4838/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend europäischer “Lastenausgleich” bei Flüchtlingen
Die Innenminister aus Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz haben
sich in Vorarlberg getroffen, um die Situation im Zusammenhang mit der zunehmenden
Zahl von Flüchtlingen aus dem Kosovo zu beraten. Innenminister Schlögl hofft auf die
Solidarität in der Europäischen Union. Gleichzeitig wird ein Mechanismus gesucht, um die
Flüchtlinge auch innerhalb der EU “zu verteilen”. Die Minister sehen noch keinen Anlaß
für eine gemeinsame Aufnahmeaktion der Kosovo - Albaner. Auch einen Abschiebestopp
wird es nicht geben.
Die beste Lösung für das Flüchtlingsproblem sei eine Verhinderung von großen
Fluchtbewegungen in die Staaten der EU. Die Vertriebenen sollten möglichst in der Region
bleiben. Dafür will die EU die Schaffung von Aufnahmezentren in Albanien unterstützen.
Die österreichische Regierung hat laut Schlögl bereits fünf Millionen Schilling zur
Verfügung gestellt.
Laut UN - Hochkommissariat sind im Kosovo rund 150.000 Menschen auf der Flucht. Der
Großteil davon (ca zwei Drittel) befinden sich nach wie vor im Konfliktgebiet. 1.142
Personen aus dem Kosovo sind im Jahr 1998 nach Österreich geflüchtet. Viele davon
wurden wieder ab - bzw zurückgeschoben - vorwiegend nach Ungarn.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Menschen aus dem Kosovo wurden im Jahre 1998 bis heute von Österreich
nach Ungarn ab -, zurückgeschoben bzw zurückgewiesen?
2. Wieviele Menschen
aus dem Kosovo befanden sich zum 1.7.1998 in Schubhaft?
3. Bei wievielen davon handelt es sich um minderjährige Personen?
4, Ist Ihnen bekannt, wie groß die Anzahl der Flüchtlinge aus dem Kosovo ist, die sich
in Ungarn aufhalten?
5. Worin besteht der Solidaritätsausgleich Österreichs gegenüber Ungarn?
6. Worin besteht der Solidaritätsausgleich Österreichs gegenüber Albanien bzgl. der
Flüchtlinge aus dem Kosovo?
7. Kann von einem Solidaritätsausgleich gesprochen werden, wenn von ca 150.000
Flüchtlingen lediglich 1.145 nach Österreich flüchten konnten und dann zum Großteil
wieder in die Nachbarländer, vorwiegend Ungarn, ab - bzw zurückgeschoben werden?
8. Werden Sie den solidarischen Bekenntnissen zur Bewältigung der
Flüchtlingsproblematik bzgl der Kosovo - Albaner endlich konkrete Taten Österreichs
folgen lassen?
9. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
10. Nach den Bestimmungen des Fremdengesetzes soll die Verhängung der Schubhaft
über minderjährige Personen und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr vermieden
werden. Grundsätzlich ist bei der Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde
Bedacht zu nehmen. Wie rechtfertigen Sie unter diesem Gesichtspunkt die
Verhängung der Schubhaft über minderjährige Flüchtlinge aus dem Kosovo und deren
Abschiebung nach Ungarn, zumal die katastrophalen Zustände des Auffanglagers
Györ bekannt sind?
11. Gemäß § 57 FrG ist die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung Fremder
in einen Staat unzulässig, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, daß
sie Gefahr liefen, dort einer unmenschlichen Behandlung unterworfen zu werden. Die
verheerenden Zustände im Auffanglager Györ, in dem Personen, die von Österreich
zurückgewiesen, ab - oder zurückgewoben werden, untergebracht sind, müssen als
menschenunwürdig bezeichnet - werden. Diese Unterbringung stellt zweifellos eine
unmenschliche Behandlung dar. Wie rechtfertigen Sie unter diesem Gesichtspunkt die
Ab -, Zurückschiebung oder Zurückweisung von Personen nach Ungarn?