4839/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Erhebungen gegen Beamte der MA 62

Ende 1997 wurde in einem anonymen Brief, der an verschiedene Zeitungen und Behörden

geschickt wurde, massive Korruptionsvorwürfe gegen den Referatsleiter der MA 62, Herrn

K. Dieser Beamte war für Erstanträge von Aufenthaltsbewilligungen zuständig. In der Folge

wurde dieser Beamte in eine andere Abteilung versetzt. Über die Korruptionsvorwürfe

berichtete der Standard am 13.2., 11.5. und 18.5.1998. Aus diesen Berichten und

insbesondere dem anonymen Brief ergibt sich ein konkreter Verdacht, daß insbesondere der

Beamte K.T.,  möglicherweise aber auch andere Beamte der MA 62, rechtswidrig gehandelt

haben.

Die Fremdenpolizei, die diesen anonymen Brief ebenfalls erhalten hatte, erstattete in der

Folge Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und leitete den Brief auch an das Sicherheitsbüro

weiter. Laut unseren Informationen hat der beauftragte Staatsanwalt bis heute keine

weiteren Ermittlungen durchgeführt und auch nicht die Sicherheitsbehörden mit den

Ermittlungen beauftragt. Er will angeblich den Bericht der Verwaltungsrevision der Stadt

Wien abwarten. Im Zuge einer Verwaltungsrevision können jedoch nur Beamte der Stadt

Wien und nicht auch außenstehende betroffene Personen befragt werden. Außerdem steht

außer Zweifel, daß die im Rahmen der Verwaltungsrevision ermittelnden Beamten der Stadt

Wien nicht jene Erfahrung und Autorität wie die Sicherheitsbehörden haben. Insbesondere

die Beamten der Fremdenpolizei, aber auch das Innenministerium ist an einer raschen und

restlosen Aufklärung dieser Angelegenheit interessiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist es richtig, daß bis heute die Sicherheitsbehörden vom zuständigen Staatsanwalt

nicht mit der Ermittlung des Sachverhaltes bei der MA 62, insbesondere gegen den

Beamten K.T., beauftragt wurden?

2. Warum wurden vom zuständigen Staatsanwalt bis heute die Sicherheitsbehörden nicht

mit der Ermittlung des Sachverhaltes in oben bezeichneter Angelegenheit betraut?

3. Was werden Sie unternehmen, um rasch für eine umfangreiche und restlose

Aufklärung dieser Angelegenheit zu sorgen?

4. Wann ist mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?