494/J

 

A n f r a g e

 

 

der Abgeordneten Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Strukturmaßnahmen im Bereich der Bundesgendarmerie

 

 

 

Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden in den letzten Jahren organisatorische Maßnahmen zur Hebung der Effizienz gesetzt, die einerseits eine vermehrte Außendienstpräsenz der Beamten sicherstellen und andererseits zu einer angepaßten Neustrukturierung der gesamten Führungs- und Verwaltungsebenen der Bezirks- und Landesgendarmeriekommanden sowie des Gendarmeriezentral­kommandos geführt haben.  Zwischenzeitlich wird insbesondere von der Bundesgendarmerie der Grenzdienst aufgebaut, dessen Funktionieren wesentlich von einer straffen Führung abhängig sein wird und der für die Verwaltung der Bundesgendarmerie zusätzliche Aufgaben mit sich bringt.  Dem wurde bisher mit einem Mindestaufwand an zusätzlichen Planstellen für die Führungs- und Verwaltungsstellen entsprochen, wobei festzustellen ist, daß neben dem organisatorischen Aufbau die Zurverfügungstellung der Infrastruktur von den Landesgendarmeriekommanden und dem Gendarmeriezentralkommando unter Mitwirkung sonstiger zuständiger Ministerien in einem für die österreichische Verwaltung sehr kurzen Zeitraum durchgeführt wurde.  Die im Bereich der Bundes­gendarmerie geübte und gesetzlich vorgesehene Vereinigung von Organisation, Personalwesen und Logistik hat sicherlich maßgeblich zu dieser äußerst positiven Entwicklung beigetragen, zumal Planungen und Umsetzungen in allen Bereichen koordiniert, insbesondere zeitlich abgestimmt bereits auf die Bedürfnisse der Grenzkontrollorgane der Bundesgendarmerie, von der Struktur dieses Wachkörpers selbst besorgt werden konnten.

 

Insbesondere der Aufbau des Grenzdienstes durch die Bundesgendarmerie zeigt die Effizienz dieser Struktur, die in sich geschlossen mit einem Mindestaufwand an Personal für Führungs- und Verwaltungsstrukturen in der Vergangenheit und Gegenwart hervorragende Leistungen für die Sicherheit erbracht hat.  Unter­suchungen renommierter außenstehender Beratungsfirmen zeigen dies klar auf.  Insbesondere die Reformen der Bundesgendarmerie, die organisatorisch selbst von der Bundesgendarmerie vorbereitet und durchgeführt wurden, weisen darauf hin, daß dieser Wachkörper einerseits bereit und andererseits in der Lage ist, ständig Strukturverbesserungen vorzunehmen, die den Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechen.

 

Absichten und Entwicklungen zeigen jedoch, daß diese ausgezeichnet funktionierende Struktur abgeändert und insgesamt eine Aufsplittung der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit angestrebt werden soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

A n f r a g e :

 

 

 

1.       Gibt es eine Weisung, wonach im Bereich der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkommandos im Jahr 1996 10% des systemisierten Personalstandes einzusparen sind?  Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte diese Berechnung?

 

2.       Wurde der Wachkörper Bundesgendarmerie und insbesondere die Personal­vertretung in diese Entscheidung vor Erteilung der Weisung eingebunden?

 

3.       Wurden derartige Weisungen auch bei anderen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres und nachgeordneter Behörden erteilt?

 

4.       Wie viele Planstellen werden im Verwaltungsbereich prozentuell von anderen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres bis hin zur Abteilungsebene und bei nachgeordneten Behörden, insbesondere Bundes­polizeidirektionen, aufgeschlüsselt in Wachebeamte und ziviles Personal, eingespart?

 

5.       Wie lassen sich allfällige Differenzen der tatsächlichen Einsparungen und der weisungsmäßigen Reduktionen im Hinblick auf die Obernahme des Grenzdienstes durch die Bundesgendarmerie vereinbaren?

 

6.       Entspricht es den Tatsachen, daß im logistischen und budgetären Bereich Zusammenlegungen innerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit geplant sind?  Wenn ja, welcher Art sind diese Zusammenlegungen bzw.  Aufgabenzusammenführungen, weiche Einsparungen sowohl im tatsächlichen als auch im systemisierten Personalbereich können dadurch erreicht werden und durch welche Maßnahmen wird den unterschiedlichen Anforderungen ins­besondere im Bereich der Bundespolizei und Bundesgendarmerie Rechnung getragen?

 

7.       Gibt es eine Änderung in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres, die eine Aufgabenerweiterung des Generalinspizierenden vorsieht?  Wenn ja, welcher Art ist diese Aufgabenerweiterung, gibt es dabei eine Verlagerung von Kompetenzen von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zum Generalinspizierenden, wieviel zusätzliches Personal und

 

zusätzliche Planstellen sind dafür vorgesehen und weiche Mängel in der bisherigen Praxis haben Sie dazu bewogen?

 

8.       Beabsichtigen Sie, entgegen den Bestimmungen der §§ 1 0 und 1 1 Sicherheits­polizeigesetz eine Kompetenzverlagerung von den zuständigen Organisations­einheiten der Bundesgendarmerie (Bezirks- und Landesgendarmerie­kommanden, Gendarmeriezentralkommando) einerseits insbesondere auf die Sicherheitsdirektionen und auf Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres andererseits?  Wenn ja, in welchen Bereichen und mit welcher Begründung?

 

9.       Weiche sonstigen Strukturmaßnahmen sind derzeit im Bereich des Bundes­ministeriums für Inneres geplant?  Sind bereits Überlegungen im Gange, die Wachkörper Sicherheitswache und Kriminalpolizei bzw. die Bundesgendarmerie mit der Bundespolizei zusammenzulegen?  Wenn ja, in weichem Stadium befinden sich diese Überlegungen, bis wann ist mit konkreten Vorschlägen zu rechnen und welche Entwicklung wird dabei angestrebt?

 

10.Unter Ihrem Amtvorgänger, Dr. Franz Löschnak, wurden - basierend auf mehreren Untersuchungen bzw.  Studien - innerhalb der Gruppe B des Innen­ressorts umfassende Reformen mit dem Ziele einer effizienteren Gestaltung des Gendarmeriedienstes konzipiert und auch teilweise umgesetzt.  Beabsichtigen Sie, diese Strukturänderungen, wenn auch nur in Teilbereichen, zu ändern oder rückgängig zu machen und wenn ja, warum?

 

1 1.In der Bundesgendarmerie werden seit Jahren Belastungsstudien der einzelnen Dienststellen durchgeführt, um das zur Verfügung stehende Personal mit größtmöglicher Effizienz einsetzen zu können.  Ist auch in den übrigen Bereichen des lnnenressorts daran gedacht, solche Untersuchungen einzuführen?

 

12.Die Bundesgendarmerie hat laut Ihrer Vorgabe in den Jahren 1996 und 1997 in Summe 440 Planstellen einzusparen.  Ist es richtig, daß von Ihnen beabsichtigt ist, über den angesprochenen Rahmen von 440 Planstellen hinaus noch weitere 3% - gerechnet vom Gesamtpersonalstand der Gruppe B - als Einsparungs­potential vorzusehen?