4993/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Wucherpreis für Wiener Rettungsfahrten

 

Ein oberösterreichischer Patient, der in einem Wiener Kranken -

haus behandelt worden war, erhielt vom Wiener Rettungs - und

Krankenbeförderungsdienst eine Rechnung über öS 146.124,-

und teilte dies dem Erstunterzeichner mit.

 

Recherchen ergaben, daß dieser Rettungsdienst im Falle der

Leistungsabgeltung durch Krankenkassen einen Kilometertarif

von öS 18,- verrechnet, durch einen Erlaß des Wiener Bürger -

meisters aber ermächtigt wird, für Leistungen an private

Personen (Selbstzahler) pro Kilometer öS 180,- zu verrechnen.

Diese Gebühr ist meilenweit vom Prinzip der kostendeckenden

Preise entfernt, ja es stellt sich sogar die Frage, ob diese

Verzehnfachung des Kilometertarifs nicht den Tatbestand des

§ 155 StGB (Sachwucher) betrifft und der Transportvertrag somit

gemäß § 879 ABGB nichtig ist, weil sich der Patient in einer

Zwangslage befand und sittenwidrig ausgenützt wurde.

 

Ermöglicht wird dieser räuberische Griff in die Tasche von

Patienten durch Gesetzesänderungen der Koalition auf Bundes -

ebene, wonach die Kostenübernahme von Rettungs- und Kranken -

beförderungsleistungen durch Sozialversicherungsträger in

eine Kann - Bestimmung umgewandelt wurde.

Diese ruinöse Auswirkung großkoalitionärer Gesundheitspolitik

und rathaussozialistischer Geldbeschaffung kann keinesfalls

hingenommen werden.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die

nachstehende

 

 

                                                               Anfrage;

 

1. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche Preisunterschiede für

    Krankenbeförderungsdienste die einzelnen Rettungsorgani-

    sationen aufweisen,

    a) bei Verrechnung mit Sozialversicherungsträgern,

    b) bei Verrechnung mit selbstzahlenden Patienten ?

 

2. Welchen Krankenbeförderungstarif erachten Ihr Ressort bzw.

    der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-

    träger für kostendeckend (je Beförderung und je Kilometer)?

 

3. Halten Sie eine Verrechnung von 180,-/km durch den Rettungs -

    und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien gemäß einer

    Ermächtigung des Wiener Bürgermeisters für einen Kranken -

    transport nach Oberösterreich für einen konstruktiven Beitrag

    zur Gesundheitspolitik ?

4. Sehen Sie durch die Verzehnfachung des Tarifs (öS 18,-

    Kilometergeldverrechnung für Krankenkassen, öS 180,- pro

    Kilometer für selbstzahlende Patienten) den Tatbestand

    des § 155 StBG (Sachwucher) bzw. § 879 ABGB (Verstoß

    gegen die guten Sitten und Ausnützung einer Zwangslage)

    für erfüllt ?

    Wenn nein: warum nicht ?

 

5. Werden Sie dem Wiener Bürgermeister empfehlen, diese

    sittenwidrige Ermächtigung zurückzunehmen und auch selbst -

    zahlende Patienten nur mit kostendeckenden Krankenbeför -

    derungstarifen zu belasten ?

 

6. Die Umwandlung der Kostenübernahme von Rettungs - und Kranken -

    beförderungsleistungen durch Sozialversicherungsträger in

    eine Kann - Bestimmung ermöglichte dem Wiener Rettungs - und

    Krankenbeförderungsdienst die Ausstellung einer Rechnung

    für zwei Krankenbeförderungen von Wien nach Oberösterreich

    über insgesamt öS 146.124,- an einen selbstzahlenden

    Patienten.

   

    Werden Sie auf Grund dieses Wucherpreises dem Koalitions -

     partner eine Gesetzesänderung zur Rückgängigmachung dieser

     Kann - Bestimmung vorschlagen ?