4880/J XX.GP
der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Doris Pollet - Kammerlander
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz
betreffend betriebliche Frauenförderung
Sie sind als Frauenministerin dafür bekannt, sich besonders für frauenfördernde Maßnahmen
in Betrieben einzusetzen. Seit April dieses Jahres gibt es eine gesetzliche Basis, die die
Betriebe verstärkt motivieren soll, solche Maßnahmen zu ergreifen. Da es in diesem Bereich
aber keine Sanktionen gibt, ist es besonders wichtig, möglichst umfassende Informationen
darüber zu erhalten, ob und welche Maßnahmen tatsächlich für Frauen umgesetzt werden.
Ebenso wichtig ist aber auch eine positive Motivation der Betriebe in Richtung
frauenfördernde Maßnahmen.
Dies vor allem angesichts der Tatsache, daß die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz
trotz Gleichbehandlungsgesetz zunimmt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Betriebe zu motivieren, frauenfördernde
Maßnahmen zu ergreifen?
2) Woher beziehen Sie Ihre Informationen über Betriebe, die frauenfördernde Maßnahmen
durchführen?
3) Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine systematische Informationserfassung über
frauenfördernde Maßnahmen in Betrieben?
4) In welcher Form leiten Sie die erhaltenen Informationen an Interessierte und Betroffene
weiter?
5) Wird es in nächster Zeit einen Bericht über den Stand der Frauenförderung in
österreichischen Betrieben geben?
6) Sind Sie selbst Mitglied eines Beirats, der unter anderem Frauenfördermaßnahmen
beschließt, oder haben Sie als Frauenministerin einen Sitz in solchen Beiräten? Wenn ja,
in welchen?
7) Welche Beiräte, die in anderen Ministerien eingerichtet wurden um sich mit betrieblicher
Frauenförderung zu befassen, sind Ihnen bekannt?