4919/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend den Bau der Bundesstraße B 67b, Kalvariengürtel, Kalvarienbrücke - Grabenstraße
(Nordspange Graz) in Graz, Steiermark.
Es wurden an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten bereits zwei
Anfragen betreffend die Trassenverordnung zur sogenannten "Nordspange" in Graz gestellt.
Die Beantwortungen waren teils vage, teils entsprachen sie offensichtlich nicht dem
Sachverhalt. Tatsache ist, daß es seit Erlassung der Trassenverordnung gegenüber dem
Verordnungsplan zu einer Änderung der Nivelette gekommen ist, ferner zu einer Änderung
der geplanten Einbindung der Nordspange in die bestehende Grabenstraße und zu einer
Achsabweichung von ca. 9m. Daraus ergeben sich ganz bestimmte rechtliche
Konsequenzen.
Trotz der daher bestehenden Zweifel an der Rechtskonformität des Bauvorhabens werden
zur Zeit diverse Vorarbeiten durchgeführt bzw. stehen unmittelbar vor der Durchführung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Laut Bundesstraßengesetz sind "Kreuzungsumbauten" im Falle der Zustimmung von
Land und Gemeinde nicht verordnungspflichtig. Da jedoch im Falle der Anbindung
der Nordspange in die bestehende Grabenstraße keine bestehende Kreuzung umgebaut
wird, da hier bisher überhaupt keine Kreuzung existiert, handelt es sich kaum um
einen "Umbau". Vielmehr wurde eine bestehende Planung abgeändert. Welche
rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesem Umstand?
2. Da zweifelsfrei feststeht, daß es im Verlauf der mehrmaligen Umplanungen im
Bereich der ursprünglich verordneten Trasse seit Erlassen der Verordnung u.a. zu
einer Achsverschiebung um ca. 9m gekommen ist, ist nach dem Bundesstraßengesetz
eine neue Verordnung vorzunehmen. Warum wurde das bisher nicht in die Wege
geleitet und wann wird das geschehen?
3. Wie wird sichergestellt, daß im Hinblick auf die rechtlichen Konsequenzen, welche
durch die Probleme mit der Trassenverordnung zu erwarten sind, die derzeit
durchgeführten Vorbereitungsarbeiten, nämlich umfangreiche Rodungsarbeiten und
Leitungsverlegungen mit prognostizierten Gesamtkosten von ca. 40 Mio. S vom
juridischen wie wirtschaftlichen Standpunkt her vertretbar sind?
4. Es werden gleichzeitig mit den für den Nordspangenbau notwendigen
Leitungsverlegungen und Rodungen von der beauftragten Baufirma (STUAG)
verschiedenste Arbeiten durchgeführt, deren unmittelbarer Zusammenhang mit dem
Nordspangenbau nicht erkennbar ist. Es wurden Leitungsverlegungen vorgenommen,
die allem Anschein nach Aufschließungsarbeiten für danebenliegende Baugründe von
DI Feneberg sein könnten, und im weiten Umkreis des geplanten Baues wurden
Gasheizungs - Leitungen verlegt. Wie ist sichergestellt, welche von der STUAG
durchgeführten Arbeiten tatsächlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den
Bauvorbereitungen zur Nordspange stehen?