4867/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

 

            betreffend: abgelaufene Lebensmittel in den Regalen -

                        Entscheide des unabhängigen Verwaltungssenates in Wien

 

Durch die diversen Lebensmittelskandale in Österreich und der EU, kommt es vermehrt zu

Warnungen und Fehlwarnungen. Nun hat trotz: bestehender Regelungen im

Lebensmittelrecht der unabhängige Verwaltungssenat:(UVS) in einschlägigen Urteilen die

Kennzeichnungspflicht und die separate Aufstellung abgelaufener Waren aufgehoben. Dies

kann Folgewirkungen mit sich ziehen, welche nicht nur die Gesundheit der Käufer, sondern

auch die Volkswirtschaft Österreichs schädigen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher

an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

folgende

 

                                               ANFRAGE:

 

1. Warum setzte Ihr Ministerium, ab dem Bekanntwerden der einschlägigen Urteile

des unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) keinerlei, Maßnahmen?

 

2. Warum ist dieser Entscheid rechtsgültig, obwohl dieser nicht in Einklang mit dem

gültigen Lebensmittelrecht ist?

 

3. Sind sie der Auffassung des UVS, wenn Ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Welche gesetzlichen Änderungen im Lebensmittelrecht gedenken Sie

umzusetzen und in welcher Zeitspanne werden Sie dies tun?

 

5. Wie sehen Sie in - diesem Zusammenhang die vor kurzem veröffentlichte

Arbeiterkammer- Untersuchung in der 36 Prozent aller untersuchten verpackten

Waren bereits am Tag nach dem Einkauf verdorben waren?

 

6. Werden Sie Schritte zur Überprüfung und Anpassung der offensichtlich zu lange

bemessenen Haltbarkeitsangaben setzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum

nicht?

 

7. Welche weiteren Maßnahmen zu Haltbarkeitsangaben gedenken Sie, auch

Richtung EU, zu setzen?