4964/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer, Scheibner

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verbreitung des VICLAS - Datenbanksystems in den EU - Mitgliedstaaten

 

Medienberichten zufolge wird Österreich noch während der österreichischen EU -

Präsidentschaft “einen neuen Meilenstein zur Bekämpfung der Kriminalität" setzen.

Darunter versteht man die europaweite Einführung des in Österreich 1997 installierten

,,VICLAS - Datenbanksystem” zur Erkennung und Ausforschung von Serientätern

(insbesondere von Sexualstraftätern).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

                                              

                                               Anfrage:

 

1. Wie sieht dieses System im Konkreten aus?

    Entspricht dieses System dem während der Konferenz “Zukunft der justitiellen

    Zusammenarbeit in Strafsachen in Europa” angekündigten TECS -

    Informationssystem?

    Wenn nein, was sind die Unterschiede?

 

2. Wie sehen die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen aus?

 

3. Welche Erfolge konnten seit Einführung des Systems bei der Erkennung von

    Serienstraftaten in Österreich verzeichnet werden?

 

4. Ist es richtig, daß die österreichische Präsidentschaft Initiativen gesetzt hat, um das

    VICLAS - System unter Österreichs Vorsitz für alle Europol - Länder einzuführen? Wenn

    ja, welche Schritte wurden bisher diesbezüglich unternommen?

 

5. Einerseits ist Presseberichten zu entnehmen, das dieses VICLAS - Datenbanksystem,

    nach welchem unter anderem bei Sexualstrafdelikten eine Einspeisung aller

    wichtigen Tatorteinzelheiten automatisch vorgenommen werden soll, auf eine

    österreichische Initiative hin in allen EU - Mitgliedstaaten eingeführt werden soll.

    Andererseits jedoch erwähnt der österreichische EU - Vorsitz im Namen des Rates auf

    eine Anfrage nach Sexualstrafregistern (Frage Nr. 35 der September - Fragestunde von

    John Cushnahan; H - 0811/98) diese Initiative nicht. Wie erklären Sie sich diesen

    Widerspruch?