4833/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend polizeiliches Vorgehen gegen den Verein gegen Tierfabriken (VgT)

Wie viele andere wollte der Verein gegen Tierfabriken (VgT) bei dem EU - Fest am

1.7.1998 am Heldenplatz den Verein präsentieren und das “Tierschutzmemorandum”,

welches von insgesamt 33 Tier - und Umweltschutzorganisationen unterstützt wird,

vorstellen. Der Verein hat seinen Auftritt rechtzeitig bei den Sicherheitsbehörden

angemeldet. Erst um 15.20 Uhr - also nach Beginn der Kundgebung - wurde dem

Verantwortlichen ein Untersagungsbescheid überreicht. Dieser wurde im wesentlichen damit

begründet, “gemäß § 6 des Versammlungsgesetzes sind Versammlungen zu untersagen,

wenn sie die öffentliche Sicherheit oder das Wohl gefährden ..."! In der Folge rollten die

Mitglieder des Vereines gegen Tierfabriken (VgT) ihre Transparente “Stopp EU -

Tiertransporte” oder “Wann bekommen die Tiere endlich Rechte” zusammen, packten den

Infostand ein und verlegten ihn auf den Ballhausplatz, wo er von den Sicherheitsbehörden

auch bis 18.00 Uhr genehmigt wurde. Als die Verantwortlichen dann jedoch den Infotisch

und das Transparent am Ballhausplatz aufbauen wollten, wurde Ihnen auch dies wieder

untersagt. Zum gleichen Zeitpunkt ist in einer Entfernung von ca 100 Meter ein Kran

umgefallen, auf dem zu Werbezwecken ein Auto befestigt war. Zum Glück kam dadurch -

wie bekannt - niemand zu schaden.

Die Aktivisten des Vereines gegen Tierfabriken zogen dann mit drei Transparenten, den

Tiermasken und einigen Flugblättern auf den Heldenplatz, in die Nähe der Bühne. Dort

wurden sie in der Folge von der Polizeitruppe “Vega” gewaltsam entfernt und in einen

Arrestwagen gebracht. Dabei wurden einige Aktivisten nicht unerheblich verletzt, sodaß sie

anschließend im Spital behandelt werden mußten. Die Personen wurden in der Folge in das

Polizeigefangenenhaus Roßauerkaserne gebracht und nach ca 23.00 Uhr wieder auf freien

Fuß gesetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Diese Versammlung des Vereines gegen Tierfabriken wurde mit der Begründung

abgelehnt, daß die Durchführung der angezeigten Versammlung zu Störungen der

bescheidmäßigen bewilligten Veranstaltung und somit zu Eingriffen in legitime Rechte

des Veranstalters sowie des versammelten Publikums führen würde.

a) Stellt die Verteilung von Flugzetteln nach Ihrer Rechtsauffassung eine Störung

einer Veranstaltung dar?

b) Stellt der Auftritt mit Tierköpfen eine Störung einer Veranstaltung auf einem

öffentlichen Platz mit zigtausend Personen dar?

c) Inwiefern stellt das Aufstellen von zwei Transparenten auf einem öffentlichen

Platz mit zigtausenden Teilnehmer/innen eine Störung der Veranstaltung dar?

2. a) Wird durch die werbemäßige Präsentation eines Autos, daß auf einem Kran

aufgehängt wird, eine öffentliche Veranstaltung nicht gestört?

b) Worin liegt der Unterschied?

3. Wie rechtfertigen Sie im Sinne des Art 10 EMRK, die Verteilung von Flugblättern zu

untersagen?

4. Welche Rechte des Publikums wären durch das Aufstellen eines Infostandes, die

Verteilung von Flugblättern und das Aufstellen von Transparenten des Vereine VgT

verletzt worden?

5. Warum wurde der Verein VgT in der Folge auch am Aufstellen des Infostandes und

der Transparente am Heldenplatz gehindert?

6. Worin bestand die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, die eine

Festnahme der Aktivisten des Vereines VgT rechtfertigt?

7. Warum wurden die betroffenen Personen des Vereines VgT bis 23.00 Uhr

festgehalten?

8. Laut Anfragebeantwortung und Anfrage der Abgeordneten Petrovic zu 4456/J

betreffend das Verhalten der Organe der öffentlichen Sicherheitsdienste im

Zusammenhang mit dem Einschreiten der Tierschützer gegen die Tiertransporte am

Walserberg führen Sie aus, daß die Tiertransporte keiner Kontrolle unterzogen

wurden, obwohl von den Tierschützern diesbezüglich Rechtsverletzungen vorgebracht

wurden?

9. In letzter Zeit häufen sich die Vorfälle, daß zwar gegen die Tierschutzaktivisten, nicht

aber gegen Tiertransportunternehmen vorgegangen wird. Werden Sie dafür sorgen,

daß die Einhaltung der Gesetze durch die Tiertransportunternehmen genauso streng

geprüft wird, wie gegen Tierschützer vorgegangen wird?