4944/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend SchülerInnenfreifahrten

 

In der Steiermark befinden sich derzeit rund 1.000 SchülerInnen in der Ausbildung für

diplomierte Gesundheits - und Krankenpflegeberufe, der überwiegende Teil bezieht

Familienbeihilfe. Obwohl gemäß § 30 a FLAG 1967 die jeweiligen Schulen für

Schulfahrtsbeihilfe und Schülerfreifahrten einbezogen sind, weigert sich das BMin für

Umwelt, Jugend und Familie die gesetzlichen Ansprüche anzuerkennen.

 

In völlig unverständlicher Ungleichbehandlung beispielsweise zu SchülerInnen der

Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik wird im Gesundheitsbereich den finanziell oft

nicht bestens gestellten Familien die zusätzliche Belastung von Fahrtkosten für die

SchülerInnen zugemutet.

 

Die SchülerInnen haben aufgrund des Entwurfs der Ausbildungsverordnung (Guk - AV) im

Bereich der "Organisationseinheit Gesundheits - und Krankenpflegeschule" verpflichtend an

Unterrichts - bzw. Praxiseinheiten an verschiedenen Orten teilzunehmen. Es handelt sich um

Ausbildungeinheiten in einschlägigen Fachabteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten

einer Krankenanstalt, um Einrichtungen, die der stationären Behandlung pflegebedürftiger

Menschen dienen, und um Einrichtungen, die Hauskrankenpflege, andere Gesundheitsdienste

oder soziale Dienste anbieten.

 

Um der durch nichts begründeten Schlechterstellung von Familien, deren Kinder

Gesundheits - und Krankenpflegeschulen und nicht etwa Bundesanstalten für

Kindergartenpädagogik besuchen zu begegnen, richten die unterzeichneten Abgeordneten

daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

 

                                  

Anfrage:

 

1. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß 1.000 jungen Menschen in der Steiermark

    ungerechtfertigt keine Leistungen aus dem FLAF für Freifahrten zur verpflichtenden

    praktischen Ausbildung zugute kommen?

 

2. Warum werden Familienleistungen, die für die Kindergartenpädagogik

    selbstverständlich zur Verfügung stehen - dort werden Praxistage und Praxisblöcke in

    auswärtigen Praxisstellen akzeptiert - in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung

    verweigert?

 

3. Ist es in diesem Zusammenhang von Nachteil für Familien, wenn die Trägerschaft einer

    Ausbildung vom Land und nicht vom Bund geleistet wird?

 

4. Was werden Sie als steirischer Bundesminister unternehmen, um 1.000 steirischen

    Familien bei der aufwendigen Finanzierung einer qualifizierten Ausbildung für ihre

    Kinder zu helfen?

 

5. Bis wann können die steirischen Gesundheits - und KrankenpflegeschülerInnen mit einer

    gerechten Gleichbehandlung im Zusammenhang mit Freifahrten im Vergleich mit

    ähnlichen Ausbildungsabläufen anderer Berufe rechnen?