4842/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Kiss , Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Durchführung der regelmäßigen Verläßlichkeitsprüfung gemäß

§ 25 Waffengesetz

Im Zusammenhang mit den tragischen Vorfällen von Aspang muß die Frage gestellt

werden, ob nicht - abgesehen von einem auf Grund konkreter Vorfälle gebotenen

Einschreiten der Behörde - mit einer sorgfältig durchgeführten

Verläßlichkeitsprüfung, die insbesondere die ordnungsgemäße und sichere

Verwahrung der Waffen beinhaltet, ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit geleistet

werden kann.

 

Nach Informationen der Anfragesteller wird die Verläßlichkeitsprüfung, österreichweit

betrachtet, äußerst unterschiedlich durchgeführt. Während in manchen Bezirken die

Verläßlichkeitsprüfung selbstverständlich die Vornahme der Überprüfung der

sicheren Verwahrung vor Ort beinhaltet - abgesehen davon haben manche

Gendarmerieposten über die Zahl und Art der Waffen, von denen sie im Zuge

solcher Überprüfungen Kenntnis erlangten, im Interesse ihrer eigenen Sicherheit

Aufzeichnungen geführt -, haben in anderen, etwa in Wien, wie Univ. Prof. Dr.

Császár in der Sendung help tv ausführte, keinerlei Überprüfungen stattgefunden.

Die unterfertigen Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

                                                            Anfrage:

1. Ist Ihnen die unterschiedliche Praxis bei der Durchführung der

    Verläßlichkeitsprüfung, insbesondere auch was die sichere Verwahrung der

    Waffen anlangt, bekannt?

2. Warum haben Sie bisher nichts unternommen, um diese unterschiedliche Praxis

    im Sinne einer Verbesserung der Sicherheit zu vereinheitlichen?

3. Sind Sie bereit, abgesehen von der zwischenzeitlich geschaffenen 2. WaffV,

    erlaßmäßig eine einheitliche Praxis sicherzustellen?