486/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Böhacker, Lager und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Kürzung von Nebengebühren und Belohnungen"

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes (72 Blg NR XX.GP) sind als Einsparungsmaßnahmen die Kürzung der Überstunden um 5 % im Jahr 1996 und um weitere 3 % im Jahr 1997 sowie die Kürzung der Budgetposten für Belohnungen und Geldaushilfen gegenüber dem Erfolg des Finanzjahres 1995 um 50 % vorgesehen. Wenngleich Angaben über die Umsetzung dieser Maßnahmen fehlen, ist davon zweifellos auch das Finanzressort betroffen.

Die im Zuge des Belastungspaketes der Bundesregierung verordnete undifferenzierte Kürzung der Mehrleistungsvergütungen und der Belohnungen erscheint hinsichtlich der Bediensteten des Finanzressorts nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu kontraproduktiv. Mit diesen Maßnahmen wird nur eine Demotivierung jener Bediensteten bwirkt, deren Leistungsbereitschaft in besonderer Weise gefordert ist.

Dazu kommt, daß noch vom Amtsvorgänger des nunmehrigen Bundesministers für Finanzen, Dr. Staribacher, der Entgelts-Charakter der im Finanzressort ausgezahlten Belastungsbelohnungen außer Streit gestellt wurde. Diese Belohnungen werden nämlich tatsächlich für Zusatzleistungen ausgezahlt, die nach anderen besoldungsrechtlichen Bestimmungen nicht abgegolten werden können. Die Entstehungsgeschichte dieser Zahlungen, die daher in Wahrheit keine Belohnungen in eigentlichem Sinn darstellen, wurde in der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen vom 2. August 1995, Nr. 1288/AB, ausführlich dargestellt. Darin wird insbesondere auch festgestellt, daß der Rechnungshof, der ungerechtfertigte Zahlungen stets vehement kritisiert, die durch die Schaffung der Belastungsbelohnungen erfolgte Herstellung des Besoldungsgleichgewichts in der Finanzverwaltung ausdrücklich begrüßt hat. Die parlamentarische Anfrage, die der Beantwortung zugrundeliegt und zu dieser Klarstellung geführt hat, wurde von freiheitlichen Abgeordneten eingebracht.

Wenn sich der nunmehrige Bundesminister nicht mehr an die seinerzeit getroffenen Regelungen gebunden erachtet und eine erhebliche Kürzung der Belastungsbelohnung beabsichtigt, so kann dies nur als Wortbruch gegenüber den Bediensteten bezeichnet werden. Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

A n f r a g e :

1. Wie lautet der Ausgabenerfolg 1995 der Zentralstelle (VA-Ansatz 1/5000) bezüglich der VA-Posten 5650 (Mehrleistungsvergütungen), 5670 (Belohnungen und Geldaushilfen) und 5690 (Sonstige Nebengebühren) im einzelnen aufgegliedert nach Untergliederungen entsprechend der Systematik im Teilheft zum Bundesvoranschlag?

2. Welche Nebengebühren für Mehrdienstleistungen der VA-Post 5650 werden in der Zentralstelle durch die Kürzung im einzelnen betroffen sein und wie lautet das Sparziel aufgegliedert nach Untergliederungen im einzelnen?

3. Wie teilt sich der Ausgabenerfolg 1995 der Zentralstelle der VA-Post 5670 schätzungsweise auf Belohnungen und Geldaushilfen auf?

4. Wie lautet das Einsparungsziel, das durch die Kürzung der Belohnungen in der Zentralstelle erreicht werden soll?

  1. Wie hoch war die für das Jahr 1995 in der Regel in zwei Teilbeträgen ausgezahlte Belohnung der Bediensteten der Zentralstelle im Durchschnitt für
    • Sektionsleiter
    • Gruppenleiter
    • Abteilungsleiter
    • übrige Bedienstete der Verwendungsgruppe A bzw. Entlohnungsgruppe a
    • Bedienstete der Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b

(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)

(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)

(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)

6. Wie hoch wird die für das Jahr 1996 ausgezahlte Belohnung für die in Frage 4 aufgezählten Bedienstetengruppen entsprechend dem Einsparungsziel im einzelnen sein?

7. Inwieweit sind die Mitarbeiter Ihres Kabinetts durch die Kürzung der Nebengebühren und der Belohnungen betroffen?

  1. Werden diese Mitarbeiter durch die Kürzungen zumindest im gleichen Ausmaß betroffen sein wie andere Bedienstete vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufung?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Wie lautet der Ausgabenerfolg 1995 der Finanzlandesdirektionen (VA-Ansatz 1/504000) bezüglich der VA-Posten 5650 (Mehrleistungsvergütungen), 5670 (Belohnungen und Geldaushilfen) und 5690 (sonstige Nebengebühren) im einzelnen, aufgegliedert nach Untergliederungen entsprechend der Systematik im Teilheft zum Bundesvorschlag?
  1. Welche Nebengebühren für Mehrdienstleistungen der VA_Post 5650 werden bei den Finanzlandesdirektionen durch die Kürzung im einzelnen betroffen sein und wie lautet das Einsparungsziel aufgegliedert nach Untergliederungen im einzelnen?

11. Welche Maßnahmen wurden oder werden insbesondere im Bereich der Überstundenvergütungen getroffen?

12. Welche Maßnashmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang im Bereich der Mehrleistungszulage gem. § 18 GG 1956 getroffen=

13. Welche Maßnahmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang im Bereich der sogenannten nichtüberleitbaren Nebengebühren getroffen?

  1. Wie teilt sich der Ausgabenerfolg 1995 der Finanzlandesdirektion der VA-Post 5670 au8f Belohnung und Geldaushilfen (falls eine genaue Aufteilung nicht vorgenommen werden kann, kommt eine Schätzung in Betracht) auf?

15. Wie lautet das Einsparungsziel, das durch die Kürzung der Belohnungen bei den Finanzlandesdirektionen und den diese nachgeordneten Dienststellen 1996 erreicht werden soll?

16. Inwieweit wird durch die Einsparungen auch die seit 1990 bestehende Regelung betreffend Belastungsbelohnung für die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter berührt werden?

17. Ist Ihnen bekannt, wie die Schaffung dieser Belohnungsregelung begründet wurde und wie lautet die Begründung im einzelnen?

18. Trifft es zu, daß Ihr Amtsvorgänger Dkfm. Lacina bereits im Jahre 1994 eine Vereinbarung mit dem Zentralausschuß getroffen hat, die für die Jahre 1994 und 1995 jeweils eine halbjährliche Auszahlung dieser Belohnung im Nachhinein sowie eine Valorisierung jeweils in halber Höhe des Hundertsatzes der allgemeinen Gehaltserhöhung vorsah, wobei davon ausgegangen wurde, die Belohnungsregelung auch nach 1995 im wesentlichen unverändert fortzuführen?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß Sie an diese Vereinbarung nach wie vor gebunden sind?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß eine einseitige Aufkündigung dieser Belohnungsregelung einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber dem Zentralausschuß und den betroffenen Bediensteten darstellen würde?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß die Gründe, die Ihren Amtsvorgänger Dkfm. Lacina im Jahre 1990 veranlaßt haben, sich mit erheblichem Engagement für die Schaffung dieser Belohnungsregelung einzusetzen, weiterhin vorliegen und daher jede wesentliche Änderung der Regelung ausschließen?

Wenn nein, warum nicht?

22. Inwieweit wird durch die Kürzung auch die übliche Belohnungsaktion für die Zollwachebediensteten berührt werden?

23. Inwieweit sind die Bediensteten des Österreichischen Postsparkassenamtes von den Kürzungen der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?

24. Inwieweit sind die Bediensteten des Bundesrechenamtes von der Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?

25. Inwieweit sind die Bediensteten der Finanzprokuratur von der Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?

26. Inwieweit sind die Bediensteten des Hauptpunzierungs- und Probieramtes und der Punzierungsämter von der Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?

27. Inwieweit sind die Bediensteten der Verwertungsstelle des österreichischen Branntweinmonopols von der Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß die Motivation der Mitarbeiter für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben der Finanzverwaltung von Bedeutung ist?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß die Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen eine Motivationssteigerung bewirken wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Sind Sie der Auffassung, daß die Bediensteten der Finanzverwaltung bzw. Teile derselben bisher überbezahlt waren und daher die Kürzungen aus diesem Grunde gerechtfertigt sind?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Wien, am 25. April 1996