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A n f r a g e
der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Behandlung von Angeklagten im Landesgericht für Strafsachen Wien
Einer Meldung der Tageszeitung KURIER vom 25.4,.1996 mit dem Titel "Polizisten durften ungestraft den Falschen prügeln" ist zu entnehmen, daß ein Fremder durch die Polizei anläßlich seiner Festnahme, die, wie sich nachträglich herausstellte, unbegründet war, so behandelt wurde, daß er sich nach der Festnahme in Krankenhauspflege begeben mußte. Die Polizisten wurden freigesprochen - auf den Verletzten wartet eine Anklage wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.
Den unterfertigten Abgeordneten liegt es fern, Urteile unabhängiger Gerichte zu kommentieren. Zu hinterfragen sind aber Ausdrücke, die, folgt man der Zeitungsberichterstattung, wohl nicht mit der Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Verpflichtung, unvoreingenommen zu urteilen, in Einklang zu bringen sind.
So soll der verurteilende Richter im Zuge der, die Polizisten freisprechenden Urteilsbegründung gemeint haben, daß"auch Volksschüler von ihren Lehrern manchmal gebändigt werden" müssen. Auch in der Befragung hat der Richter, folgt man ebenfalls der Berichterstattung, offenbar nicht den von Gerichten zu erwartenden Ton getroffen, wenn er fragte, ob es möglich sei, daß er" Ripperln" erst beim Niederfallen gebrochen hat.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
A n f r a g e
1. Ist die Berichterstattung korrekt?
2. Wie beurteilen Sie die, eindeutige Zweifel an der richterlichen Unvereingenommenheit aufkommen lassenden Bemerkungen des Verhandlungsrichters?
3. Welche Maßnahmen werden Sie im konkreten Fall setzen?
4. Was werden Sie generell unternehmen, um solchem Fehlverhalten entsprechend vorzubeugen?