4988/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Haller
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Auszahlung der Familienbeihilfe für passagere Pflegeeltern
Pflegefamilien übernehmen kurz - oder langfristig die verantwortungsvolle Aufgabe der
Erziehung und Betreuung von Kindern, deren leibliche Eltern oder Verwandte aus unter -
schiedlichen Gründen für kürzere oder längere Zeit nicht in der Lage sind dafür zu sor -
gen. Die leiblichen Eltern des Kindes behalten ihre Rechte und Pflichten, können Kontak -
te mit dem Kind haben oder auch die Rückgabe des Kindes anstreben. Nach Auskunft
passagerer Pflegeeltern, die die Betreuung eines Kindes meist innerhalb kürzester Zeit
übernehmen müssen, erhalten sie ein Pflegegeld und einen Kostenersatz für den erhöh -
ten Aufwand, jedoch keine Familienbeihilfe für die Zeit der Betreuung.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesmi-
nister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht es den Tatsachen, daß passagere Pflegeeltern für die Zeit der Betreuung
eines Pflegekindes keinen Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe haben und
wenn ja, inwieweit ist diese Maßnahme mit § 2(2) FLAG vereinbar?
2. Welche sind die konkreten Kriterien dafür, daß Pflegeeltern eine Anspruchsberechti -
gung auf Auszahlung der Familienbeihilfe erlangen können?
3. Wird die Anspruchsberechtigung auf Auszahlung der Familienbeihilfe für passagere
Pflegeeltern für die Zeit der Betreuung eines Pflegekindes seitens der Finanzämter
österreichweit gleichermaßen gehandhabt und falls nein, warum nicht?
4. Werden Sie konkrete Maßnahmen setzen, um die Anspruchsberechtigung auf Aus -
zahlung der Familienbeihilfe für die Zeit der Betreuung eines Pflegekindes auch auf
passagere Pflegeeltern auszudehnen?