493/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Brigitte Ederer

 

und Genossen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Verbreitung von neonazistischem Gedankengut über Internet und WorldWideWeb

 

Der Benutzer dieser Informations- und Kommunikationsnetze wird immer häufiger mit neonazistischem Gedankengut von unter ominösen Begriffen firmierenden österreichischen Informationsanbietern konfrontiert.  In den meisten Fällen kann dieses Informationsangebot auf konkrete Personen zurückgeführt werden.

 

Das lnternet stellt ein immer wichtiger werdendes Informationssystem dar, welches insbesondere auch von Jugendlichen benützt wird.  Es ist daher unabdingbar notwendig, daß die Verbreitung von neonazistischem oder anderem unter Strafrechtsdrohung stehenden Gedankengut genauso verfolgt wird, wie dies bei anderen Medien üblich ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

A n f r a g e n :

1 .      In wievielen Fällen kam es wegen der Verbreitung von neonazistischem Gedankengut über die Dienste des lnternet zu Aktivitäten der Staatsanwaltschaft ?

2.       In wievielen Fällen hat die Staatsanwaltschaft solche Verfahren eingestellt und was war die Begründung dafür ?

3.       In wievielen Fällen davon kam es zu rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen ?

4.    Wie ist Ihre Einschätzung der derzeit geltenden Rechtslage hinsichtlich jener Rechtsfragen, die durch diese neuen Informations- und Kommunikationsformen entstehen '!