4964/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer, Scheibner
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verbreitung des VICLAS - Datenbanksystems in den EU - Mitgliedstaaten
Medienberichten zufolge wird Österreich noch während der österreichischen EU -
Präsidentschaft “einen neuen Meilenstein zur Bekämpfung der Kriminalität" setzen.
Darunter versteht man die europaweite Einführung des in Österreich 1997 installierten
,,VICLAS - Datenbanksystem” zur Erkennung und Ausforschung von Serientätern
(insbesondere von Sexualstraftätern).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie sieht dieses System im Konkreten aus?
Entspricht dieses System dem während der Konferenz “Zukunft der justitiellen
Zusammenarbeit in Strafsachen in Europa” angekündigten TECS -
Informationssystem?
Wenn nein, was sind die Unterschiede?
2. Wie sehen die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen aus?
3. Welche Erfolge konnten seit Einführung des Systems bei der Erkennung von
Serienstraftaten in Österreich verzeichnet werden?
4. Ist es richtig, daß die österreichische Präsidentschaft Initiativen gesetzt hat, um das
VICLAS - System unter Österreichs Vorsitz für alle Europol - Länder einzuführen? Wenn
ja, welche Schritte wurden bisher diesbezüglich unternommen?
5. Einerseits ist Presseberichten zu entnehmen, das dieses VICLAS - Datenbanksystem,
nach welchem unter anderem bei Sexualstrafdelikten eine Einspeisung aller
wichtigen Tatorteinzelheiten automatisch vorgenommen werden soll, auf eine
österreichische Initiative hin in allen EU - Mitgliedstaaten eingeführt werden soll.
Andererseits jedoch erwähnt der österreichische EU - Vorsitz im Namen des Rates auf
eine Anfrage nach Sexualstrafregistern (Frage Nr. 35 der September - Fragestunde von
John Cushnahan; H - 0811/98) diese Initiative nicht. Wie erklären Sie sich diesen
Widerspruch?