4926/J XX.GP

 

                                                              ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Fekter, Auer, Ellmauer, Freund, Großruck, Mag. Kukacka,

Dkfm: Mühlbachler, Murauer, Schuster

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Geldbußen bei Schwerverbrechen

 

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 11. September 1998 löste in der Bevölkerung

große Verwunderung aus. Ein jugendlicher Straftäter aus Eferding hatte im Oktober 1996

einen Obdachlosen mit seinen Stiefeln getreten und ihn damit so schwer verletzt, daß er an den

erlittenen inneren Verletzungen starb. Daraufhin wurde der Lehrling am 10. November 1997

von einem Schöffensenat des Landesgerichtes Wels wegen Körperverletzung mit tödlichem

Ausgang zu 24 Monaten Haft verurteilt, vier Monate davon unbedingt. Das Urteil wurde nicht

rechtskräftig, weil der Jugendliche berief.

 

Nunmehr entschied das Oberlandesgericht Linz, daß die 20 Monate bedingte Freiheitsstrafe

zwar aufrecht bleibt, die vier Monate unbedingte Haft aber in eine Geldstrafe von öS 24.000,-

umgewandelt wird. Begründet wird dieses Urteil damit, daß der Täter familiär und beruflich

voll integriert sei und “eine geringe Rückfallwahrscheinlichkeit” bestehe. Er zeige “Offenheit

gegenüber dem Betreuungsangebot der Bewährungshilfe” und sei bereit, sich

psychotherapeutischen Maßnahmen zu unterziehen. Es handle sich “im Grunde nicht um einen

aggressiven oder (an sich) gewalttätigen Jugendlichen, daher sei seine Tat “durchaus als nicht

persönlichkeitskonform zu bezeichnen”. Schließlich werde durch die bedingte Haftstrafe

“ausreichend signalisiert, daß derartige Verbrechen mit Härte geahndet werden.”

 

Entgegen diesen Ausführungen signalisiert dieses Urteil, daß man sich auch von schwersten

Verstößen gegen das Strafgesetzbuch “freikaufen” kann. Auch das "liberalere"

Jugendstrafrecht ist nicht dazu da, den Jugendlichen einen “Freibrief‘ auszustellen, wonach

dann Eltern ihre Kinder durch das “Zücken der Brieftasche” von den Folgen von Verbrechen

befreien können.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

                                                               Anfrage:

 

1. Ist Ihnen das angesprochene Urteil des Oberlandesgerichtes Linz bekannt?

 

2. Wie war die Stellungnahme des Oberstaatsanwaltes in diesem Verfahren?

3. Wie stehen Sie grundsätzlich zu der Möglichkeit, sich bei einem schweren Verbrechen

durch Leistung einer Geldbuße von einer unbedingten Freiheitsstrafe "freikaufen" zu

können?

 

4. Ist die in der Urteilsbegründung angesprochene Bereitschaft des Gewalttäters, sich

psychotherapeutischen Maßnahmen unterziehen zu wollen, als Weisung im Urteil

ausgesprochen worden?

 

5. Wenn nein, warum wurde dies nicht von der Oberstaatsanwaltschaft beantragt?

 

6. Halten Sie dieses Urteil trotz des Vorrangs spezialpräventiver Erwägungen im

Jugendstrafrecht in einer Zeit steigender Gewaltbereitschaft für angemessen?