4867/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend: abgelaufene Lebensmittel in den Regalen -
Entscheide des unabhängigen Verwaltungssenates in Wien
Durch die diversen Lebensmittelskandale in Österreich und der EU, kommt es vermehrt zu
Warnungen und Fehlwarnungen. Nun hat trotz: bestehender Regelungen im
Lebensmittelrecht der unabhängige Verwaltungssenat:(UVS) in einschlägigen Urteilen die
Kennzeichnungspflicht und die separate Aufstellung abgelaufener Waren aufgehoben. Dies
kann Folgewirkungen mit sich ziehen, welche nicht nur die Gesundheit der Käufer, sondern
auch die Volkswirtschaft Österreichs schädigen können.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher
an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
folgende
ANFRAGE:
1. Warum setzte Ihr Ministerium, ab dem Bekanntwerden der einschlägigen Urteile
des unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) keinerlei, Maßnahmen?
2. Warum ist dieser Entscheid rechtsgültig, obwohl dieser nicht in Einklang mit dem
gültigen Lebensmittelrecht ist?
3. Sind sie der Auffassung des UVS, wenn Ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
4. Welche gesetzlichen Änderungen im Lebensmittelrecht gedenken Sie
umzusetzen und in welcher Zeitspanne werden Sie dies tun?
5. Wie sehen Sie in - diesem Zusammenhang die vor kurzem veröffentlichte
Arbeiterkammer- Untersuchung in der 36 Prozent aller untersuchten verpackten
Waren bereits am Tag nach dem Einkauf verdorben waren?
6. Werden Sie Schritte zur Überprüfung und Anpassung der offensichtlich zu lange
bemessenen Haltbarkeitsangaben setzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
7. Welche weiteren Maßnahmen zu Haltbarkeitsangaben gedenken Sie, auch
Richtung EU, zu setzen?