4868/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Programm der österreichischen EU - Präsidentschaft
Der Ministerrat hat am 1. Juli 1998 das Programm der österreichischen Präsidentschaft, das vom
Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten koordiniert wurde und
an dem sämtliche Bundesminister mitgewirkt haben, beschlossen. In diesem Arbeitsprogramm für die
halbjährliche Funktionsperiode des EU - Ratsvorsitzes werden die Ziele und Schwerpunkte der
österreichischen Präsidentschaft dargelegt. Vertreter der Regierung sehen das Arbeitsprogramm
(naturgemäß) als sehr ambitioniert an und tatsächlich werden darin eine Vielzahl von Themen
angesprochen. Zu bemängeln ist allerdings, daß dieses Programm der Bundesregierung vielfach einer
Beschreibung und einer Bestandsaufnahme der aktuellen europäischen Vorhaben gleichkommt, und
daß Konkretisierungen sowie Präzisierungen meist fehlen. Vor allem gibt das österreichische
Präsidentschaftsprogramm wenig Aufschluß darüber, auf welche Art, durch welche (besonderen)
Initiativen und Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen bzw. können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
ANFRAGE:
1. In dem Arbeitsprogramm der Regierung über die Ziele und Schwerpunkte der österreichischen
Präsidentschaft wird u.a. erwähnt, daß während der österreichischen Präsidentschaft in Fragen der
Gemeinsamen Agrarpolitik, der Strukturpolitik und der Neuregelung der Finanzierung der Union
(Agenda 2000) substantielle Fortschritte erzielt werden sollen.
Was konkret verstehen Sie unter "substantiellen Fortschritten" für Ihren Zuständigkeitsbereich?
2. Wie wollen Sie das Versprechen der Bundesregierung ihr Versprechen einlösen, das
Umweltschutzniveau der EU auf die zum Teil höheren österreichischen Stanards anzuheben?
In welchen Teilbereichen wurde dieses Ziel ,erfüllt bzw. nicht erfüllt?
3. Wie lange wird Österreich die höheren ökologischen Standards noch beibehalten können, nachdem
die eingeräumte Übergangsfrist abgelaufen ist?
4. Wie stehen Sie zur Möglichkeit einer Öko - Importabgabe (Umweltabgaben auf den Import von Gütern
aus Ländern mit
niedrigeren Umweltstandards)?
5. Werden Sie es verhindern, daß mit beitrittswilligen MOE - Staaten, die einen großen Teil ihrer Energie
aus Atomkraftwerken mit unzureichenden Sicherheitsstandards gewinnen,. Beitrittsverhandlungen
geführt werden?
Wenn nein, wie verantworten Sie das gegenüber der österreichischen Bevölkerung?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
6. Werden Sie die Österreicherinnen und Österreicher in Hinkunft vor grenznahen Kernkraftwerken
mit unzureichenden Sicherheitsstandards schützen?
Wenn ja, wie?
7. Durch welche Maßnahmen werden Sie der Forderung der Wirtschaftskammer gerecht werden, durch
die EU - Konformität der Umweltstandards auch für Beitrittswerber eine Wettbewerbsgleichheit zu
schaffen?
8. Welche Vorschläge bzw. Konzepte werden von österreichischer Seite in Bezug zur Förderung der
erneuerbaren Energieträger auf EU - Ebene eingebracht?
9. Seitens des Bundesverbandes der deutschen Gas - und Wasserwirtschaft (BGW) wurden jüngst
wieder Bedenken laut, daß die EU - Kommission an einem Vorschlag für ein Wasserrahmenrichtlinie
arbeitet, welche künftig wasserreichere Länder dazu zwingen könnte, ihr Wasser an wasserärmere
Länder abzugeben.
Ist Ihnen bekannt, daß es seitens der EU - Kommission diesbezügliche Vorarbeiten gibt?
Wenn ja, wann erwarten Sie den Kommissionsvorschlag für diese Richtlinie und welche Position
nehmen Sie diesbezüglich ein?