4828/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schubhaft einer russischen Staatsbürgerin sowie ihres Kleinkindes

Die russische Staatsbürgerin O.K. ist mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet.

Dieser Ehe entstammt der minderjährige Sohn A., der am 7.2.1998 geboren wurde. Für

Frau O.K. besteht ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot und aus diesem Grunde wurde sie

am Sonntag, den 28.6.1998 von der Fremdenpolizei zur Sicherung der Abschiebung in

Schubhaft genommen. Gleichzeitig wurde auch das Kleinkind, daß noch von Frau O.K.

gestillt wird, mitgenommen und seither in der Schubhaft festgehalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie rechtfertigen Sie es, eine Mutter mit einem Kleinkind, das noch gestillt wird, in

Schubhaft zu nehmen?

2. Warum werden im gegenständlichen Fall keine gelinderen Mittel angewandt?

3. Werden Sie dafür sorgen, daß diese unmenschliche Behandlung, die keinesfalls

gerechtfertigt ist, unverzüglich beendet und Frau O.K. mit ihrem Kleinkind

unverzüglich aus der Schubhaft entlassen wird?

4. Wenn nein, warum nicht?