4962/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Auslandsadoptionen

 

Das österrreichische Kindschaftsrecht soll - wie ja aus dem Justizministerium zu vernehmen

ist, einer größeren Reform unterzogen werden. Diese Novellierungen werden jedoch nicht

das Adoptionsrecht betreffen. Tatsächlich hat Österreich das Haager Übereinkommen vom

29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der

Internationalen Adoption bis heute noch nicht ratifiziert. In der Stellungnahme zu einer

Petition an den Nationalrat betreffend Auslandsadoptionen führt das Justizministerium aus,

dass Arbeiten zur Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens aufgenommen

worden seien. An einem Durchführungsgesetz zu diesem Übereinkommen werde gearbeitet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann ist mit einer Zuweisung der Haager Konvention zum Schutz des Kindes bei

    Auslandsadoptionen an den Nationalrat zwecks Beschlussfassung zu rechnen?

 

2. Wann wird der Entwurf für ein Durchführungsgesetz zu dieser Konvention in

    Begutachtung gehen?

 

3. Welche konkreten Regelungen wird ein derartiges Durchführungsgesetz beinhalten?

 

4. Warum wurde bis heute die Ratifizierung der Haager Konvention zum Schutz des

    Kindes bei Auslandsadoptionen nicht angestrebt bzw. verzögert?