4962/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Auslandsadoptionen
Das österrreichische Kindschaftsrecht soll - wie ja aus dem Justizministerium zu vernehmen
ist, einer größeren Reform unterzogen werden. Diese Novellierungen werden jedoch nicht
das Adoptionsrecht betreffen. Tatsächlich hat Österreich das Haager Übereinkommen vom
29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Internationalen Adoption bis heute noch nicht ratifiziert. In der Stellungnahme zu einer
Petition an den Nationalrat betreffend Auslandsadoptionen führt das Justizministerium aus,
dass Arbeiten zur Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens aufgenommen
worden seien. An einem Durchführungsgesetz zu diesem Übereinkommen werde gearbeitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann ist mit einer Zuweisung der Haager Konvention zum Schutz des Kindes bei
Auslandsadoptionen an den Nationalrat zwecks Beschlussfassung zu rechnen?
2. Wann wird der Entwurf für ein Durchführungsgesetz zu dieser Konvention in
Begutachtung gehen?
3. Welche konkreten Regelungen wird ein derartiges Durchführungsgesetz beinhalten?
4. Warum wurde bis heute die Ratifizierung der Haager Konvention zum Schutz des
Kindes bei Auslandsadoptionen nicht angestrebt bzw. verzögert?