5004/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Ihre Verordnungen 288/1998, 294/1998 und 295/1998 betreffend Ausbildungen
zum Medienfachmann, Straßenerhaltungsfachmann bzw. zum Systemgastronomiefachmann
Wir schreiben das Jahr 1998 und es ist mittlerweile (beinahe) selbstverständlich geworden,
dass Frauen einen Beruf ergreifen und zu diesem Zwecke eine Ausbildung machen. Wir
hoffen, dass auch Ihnen diese Tatsache bewusst ist und Sie daher bei Erlassung der oben
genannten Verordnungen nicht davon ausgingen, dass die von Ihnen dadurch geschaffenen
Lehrberufe nur von Männern ergriffen werden.
Sollte also der Fall eintreten, dass sich Frauen dazu entschließen, einen dieser
neugeschaffenen Lehrberufe zu ergreifen, dürfen bzw. müssen sie sich nach Abschluss der
einschlägigen Lehre “Medienfachmann”, “Straßenerhaltungsfachmann” bzw.
"Systemgastronomiefachmann” nennen. Da diese Frauen aber auch nach Abschluss ihrer
Lehren keine Männer geworden sind (zumindest wollen wir ihnen das nicht wünschen),
kann hier irgendetwas nicht stimmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gab es seitens Ihres Ministeriums Überlegungen, für die obigen Lehrberufe
Bezeichnungen zu finden, die geschlechtsneutral sind bzw. zumindest sich nicht so
eindeutig nur auf das männliche Geschlecht beziehen?
b) falls ja, welche und warum wurde diesen nicht entsprochen?
2. Könnten Sie sich vorstellen, die Bezeichnungen dieser Lehrberufe wie im Folgenden
vorgeschlagen zu ändern und falls ja, werden Sie es tun?
a) statt “Medienfachmann ":
“Medienspezialist” bzw. "Medienspezialistin"
b) statt “Straßenerhaltungsfachmann":
"Straßenerhaltungsspezialist” bzw. “Straßenerhaltungsspezialistin"
c) statt “Systemgastronomiefachmann":
"Systemgastronomiespezialist" bzw." Systemgastronomiespezialistin"