4868/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Programm der österreichischen EU - Präsidentschaft

 

Der Ministerrat hat am 1. Juli 1998 das Programm der österreichischen Präsidentschaft, das vom

Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten koordiniert wurde und

an dem sämtliche Bundesminister mitgewirkt haben, beschlossen. In diesem Arbeitsprogramm für die

halbjährliche Funktionsperiode des EU - Ratsvorsitzes werden die Ziele und Schwerpunkte der

österreichischen Präsidentschaft dargelegt. Vertreter der Regierung sehen das Arbeitsprogramm

(naturgemäß) als sehr ambitioniert an und tatsächlich werden darin eine Vielzahl von Themen

angesprochen. Zu bemängeln ist allerdings, daß dieses Programm der Bundesregierung vielfach einer

Beschreibung und einer Bestandsaufnahme der aktuellen europäischen Vorhaben gleichkommt, und

daß Konkretisierungen sowie Präzisierungen meist fehlen. Vor allem gibt das österreichische

Präsidentschaftsprogramm wenig Aufschluß darüber, auf welche Art, durch welche (besonderen)

Initiativen und Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen bzw. können.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

 

                                                               ANFRAGE:

 

1. In dem Arbeitsprogramm der Regierung über die Ziele und Schwerpunkte der österreichischen

Präsidentschaft wird u.a. erwähnt, daß während der österreichischen Präsidentschaft in Fragen der

Gemeinsamen Agrarpolitik, der Strukturpolitik und der Neuregelung der Finanzierung der Union

(Agenda 2000) substantielle Fortschritte erzielt werden sollen.

Was konkret verstehen Sie unter "substantiellen Fortschritten" für Ihren Zuständigkeitsbereich?

 

2. Wie wollen Sie das Versprechen der Bundesregierung ihr Versprechen einlösen, das

Umweltschutzniveau der EU auf die zum Teil höheren österreichischen Stanards anzuheben?

In welchen Teilbereichen wurde dieses Ziel ,erfüllt bzw. nicht erfüllt?

 

3. Wie lange wird Österreich die höheren ökologischen Standards noch beibehalten können, nachdem

die eingeräumte Übergangsfrist abgelaufen ist?

 

4. Wie stehen Sie zur Möglichkeit einer Öko - Importabgabe (Umweltabgaben auf den Import von Gütern

aus Ländern mit niedrigeren Umweltstandards)?

5. Werden Sie es verhindern, daß mit beitrittswilligen MOE - Staaten, die einen großen Teil ihrer Energie

aus Atomkraftwerken mit unzureichenden Sicherheitsstandards gewinnen,. Beitrittsverhandlungen

geführt werden?

Wenn nein, wie verantworten Sie das gegenüber der österreichischen Bevölkerung?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

 

6. Werden Sie die Österreicherinnen und Österreicher in Hinkunft vor grenznahen Kernkraftwerken

mit unzureichenden Sicherheitsstandards schützen?

Wenn ja, wie?

 

7. Durch welche Maßnahmen werden Sie der Forderung der Wirtschaftskammer gerecht werden, durch

die EU - Konformität der Umweltstandards auch für Beitrittswerber eine Wettbewerbsgleichheit zu

schaffen?

 

8. Welche Vorschläge bzw. Konzepte werden von österreichischer Seite in Bezug zur Förderung der

erneuerbaren Energieträger auf EU - Ebene eingebracht?

 

9. Seitens des Bundesverbandes der deutschen Gas - und Wasserwirtschaft (BGW) wurden jüngst

wieder Bedenken laut, daß die EU - Kommission an einem Vorschlag für ein Wasserrahmenrichtlinie

arbeitet, welche künftig wasserreichere Länder dazu zwingen könnte, ihr Wasser an wasserärmere

Länder abzugeben.

Ist Ihnen bekannt, daß es seitens der EU - Kommission diesbezügliche Vorarbeiten gibt?

Wenn ja, wann erwarten Sie den Kommissionsvorschlag für diese Richtlinie und welche Position

nehmen Sie diesbezüglich ein?