5009/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Nuklearanteil im 5 . EU- Energieforschungs - Rahmenprogramm
Mehr als die Hälfte der 2,25 Mrd ECU des aktuellen 4. EU - Rahmenprogrammes fließen in
die Bereiche Kernspaltung und Kernfusion. Der österreichische Jahresanteil dabei liegt
derzeit etwa bei 100 Millionen Schilling. Aktuell wird das 5., wiederum vierjährige
Rahmenabkommen ausverhandelt, das mit Jänner 1999 zu laufen beginnt. Darin sollen laut
APA (13.2.1998)1,26 Mrd ECU für das EURATOM - Programm vorgesehen sein. Mit der
Dotierung der einzelnen Forschungsbereiche kommt es auch zu einer Weichenstellung in
der Frage nuklearer oder nichtnuklearer Energieforschung aber auch generell der
mittelfristigen Ausrichtung der EU - Energiepolitik. Die Regierung betonte zuletzt im
sogenannten "Anti - Atompaket" sich diesbezüglich konsequent für verstärkte
Energieforschung im Bereich erneuerbarer Energieträger einzusetzen. Schließlich stellt sich
die Frage für Österreich, bei gegenläufiger Entwicklungen von seinem Vetorecht Gebrauch
zu machen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmen Medienberichte, wonach die Europäische Kommission 28 Milliarden Schilling
für die Nuklearforschung im Rahmenprogramm verankert haben will, und wenn ja wie
lautet die Aufschlüsselung innerhalb der Nuklearforschung (Kernfusion etc) und wie ist
die Entwicklung im Vergleich zum 4. Rahmenprogramm?
2. Worin unterscheiden sich die Budgetansätze von EU - Rat und Europaparlament bei den
Posten "Nukleare Forschung” und " Nichtnukleare Energieforschung"?
3. Welcher Anteil der "Nichtnuklearen Energieforschung” ist tatsächlich für “erneuerbare
Energien” und wieviel für konventionelle Energieforschung vorgesehen?
4. Ist offizielle österreichische Position noch immer, daß der Betrag für “nukleare
Forschung” jenen für "nichtnukleare Energieforschung” nicht überschreiten darf,
sondern geringer dotiert
sein soll?
5. Gibt es von seiten Österreichs auch einen absoluten Betrag, den der Bereich
Nuklearforschung nicht überschreiten darf? Bei welchem Betrag würde Österreich mit
einem Veto die Beschlußfassung blockieren?
6. Wie hoch ist der österreichische Beitrag zum 5. Rahmenprogramm, aufgeschlüsselt nach
den einzelnen Bereichen und im Vergleich zu den Beiträgen zum 4. Rahmenprogramm?
7. Welche Summe aus dem EURATOM - Programm ist für die Fertigstellung der
"Ersatzkraftwerke" von Tschernobyl K2R4 vorgesehen?
8. Ist sichergestellt, daß keine Mittel aus dem 5. Rahmenprogramm für die Entwicklung des
“Euroreaktors" EPR bereitgestellt werden?
9. Welche Aktivitäten wurden seitens Ihres Ressorts in Umsetzung des
Parlamentsbeschlusses vom 9. Juli 1997 gesetzt, in dem es heißt: “Die Bundesregierung
wird ersucht, sich in allen einschlägigen Gremien der EU für eine substantielle
Reduktion des EURATOM - Rahmenprogramms, insbesondere im Bereich der
Entwicklung neuer Reaktorbaulinien und eine gleichzeitige entsprechende Erhöhung der
Mittel für nichtnukleare Energieforschung einzusetzen.”?