4892/J XX.GP

 

                                                                   ANFRAGE

der Abg. Böhacker, Mag. Trattner

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Strafanzeigen gegen Betriebsprüfer

 

Gegen einen Betriebsprüfer des Finanzamtes Neunkirchen, der im April 1995 mit der

Prüfung eines Betriebes begann, wurden durch den geprüften Firmeninhaber schwer -

wiegende Vorwürfe erhoben. U.a. soll der Betriebsprüfer für jedes zu prüfende Jahr

70.000 S für sich verlangt haben, wodurch die Dauer der Betriebsprüfung wesentlich

verkürzt werden hätte können.

 

In der Folge kam es daher zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt

durch den Unternehmer.

 

Obwohl im konkreten Fall natürlich die Unschuldsvermutung gilt, stellen die

unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

                                                                Anfrage:

 

1. Sind Ihnen Beschwerden gegen einzelne Betriebsprüfer des Finanzamtes Neun -

    kirchen bekannt?

 

2. Gibt es einzelne Betriebsprüfer, gegen welche bereits zumindest eine Aufsichts -

    beschwerde vorliegt?

 

3. Wie oft wurden bereits Strafanzeigen gegen einzelne Beamte der Betriebsprüfung

    des Finanzamtes Neunkirchen eingebracht?

 

4. Auf welche Art und Weise überprüft die Finanzverwaltung das Verhalten ihrer

    Betriebsprüfer gegenüber den zu prüfenden Unternehmen?

 

5. Gibt es von seiten der Finanzverwaltung eine Statistik - gegliedert nach Finanzamt

    und nach Betriebsprüfer - mit Daten über die Dauer von Betriebsprüfungsverfahren,

    Anzahl der an der Betriebsprüfung teilnehmenden Beamten, Größe der geprüften

    Firmen, das durch die Betriebsprüfung erzielte steuerliche Mehraufkommen, die in

    der Folge gegen dieses Mehrergebnis eingebrachten Berufungen, endgültiges Mehr -

    aufkommen nach Rechtskraft der Verfahren etc.?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, welche Maßnahmen werden im Falle von Auffälligkeiten gesetzt?