4992/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Rettungsassistenten und Rettungssanitäter
Das BMAGS hat einen Entwurf eines Bundesgesetzes über Beruf
und Ausbildung der Sanitäter zur Begutachtung ausgesendet,
der die Qualitätsverbesserung der Rettungsdienste anstrebt.
Nun laufen insbesondere jene privaten Rettungsorganisationen
gegen höhere Ausbildungsstandards des Personals Sturm, die
sich einerseits eines hohen Spendenaufkommens und andererseits
einer kostendeckenden Abgeltung der Transporte durch Patienten
oder Sozialversicherungsträger erfreuen dürfen.
Dieselben Rettungsorganisationen, die anläßlich der Begutachtung
des neuen Ärztegesetzes berechtigterweise hohe Anforderungen
fachlicher Art an die Tätigkeit des Notarztes stellen, verwei -
gern die Zustimmung zu einer besseren Ausbildung ihrer haupt -
amtlichen Rettungssanitäter.
Schon bisher war es für in Deutschland ausgebildete Rettungs -
assistenten trotz hoher Qualifikation kaum möglich, in Öster -
reich adäquate Arbeitsplätze zu finden, obwohl diese Ausbildung
ca. 65.000,- öS kostet und privat bezahlt werden muß.
Das Rote Kreuz dagegen meint, mit den bisherigen Schnellsieder -
kursen seine freiwilligen Helfer zu europareifen Sanitäts -
gehilfen ausbilden zu können und mit diesen Billig - und Gratis -
kräften auch in Zukunft schwersten Großschadensereignissen
gewachsen zu sein.
Es ist zu befürchten, daß wirksames Lobbying mächtiger Interessen
auch im Bereich der Rettungssanitäter eine bessere Ausbildung
und bessere Berufschancen für Österreicherinnen und Österreicher
verhindert und die Patientensicherheit vernachlässigt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die Chancen einer Beschlußfassung des
von Ihnen vorgelegten Entwurfs eines Bundesgesetzes über
Beruf und Ausbildung der Sanitäter in der XX. GP angesichts
des massiven Gegenlobbyings privater Rettungsdienste,
insbesondere des Roten
Kreuzes ?
2. Ist Ihrem Ressort bekannt, wieviele Rettungseinsätze
in Österreich pro Jahr durchgeführt werden ?
3. Ist Ihrem Ressort bekannt, wie sich diese Rettungseinsätze
auf die einzelnen Rettungdienste verteilen ?
4. Ist Ihrem Ressort bekannt, wieviel die einzelnen Rettungs -
dienste
a) privaten Patienten,
b) Sozialversicherungsträgern,
c) Krankenanstalten,
d) sonstigen
pro Einsatz verrechnen ?
5. Wie hoch beziffert Ihr Ressort den Bedarf an hauptberuflichen
Rettungssanitätern bzw. Rettungsassistenten Österreich
unter Berücksichtigung der erforderlichen Notfallkapazitäten
(z.B. mehr Unfälle durch höheres Verkehrsaufkommen) ?
6. Wieviele hauptberufliche Rettungssanitäter mit Notfall -
kompetenz sind derzeit in Österreichs Rettungsdiensten
tätig ?
7. Im neuen Ärztegesetz wurden die Forderungen der Rettungs -
dienste nach zusätzlichen Qualifikationserfordernissen für
Notärzte nicht erfüllt (siehe Begutachtungsverfahren).
Wieviele Rettungssanitäter, Sanitätsgehilfen bzw.
Rettungsassistenten erfüllen derzeit in Österreich diese
aus der Sicht der Rettungsdienste offenbar unverzichtbaren
Qualifikationserfordernisse ?
8. Halten Sie es für sinnvoll und machbar, in Deutschland bzw.
nach deutschem Recht ausgebildete Rettungsassistenten
weiterhin in Österreich zu diskriminieren bzw. ihnen keine
adäquaten Arbeitsplätze anzubieten ?
9. Die von Ihrem Ressort im Gesetzesentwurf genannten Ausbil -
dungskosten von 16.000,- öS pro Kursteilnehmer, somit
öS 64 Mio jährlich für 4.000 Kursteilnehmer wird vom
Roten Kreuz als viel zu hoch angesetzt.
Ist Ihrem Ressort bekannt, wieviel die österreichischen
Rettungsdienste derzeit jährlich für die Kurse ihrer
a) freiwilligen
b) hauptberuflichen
c) Zivildienst -
Sanitätskräfte aufwenden ?
10. Werden Sie auch Kurse zur Ausbildung von Rettungsassistenten
bzw. Europa - Rettungsassistenten in Österreich gestatten und
dadurch das herrschende Ausbildungsmonopol der Rettungsdienste
durchbrechen, damit eine Ausbildung auf Europaniveau gewähr -
leistet ist ?