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Anfrage
der Abgeordneten Firlinger, Barmüller, Kier, Partnerinnen und Partner an den Bundesminister für Justiz betreffend Fehlentwicklungen im Bereich des
Wohnungsgemeinnützigkeitswesens, insbes. des § 14 (1) WGG
Aus liberaler Sicht besteht die politische Verpflichtung zur umfassenden Reform des gesamten Wohnrechts. Dies gilt insbesondere auch für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die in Geltung stehende Regelungen des WGG lassen evidente Fehlentwicklungen nicht nur zu, sondern verursachen sie nachgerade. So fehlt es an Wettbewerb, werden der Baubranche Mittel zur Schaffung von Wohnraum über Jahre hinweg entzogen, werden politisch dominierte gemeinnützige Wohnbauvereinigungen aus Fördermitteln und als Mieten getarnten Annuitäten gespeist und ihnen Eigentum zugeteilt, das die Mieter bezahlen und schließlich eine Art funktionsloser Wohnbürokratie auf Kosten anderer genährt und ihr Verfügungsgewalt über von anderen bezahltes Vermögen eingeräumt.
So führt die gegenwärtige Regelung des § 14 dazu, daß Mieter gemeinnütziger Wohnbauvereinigungen nicht nur für sämtliche Kosten aufkommen (als wären die Wohnungen ihr Eigentum) aber kein Eigentum erhalten, sondern oft darüber hinaus auch nach vollkommener Bezahlung der entstandenen Grund- und Baukosten sowie Tilgung aller Kredite und Rückzahlung der eingesetzten Eigenmittel der gemeinnützigen Bauträger in unvermindertem Ausmaß fiktive Annuitäten zu Gunsten der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen weiterzahlen müssen. Das führt häufig dazu, daß der Mieter zwar weit über den fiktiven Kaufpreis hinaus bezahlt, das Objekt aber weiterhin im Eigentum der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigung verbleibt.
Solcherart wird nicht nur der Markt empfindlich gestört, dem Mieter der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen sein von ihm bezahltes Eigentum vorenthalten und das Ziel des Eigentums an Wohnraum für den zahlenden Erwerber konterkariert, son-
dern vor allem auch der allgegenwärtige Einfluß der priviligierten Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen gefestigt. Ein Besitz von über 400.000 Mietwohnungen, die Verwaltung weiterer 170.000 Eigentumswohnungen und eine Baugrundreserve von über 20 Mio Quadratmetern im Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen sind der spektakuläre Beleg für den solcherart gewonnen (von den Mietern und der Allgemeinheit finanzierten) ungerechtfertigten Reichtum.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang daher nachstehende
Anfrage
1. Wieviele bzw. welche Bauprojekte von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen wurden von deren Mietern oder Nutzungsberechtigten durch Bezahlung der Grund- und Baukosten (Tilgung der Eigen- bzw. Fremdmittel einschließlich der Darlehen aus öffentlichen Mitteln samt Finanzierungskosten) gemäß § 14
(1) WGG bereits ausfinanziert?
Wie hoch sind die jeweiligen Grund- und Baukosten samt Finanzierungskosten dieser Objekte?
Wie hoch sind die jetzigen Belastungen durch Weiterzahlung für fiktive Annuitäten?
2. Bei wie vielen bzw. weichen Bauprojekten der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen werden von den Mietern oder Nutzungsberechtigten gem. § 14 (1) WGG Zahlungen zur Finanzierung der Grund- und Baukosten des Bauvorhabens durch Tilgung der Eigen- bzw. Fremdmittel einschließlich der Darlehen aus öffentlichen Mitteln samt Finanzierungskosten geleistet?
Wie hoch sind die jeweils schon getilgten und noch offenen Grund- und Baukosten samt Finanzierungskosten dieser Objekte?
Wie lange die jeweilige Restlaufzeit der Darlehen bis zu ihrer vollständigen Tilgung?
3. Ist es mit der Österreichischen Bundesverfassung bzw. mit der Österreichischen und Europäischen Rechtsordnung vereinbar, daß die Mieter bzw. Nutzungsberechtigten von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen nicht nur Mietzins oder Entgelt für die Nutzung sondern den vollständigen Kaufpreis für den Erwerb - die gesamten Grund- Bau- und Finanzierungskosten - der Wohnhäuser der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen bezahlen, ihnen aber dennoch das Eigentum an den von ihnen bezahlten Objekten vorenthalten und den
gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen ohne jede Gegenleistung unentgeltlich zugewendet wird?
4. Welche Maßnahmen gedenken Sie gegen diesen in Österreich einmaligen Verstoß gegen fundamentale Rechtsgrundsätze zu unternehmen?
5. In weicher Weise sind die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen gegenüber anderen Staatsbürgern steuerlich priviliegiert?
6. In weicher Weise werden die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen durch von ihrem eigenen Prüfungsverband verschiedene Institutionen direkt und unmittelbar und in welchen Belangen überprüft?