4840/J XX.GP

 

der Abgeordnete Mag. Johann Maier und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Vergiftungszentrale und Giftinformationsverordnung

Seit Jahren ist die "Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)" für die Beratung und zur

Auskunft an Verbraucher, Ärztinnen, Krankenanstalten und medizinischem Personal

zuständig. Im Berichtsjahr 1997 wurden beispielsweise insgesamt 23.516 Anrufe registriert,

dabei wurden 18.124 konkrete toxikologische Anfragen beantwortet. Diese Anfragen bezogen

sich auf 12.708 Betroffene, von denen fast zwei Drittel Kinder waren.

Die "Giftinformationsverordnung" nach dem Chemikaliengesetz hingegen regelt die

Meldepflicht von Herstellung und Importeuren sowie eine Mitteilungspflicht bei Vergiftungen

(§ 5 Giftinformationsverordnung).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage:

1. Wodurch unterscheiden sich die Anfragen an die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)

2. mit den vorgeschriebenen Mitteilungen nach der "Giftinformationsverordnung”?

3. Was waren 1996 und 1997 die Ursachen für Vergiftungen, die medizinisch (ambulant und

stationär) behandelt werden mußten?

Ersuche um Differenzierung zwischen den Anfragen bei der VIZ und den Mitteilungen

über Vergiftungen nach der Giftinformationsverordnung.

4. Wieviele Vergiftungsfälle waren 1996 und 1997 mit einem Krankenhausaufenthalt

verbunden?

In wievielen Fällen genügte eine ambulante Behandlung?

5. Welche Personen - und Altersgruppen waren von Vergiftungen - aufgrund der

Mitteilungen nach der Giftinformationsverordnung - in den Jahren 1996 und 1997

besonders betroffen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die Bundesländer

6. Wieviele Todesfälle waren in Österreich 1996 und 1997 auf "Vergiftungen"

zurückzuführen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer.)

7. Gibt es eine detaillierte Darstellung, worauf 1996 und 1997 konkret “Vergiftungen mit

Todesfolge" zurückzuführen waren?

8. In wievielen Fällen kam es 1996 und 1997 nach Mitteilungen über Vergiftungen im Sinne

der Giftinformationsverordnung zur Befassung des "Produktsicherheitsbeirates" nach dem

PSG?

Was war jeweils Grund für die Vergiftung?

9. Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Informationsmaßnahmen wurden durch das zuständige Ministerium 1996 und

1997 vorgenommen, um über Vergiftungsfälle aufzuklären und um weitere Vergiftungen

zu verhindern?

11. In welcher Form hat man sich dabei mit besonders betroffenen Personengruppen (z.B.

Minderjährige) auseinandergesetzt?

12. Wieviele Vergiftungsmeldungen wurden 1996 und 1997 von verantwortlichen Leitern von

Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten in Krankenanstalten erstattet?

13. Wieviele Vergiftungsmeldungen wurden 1996 und 1997 von Betriebsärzten und Leitern

von sonstigen arbeitsmedizinischen Einrichtungen erstattet?

14. Sind die in der Anfragebeantwortung XX.GP Nr.1330 AB vom 3.12.1996 angekündigten

Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeverpflichtung vorgenommen worden?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Was werden Sie unternehmen, um die in der Giftverordnung normierte

Mitteilungsverpflichtung zu verbessern und um die verantwortlichen Personen zu einer

genaueren und vollständigen Meldung entsprechend der "Giftinformationsverordnung"

veranlassen?