4839/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Erhebungen gegen Beamte der MA 62
Ende 1997 wurde in einem anonymen Brief, der an verschiedene Zeitungen und Behörden
geschickt wurde, massive Korruptionsvorwürfe gegen den Referatsleiter der MA 62, Herrn
K. Dieser Beamte war für Erstanträge von Aufenthaltsbewilligungen zuständig. In der Folge
wurde dieser Beamte in eine andere Abteilung versetzt. Über die Korruptionsvorwürfe
berichtete der Standard am 13.2., 11.5. und 18.5.1998. Aus diesen Berichten und
insbesondere dem anonymen Brief ergibt sich ein konkreter Verdacht, daß insbesondere der
Beamte K.T., möglicherweise aber auch andere Beamte der MA 62, rechtswidrig gehandelt
haben.
Die Fremdenpolizei, die diesen anonymen Brief ebenfalls erhalten hatte, erstattete in der
Folge Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und leitete den Brief auch an das Sicherheitsbüro
weiter. Laut unseren Informationen hat der beauftragte Staatsanwalt bis heute keine
weiteren Ermittlungen durchgeführt und auch nicht die Sicherheitsbehörden mit den
Ermittlungen beauftragt. Er will angeblich den Bericht der Verwaltungsrevision der Stadt
Wien abwarten. Im Zuge einer Verwaltungsrevision können jedoch nur Beamte der Stadt
Wien und nicht auch außenstehende betroffene Personen befragt werden. Außerdem steht
außer Zweifel, daß die im Rahmen der Verwaltungsrevision ermittelnden Beamten der Stadt
Wien nicht jene Erfahrung und Autorität wie die Sicherheitsbehörden haben. Insbesondere
die Beamten der Fremdenpolizei, aber auch das Innenministerium ist an einer raschen und
restlosen Aufklärung dieser Angelegenheit interessiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, daß bis heute die Sicherheitsbehörden vom zuständigen Staatsanwalt
nicht mit der Ermittlung des Sachverhaltes bei der MA 62, insbesondere gegen den
Beamten K.T., beauftragt wurden?
2. Warum wurden vom zuständigen Staatsanwalt bis heute die Sicherheitsbehörden nicht
mit der Ermittlung des Sachverhaltes in oben bezeichneter Angelegenheit betraut?
3. Was werden Sie unternehmen, um rasch für eine umfangreiche und restlose
Aufklärung dieser Angelegenheit zu sorgen?
4. Wann ist mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?