4920/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

 

betreffend EU - Richtlinie für die Tierhaltung im biologischen Landbau

 

Im Vorschlag der Ratsverordnung, mit der die Verordnung 2092/91 über den ökologischen

Landbau geändert wird, werden Anforderungen definiert, damit ein tierisches Produkt mit

der Bezeichnung "aus biologischer (ökologischer) Landwirtschaft" in Verkehr gebracht

werden darf. Die Regelungen erstrecken sich von der Fütterung und Haltung der Tiere bis

zur medikamentösen Behandlung.

 

In Österreich gibt es bereits Vorschriften über Tierhaltung in biologisch wirtschaftenden

Betrieben, die eine flexible Anwendung des Tiergerechtheitsindex (ein System zur Messung

der Tiergerechtheit einer Haltung) ermöglichen. Derzeit haben die österreichischen

Biobauern die Möglichkeit, je nach betrieblichen Gegebenheiten die fünf Einflußbereiche

Bewegungsmöglichkeit, Bodenbeschaffenheit, Sozialkontakt, Stallklima und

Betreuungsintensität zu berücksichtigen. Entscheidend ist, daß mehr als 25 Punkte erreicht

werden.

 

Nach unseren Informationen sind sowohl die Biobauern als auch die KonsumentInnen und

TierschützerInnen mit diesem österreichischen Lösungsansatz zufrieden. Bei einer EU - weit

einheitlichen Regelung besteht die Gefahr, daß die Biobetriebe durch starre Vorschriften zu

für ihre Betriebe unangepaßten Lösungen gezwungen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                               ANFRAGE:

 

1. Inwiefern haben Sie bisher dazu beigetragen bzw. was werden Sie unternehmen, daß

die österreichische Regelung für die Tierhaltung im biologischen Landbau beibehalten

werden kann?

 

2. Wie beurteilen Sie die EU - Richtlinie in der derzeitigen Fassung in Anwendung auf die

österreichischen Biobetriebe?