4978/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Josef Trinkl
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend aushangpflichtige Gesetze
Nicht weniger als 2.085 Seiten umfassen die aushangpflichtigen Gesetze und
Verordnungen, die in allen Betriebsstätten unabhängig von Größe und
Mitarbeiterzahl aufgelegt oder ausgehängt werden müssen. Dies entspricht im A4 -
Format einer Gesamtfläche von nicht weniger als 130 m². Dazu kommen ständige
Novellierungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Für den Unternehmer
bedeutet die Aushangpflicht einen enormen bürokratischen Aufwand. Dem
Normadressaten fehlt das nötige Fachwissen zum Verständnis der unstrukturierten
und komplizierten Materien. Eine Unmenge an aushangpflichtigen Gesetzen bringt
nicht automatisch mehr Schutz für den Arbeitnehmer, sondern lediglich mehr
Bürokratie. Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird mit der Evaluierung der
für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren am
Arbeitsplatz und der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben den
Sicherheitsinteressen der Arbeitnehmer ohnehin Rechnung getragen.
Demgegenüber kontrolliert das Arbeitsinspektorat gerade die Einhaltung der
Aushangpflicht peinlich genau: Bei rund 41.000 Kontrollen im Jahr 1996 wurde
2.000 mal mangelndes “Auflegen von Vorschriften” beanstandet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wie stehen Sie persönlich zu o.a. Problematik?
2. Wie stehen Sie zum Vorschlag des Wirtschaftsbundes, anstatt der Aushangpflicht
eine Art “Checkliste” herauszugeben, die die Arbeitnehmer schnell und verständlich
über die wichtigsten Bestimmungen informiert?
3. Können Sie sich die Schaffung eines Legislativdienstes vorstellen, der solche
Checklisten erstellt und darüber hinaus auf sprachliche Verständlichkeit,
Notwendigkeit und Anwendbarkeit prüft?
4. Können Sie sich mittelfristig im Sinne einer anwenderfreundlichen Verwaltung ein
prinzipielles Abgehen von der Aushangpflicht vorstellen mit gleichzeitiger Schaffung
eines neuen, verständlicheren Systems zur Gesetzesinformation der Arbeitnehmer?