereinbarung veräußert wurden, stellen
die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Seit wann ist diese Vereinbarung zwischen BMF und BMLV in Kraft?
2. Welche Veräußerungen von ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften und
Hochbauten sind von dieser Vereinbarung betroffen?
3. Welche Verkaufserlöse wurde aufgeschlüsselt nach den einzelnen Liegenschaften und
Hochbauten pro Jahr erzielt?
4. Seit wie vielen Budgetjahren werden die finanzgesetzlichen
Überschreitungsermächtigungen beim VA - Ansatz 1/40108 (Stabilisierungsquote,
Konjunkturbelebungsquote
etc.) genutzt?
5. Welche Beträge dieser Ausgabenermächtigungen wurden in diesen Jahr ausgegeben?
6. Für welche Projekte wurden die genannten Beträge verwendet?
7. Bis wann soll diese Vereinbarung in Kraft bleiben?