4913/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Fischsterben in Krems
1958 begann der bescheidmäßige Eingriff in den Wasserhaushalt der Krems im Gemeindebe -
reich Ansfelden. 1961 wurde eine Wehranlage 4 km vor der Mündung erlaubt, die 1987 um
beinahe einen halben Meter erhöht wurde. Dies führte bereits damals laut Gutachtern zu erheb -
lichen Auswirkungen auf den Unterlauf der Krems. Während vieler Monate im Jahr werden
weite Teile der Krems zu einem schmalen Rinnsal. Für Fische war die Wehr praktisch un -
überwindbar und der Wasserstand lebensgefährlich niedrig. Große Wasserentnahmen, Regulie -
rungen und die Erhöhung der Wehr führten zu monatelangen Trockenperioden im Flußbett,
wie bei der Wasserrechtsverhandlung am 9.2.1995 festgestellt wurde. Zur Sicherstellung
ausreichender Restwassermengen kam es erst am 13. Juli 1998 zu einer Einleitung eines §21 a -
Verfahrens. Gegen die Bescheiderstellung liegen Einsprüche bei den Höchstgerichten vor,
sodaß das Fischsterben und die Austrocknung des Flußbettes weiter fortschreitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen die Dimensionen des jährlichen Fischsterbens in der Krems bekannt? In welcher
Höhe bewegen sie sich?
2. Wie groß ist die Wassermenge, die die Papierfabrik Nettingsdorf der Krems entnehmen
darf? Welche Mengen werden durch den Kanalstrang in die Kläranlage Asten eingeleitet?
3. Haben Sie die Krems, vor allem ihren Unterlauf, bereits in das Aktionsprogramm “Freie
Flüsse” aufgenommen. Wenn nein, warum nicht?
4. Wann wird eine Reparatur der Bescheide nach § 21a vorgenommen?
5. Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zur Rettung des wertvollen Ökosystems am
Unterlaufs der Krems setzen?