5004/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Ihre Verordnungen 288/1998, 294/1998 und 295/1998 betreffend Ausbildungen

zum Medienfachmann, Straßenerhaltungsfachmann bzw. zum Systemgastronomiefachmann

 

Wir schreiben das Jahr 1998 und es ist mittlerweile (beinahe) selbstverständlich geworden,

dass Frauen einen Beruf ergreifen und zu diesem Zwecke eine Ausbildung machen. Wir

hoffen, dass auch Ihnen diese Tatsache bewusst ist und Sie daher bei Erlassung der oben

genannten Verordnungen nicht davon ausgingen, dass die von Ihnen dadurch geschaffenen

Lehrberufe nur von Männern ergriffen werden.

Sollte also der Fall eintreten, dass sich Frauen dazu entschließen, einen dieser

neugeschaffenen Lehrberufe zu ergreifen, dürfen bzw. müssen sie sich nach Abschluss der

einschlägigen Lehre “Medienfachmann”, “Straßenerhaltungsfachmann” bzw.

"Systemgastronomiefachmann” nennen. Da diese Frauen aber auch nach Abschluss ihrer

Lehren keine Männer geworden sind (zumindest wollen wir ihnen das nicht wünschen),

kann hier irgendetwas nicht stimmen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Gab es seitens Ihres Ministeriums Überlegungen, für die obigen Lehrberufe

    Bezeichnungen zu finden, die geschlechtsneutral sind bzw. zumindest sich nicht so

    eindeutig nur auf das männliche Geschlecht beziehen?

     b) falls ja, welche und warum wurde diesen nicht entsprochen?

 

2. Könnten Sie sich vorstellen, die Bezeichnungen dieser Lehrberufe wie im Folgenden

    vorgeschlagen zu ändern und falls ja, werden Sie es tun?

    a) statt “Medienfachmann ":

    “Medienspezialist” bzw. "Medienspezialistin"

    b) statt “Straßenerhaltungsfachmann":

    "Straßenerhaltungsspezialist” bzw. “Straßenerhaltungsspezialistin"

    c) statt “Systemgastronomiefachmann":

    "Systemgastronomiespezialist" bzw." Systemgastronomiespezialistin"