5009/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Nuklearanteil im 5 . EU- Energieforschungs - Rahmenprogramm

 

 

Mehr als die Hälfte der 2,25 Mrd ECU des aktuellen 4. EU - Rahmenprogrammes fließen in

die Bereiche Kernspaltung und Kernfusion. Der österreichische Jahresanteil dabei liegt

derzeit etwa bei 100 Millionen Schilling. Aktuell wird das 5., wiederum vierjährige

Rahmenabkommen ausverhandelt, das mit Jänner 1999 zu laufen beginnt. Darin sollen laut

APA (13.2.1998)1,26 Mrd ECU für das EURATOM - Programm vorgesehen sein. Mit der

Dotierung der einzelnen Forschungsbereiche kommt es auch zu einer Weichenstellung in

der Frage nuklearer oder nichtnuklearer Energieforschung aber auch generell der

mittelfristigen Ausrichtung der EU - Energiepolitik. Die Regierung betonte zuletzt im

sogenannten "Anti - Atompaket" sich diesbezüglich konsequent für verstärkte

Energieforschung im Bereich erneuerbarer Energieträger einzusetzen. Schließlich stellt sich

die Frage für Österreich, bei gegenläufiger Entwicklungen von seinem Vetorecht Gebrauch

zu machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Stimmen Medienberichte, wonach die Europäische Kommission 28 Milliarden Schilling

    für die Nuklearforschung im Rahmenprogramm verankert haben will, und wenn ja wie

    lautet die Aufschlüsselung innerhalb der Nuklearforschung (Kernfusion etc) und wie ist

    die Entwicklung im Vergleich zum 4. Rahmenprogramm?

 

2. Worin unterscheiden sich die Budgetansätze von EU - Rat und Europaparlament bei den

    Posten "Nukleare Forschung” und " Nichtnukleare Energieforschung"?

 

3. Welcher Anteil der "Nichtnuklearen Energieforschung” ist tatsächlich für “erneuerbare

    Energien” und wieviel für konventionelle Energieforschung vorgesehen?

 

4. Ist offizielle österreichische Position noch immer, daß der Betrag für “nukleare

    Forschung” jenen für "nichtnukleare Energieforschung” nicht überschreiten darf,

    sondern geringer dotiert sein soll?

5. Gibt es von seiten Österreichs auch einen absoluten Betrag, den der Bereich

    Nuklearforschung nicht überschreiten darf? Bei welchem Betrag würde Österreich mit

    einem Veto die Beschlußfassung blockieren?

 

6. Wie hoch ist der österreichische Beitrag zum 5. Rahmenprogramm, aufgeschlüsselt nach

    den einzelnen Bereichen und im Vergleich zu den Beiträgen zum 4. Rahmenprogramm?

 

7. Welche Summe aus dem EURATOM - Programm ist für die Fertigstellung der

     "Ersatzkraftwerke" von Tschernobyl K2R4 vorgesehen?

 

8. Ist sichergestellt, daß keine Mittel aus dem 5. Rahmenprogramm für die Entwicklung des

    “Euroreaktors" EPR bereitgestellt werden?

 

9. Welche Aktivitäten wurden seitens Ihres Ressorts in Umsetzung des

    Parlamentsbeschlusses vom 9. Juli 1997 gesetzt, in dem es heißt: “Die Bundesregierung

    wird ersucht, sich in allen einschlägigen Gremien der EU für eine substantielle

    Reduktion des EURATOM - Rahmenprogramms, insbesondere im Bereich der

    Entwicklung neuer Reaktorbaulinien und eine gleichzeitige entsprechende Erhöhung der

    Mittel für nichtnukleare Energieforschung einzusetzen.”?