4842/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Kiss , Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Durchführung der regelmäßigen Verläßlichkeitsprüfung gemäß
§ 25 Waffengesetz
Im Zusammenhang mit den tragischen Vorfällen von Aspang muß die Frage gestellt
werden, ob nicht - abgesehen von einem auf Grund konkreter Vorfälle gebotenen
Einschreiten der Behörde - mit einer sorgfältig durchgeführten
Verläßlichkeitsprüfung, die insbesondere die ordnungsgemäße und sichere
Verwahrung der Waffen beinhaltet, ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit geleistet
werden kann.
Nach Informationen der Anfragesteller wird die Verläßlichkeitsprüfung, österreichweit
betrachtet, äußerst unterschiedlich durchgeführt. Während in manchen Bezirken die
Verläßlichkeitsprüfung selbstverständlich die Vornahme der Überprüfung der
sicheren Verwahrung vor Ort beinhaltet - abgesehen davon haben manche
Gendarmerieposten über die Zahl und Art der Waffen, von denen sie im Zuge
solcher Überprüfungen Kenntnis erlangten, im Interesse ihrer eigenen Sicherheit
Aufzeichnungen geführt -, haben in anderen, etwa in Wien, wie Univ. Prof. Dr.
Császár in der Sendung help tv ausführte, keinerlei Überprüfungen stattgefunden.
Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die unterschiedliche Praxis bei der Durchführung der
Verläßlichkeitsprüfung, insbesondere auch was die sichere Verwahrung der
Waffen anlangt, bekannt?
2. Warum haben Sie bisher nichts unternommen, um diese unterschiedliche Praxis
im Sinne einer Verbesserung der Sicherheit zu vereinheitlichen?
3. Sind Sie bereit, abgesehen von der zwischenzeitlich geschaffenen 2. WaffV,
erlaßmäßig eine einheitliche Praxis sicherzustellen?