4944/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend SchülerInnenfreifahrten
In der Steiermark befinden sich derzeit rund 1.000 SchülerInnen in der Ausbildung für
diplomierte Gesundheits - und Krankenpflegeberufe, der überwiegende Teil bezieht
Familienbeihilfe. Obwohl gemäß § 30 a FLAG 1967 die jeweiligen Schulen für
Schulfahrtsbeihilfe und Schülerfreifahrten einbezogen sind, weigert sich das BMin für
Umwelt, Jugend und Familie die gesetzlichen Ansprüche anzuerkennen.
In völlig unverständlicher Ungleichbehandlung beispielsweise zu SchülerInnen der
Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik wird im Gesundheitsbereich den finanziell oft
nicht bestens gestellten Familien die zusätzliche Belastung von Fahrtkosten für die
SchülerInnen zugemutet.
Die SchülerInnen haben aufgrund des Entwurfs der Ausbildungsverordnung (Guk - AV) im
Bereich der "Organisationseinheit Gesundheits - und Krankenpflegeschule" verpflichtend an
Unterrichts - bzw. Praxiseinheiten an verschiedenen Orten teilzunehmen. Es handelt sich um
Ausbildungeinheiten in einschlägigen Fachabteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten
einer Krankenanstalt, um Einrichtungen, die der stationären Behandlung pflegebedürftiger
Menschen dienen, und um Einrichtungen, die Hauskrankenpflege, andere Gesundheitsdienste
oder soziale Dienste anbieten.
Um der durch nichts begründeten Schlechterstellung von Familien, deren Kinder
Gesundheits - und Krankenpflegeschulen und nicht etwa Bundesanstalten für
Kindergartenpädagogik besuchen zu begegnen, richten die unterzeichneten Abgeordneten
daher an den Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß 1.000 jungen Menschen in der Steiermark
ungerechtfertigt keine Leistungen aus dem FLAF für Freifahrten zur verpflichtenden
praktischen Ausbildung zugute kommen?
2. Warum werden Familienleistungen, die für die Kindergartenpädagogik
selbstverständlich zur Verfügung stehen - dort werden Praxistage und Praxisblöcke in
auswärtigen Praxisstellen akzeptiert - in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung
verweigert?
3. Ist es in diesem Zusammenhang von Nachteil für Familien, wenn die Trägerschaft einer
Ausbildung vom Land und nicht vom Bund geleistet wird?
4. Was werden Sie als steirischer Bundesminister unternehmen, um 1.000 steirischen
Familien bei der aufwendigen Finanzierung einer qualifizierten Ausbildung für ihre
Kinder zu helfen?
5. Bis wann können die steirischen Gesundheits - und KrankenpflegeschülerInnen mit einer
gerechten Gleichbehandlung im Zusammenhang mit Freifahrten im Vergleich mit
ähnlichen Ausbildungsabläufen anderer Berufe rechnen?