4838/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend europäischer “Lastenausgleich” bei Flüchtlingen

Die Innenminister aus Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz haben

sich in Vorarlberg getroffen, um die Situation im Zusammenhang mit der zunehmenden

Zahl von Flüchtlingen aus dem Kosovo zu beraten. Innenminister Schlögl hofft auf die

Solidarität in der Europäischen Union. Gleichzeitig wird ein Mechanismus gesucht, um die

Flüchtlinge auch innerhalb der EU “zu verteilen”. Die Minister sehen noch keinen Anlaß

für eine gemeinsame Aufnahmeaktion der Kosovo - Albaner. Auch einen Abschiebestopp

wird es nicht geben.

Die beste Lösung für das Flüchtlingsproblem sei eine Verhinderung von großen

Fluchtbewegungen in die Staaten der EU. Die Vertriebenen sollten möglichst in der Region

bleiben. Dafür will die EU die Schaffung von Aufnahmezentren in Albanien unterstützen.

Die österreichische Regierung hat laut Schlögl bereits fünf Millionen Schilling zur

Verfügung gestellt.

Laut UN - Hochkommissariat sind im Kosovo rund 150.000 Menschen auf der Flucht. Der

Großteil davon (ca zwei Drittel) befinden sich nach wie vor im Konfliktgebiet. 1.142

Personen aus dem Kosovo sind im Jahr 1998 nach Österreich geflüchtet. Viele davon

wurden wieder ab - bzw zurückgeschoben - vorwiegend nach Ungarn.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Menschen aus dem Kosovo wurden im Jahre 1998 bis heute von Österreich

nach Ungarn ab -, zurückgeschoben bzw zurückgewiesen?

2. Wieviele Menschen aus dem Kosovo befanden sich zum 1.7.1998 in Schubhaft?

3. Bei wievielen davon handelt es sich um minderjährige Personen?

4, Ist Ihnen bekannt, wie groß die Anzahl der Flüchtlinge aus dem Kosovo ist, die sich

in Ungarn aufhalten?

5. Worin besteht der Solidaritätsausgleich Österreichs gegenüber Ungarn?

6. Worin besteht der Solidaritätsausgleich Österreichs gegenüber Albanien bzgl. der

Flüchtlinge aus dem Kosovo?

7. Kann von einem Solidaritätsausgleich gesprochen werden, wenn von ca 150.000

Flüchtlingen lediglich 1.145 nach Österreich flüchten konnten und dann zum Großteil

wieder in die Nachbarländer, vorwiegend Ungarn, ab - bzw zurückgeschoben werden?

8. Werden Sie den solidarischen Bekenntnissen zur Bewältigung der

Flüchtlingsproblematik bzgl der Kosovo - Albaner endlich konkrete Taten Österreichs

folgen lassen?

9. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

10. Nach den Bestimmungen des Fremdengesetzes soll die Verhängung der Schubhaft

über minderjährige Personen und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr vermieden

werden. Grundsätzlich ist bei der Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde

Bedacht zu nehmen. Wie rechtfertigen Sie unter diesem Gesichtspunkt die

Verhängung der Schubhaft über minderjährige Flüchtlinge aus dem Kosovo und deren

Abschiebung nach Ungarn, zumal die katastrophalen Zustände des Auffanglagers

Györ bekannt sind?

11. Gemäß § 57 FrG ist die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung Fremder

in einen Staat unzulässig, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, daß

sie Gefahr liefen, dort einer unmenschlichen Behandlung unterworfen zu werden. Die

verheerenden Zustände im Auffanglager Györ, in dem Personen, die von Österreich

zurückgewiesen, ab - oder zurückgewoben werden, untergebracht sind, müssen als

menschenunwürdig bezeichnet - werden. Diese Unterbringung stellt zweifellos eine

unmenschliche Behandlung dar. Wie rechtfertigen Sie unter diesem Gesichtspunkt die

Ab -, Zurückschiebung oder Zurückweisung von Personen nach Ungarn?