4837/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Diskriminierung von Ausländer/innen und insbesondere Personen nicht weißer

Hautfarbe

Leserbrief in der Kleinen Zeitung vom 26.4.1998:

“Farbige unerwünscht.

Ich (23), österreichische Staatsbürgerin, Seit frühester Kindheit in Graz lebend, bewarb

mich auf eine Stellenanzeige in Ihrer Zeitung bei der Firma M. A. als Verkäuferin. Beim

Vorstellungsgespräch wurde mir nach fünf Sekunden mitgeteilt, daß auf Anordnung von

Herrn A. keine Menschen afrikanischer Herkunft angestellt werden. Dies gilt unabhängig

von Staatsbürgerschaft und sonstigen Merkmalen. Wäre es bitte vielleicht möglich, bei

Ihren Stellenanzeigen künftig solche Hinweise gleich einzufügen, damit ich nicht den Weg

umsonst auf mich nehme?”

A.P., Graz

In einem Inserat im Kurier am 27.6.1998:

“ABLÖSEFREIE HAUPTMIETWOHNUNG 1150, Pilgerimgasse 27: nächst

U - Bahn/Meiselmarkt, neu renoviert, Wohnzimmer, Schlafzimmer, möblierte Küche,

Badezimmer, Innentoilette, Parkettböden, Gasetagenheizung, Monatsmiete 3757,--. NUR

INLÄNDER. Direktbesichtigung heute 18.15 Uhr vorm Haus. Ruck Zuck Real,

Tel 481 20 21.”

Dazu sei festgehalten, daß die Firma “Ruck Zuck Real” weder im Firmenbuch noch im

Telephonbuch aufscheint und nur eine Firma unter dem Namen “Ruck Zuck

Liegenschaftsbetreuungs - und Verwaltungs - GmbH” eingetragen ist.

In letzter Zeit häufen sich die Vorfälle, bei denen Personen nichtösterreichischer

Staatsbürgerschaft und insbesondere Personen mit dunkler Hautfarbe wegen ihrer Herkunft

bzw wegen ihres Aussehens diskriminiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist von Ihrem Ressort geplant, gegen die zunehmenden Vorfälle von Diskriminierung,

wie oben beispielhaft dargestellt, etwas zu unternehmen, insbesondere in Hinblick auf

das Jahr der Menschenrechte 1998?

2. Wenn ja, in welcher Form?

3. In vielen EU - Ländern gibt es zur Bekämpfung des Rassismus

Antidiskriminierungsbestimmungen, entweder als zivil - oder strafrechtliche Regelung.

Werden Sie angesichts der zunehmenden Vorfälle, wie sie oben beispielhaft aufgezählt

werden, einen Gesetzesentwurf für Antidiskriminierungsbestimmungen ausarbeiten

lassen?

4. Halten Sie es für sinnvoll, zu diesem Zweck ein Hearing durchzuführen, um unter

Beurteilung der Praxis in den einzelnen europäischen Ländern die für Österreich

vorteilhafteste Form einer Antidiskriminierungsregelung zu finden?

5. Wenn ja, bis wann ist mit einem derartigen Hearing zu rechnen?