4978/J XX.GP

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Josef Trinkl

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend aushangpflichtige Gesetze

 

Nicht weniger als 2.085 Seiten umfassen die aushangpflichtigen Gesetze und

Verordnungen, die in allen Betriebsstätten unabhängig von Größe und

Mitarbeiterzahl aufgelegt oder ausgehängt werden müssen. Dies entspricht im A4 -

Format einer Gesamtfläche von nicht weniger als 130 m². Dazu kommen ständige

Novellierungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Für den Unternehmer

bedeutet die Aushangpflicht einen enormen bürokratischen Aufwand. Dem

Normadressaten fehlt das nötige Fachwissen zum Verständnis der unstrukturierten

und komplizierten Materien. Eine Unmenge an aushangpflichtigen Gesetzen bringt

nicht automatisch mehr Schutz für den Arbeitnehmer, sondern lediglich mehr

Bürokratie. Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird mit der Evaluierung der

für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren am

Arbeitsplatz und der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben den

Sicherheitsinteressen der Arbeitnehmer ohnehin Rechnung getragen.

Demgegenüber kontrolliert das Arbeitsinspektorat gerade die Einhaltung der

Aushangpflicht peinlich genau: Bei rund 41.000 Kontrollen im Jahr 1996 wurde

2.000 mal mangelndes “Auflegen von Vorschriften” beanstandet.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie stehen Sie persönlich zu o.a. Problematik?

 

2. Wie stehen Sie zum Vorschlag des Wirtschaftsbundes, anstatt der Aushangpflicht

    eine Art “Checkliste” herauszugeben, die die Arbeitnehmer schnell und verständlich

    über die wichtigsten Bestimmungen informiert?

 

3. Können Sie sich die Schaffung eines Legislativdienstes vorstellen, der solche

    Checklisten erstellt und darüber hinaus auf sprachliche Verständlichkeit,

    Notwendigkeit und Anwendbarkeit prüft?

 

4. Können Sie sich mittelfristig im Sinne einer anwenderfreundlichen Verwaltung ein

    prinzipielles Abgehen von der Aushangpflicht vorstellen mit gleichzeitiger Schaffung

    eines neuen, verständlicheren Systems zur Gesetzesinformation der Arbeitnehmer?