501/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Konsumentschutz in Zusammenhang mit BSE
Die Verunsicherung der KonsumentInnen in Zusammenhang mit dem Rinderwahnsinn BSE und der möglichen Verbindung zur menschlichen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit ist groß, und es gilt nun alles zu unternehmen, um jede noch so geringe Gefährdung der Menschen auszuschließen.
Eine verbindliche Fleichschkennzeichnung nach der Herkunft des Tieres und der Art der Haltung könnte Österreich sofort einfuhren, ohne geltendes EU-Recht zu verletzen. Auch daß Bestandteile von Rindern und Schafen zur Herstellung einer Reihe von Medikamenten, Kosmetika und sogar OP-Fäden verwendet werden, sollte zu Schutzmaßnahmen von Seiten der Gesundheitspolitik führen. Selbstverpflichtungen von Produzenten, keine Rohstoffe aus England zu verwerten, laufen angesichts des unüberschaubaren Welthandels über Drittländer ins Leere.
Als Ausweg bleibt nur der weitgehende Verzicht auf Arzneimittel mit Bestandteilen vom Rind unter konsequenter Abwägung von Nutzen und Risiken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Auch in Österreich ist nach Aussagen von Neuropathologen in den vergangenen Jahren die Zahl der Fälle von Creuzfeldt-Jakob-Erkrankungen angestiegen, durch die fehlende Meldepflicht existieren aber keine offiziellen Statistiken darüber.
Ist es richtig, daß es nun endlich seit 2. April eine Meldepflicht für diese Krankheit gibt und wie erfolgt die Information der Ärzte und Ärztinnen sowie der Spitäler über diese Meldepflicht?
2) Die Übertragung der Rinderseuche BSE durch Kosmetika kann nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht völlig ausgeschlossen werden. Es besteht ein Restrisiko, wenn kontaminierte Präparate auf geschädigte Haut aufgetragen werden.
Gibt es in ihrem Ministerium eine Liste von Kosmetikartikeln, die Rinderbestandteile enthalten?
Haben Sie vor, eine derartige Liste zu erstellen und zu veröffentlichen?
3) Durch Arzneimittel mit Rinderbestandteilen besteht die potentielle Gefahr einer Übertragung der Rinderseuche BSE auf den Menschen.
Gibt es in Ihrem Ministerium eine Liste der Arzneimittel, deren Verabreichung eine mögliche Gefährdung darstellt?
Wenn nicht, planen Sie, eine derartige Liste zu erstellen?
4) Gibt es derzeit in Österreich Sicherheitsanforderungen für Arzneimittel, die unter Verwendung von Material aus Rindern hergestellt sind?
Wenn ja, wie lauten diese und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
Wenn nein, ist die Schaffung von Sicherheitsanforderungen in Planung und bis wann werden diese in Kraft treten?
5) Eine derartige Risikoabschätzung ist für jene Arzneimittel sinnvoll, deren Nutzen für die beanspruchten Indikationen überprüft und gesichert ist. Medikamente ohne diesen Nachweis müßten nach einem 'K.0.-Pinzip' vom Markt genommen werden.
Wie stehen Sie zu einer derartigen Forderung?
6) Die norwegische Gesundheitsbehörde untersagte bereits vor fünf Jahren die Abgabe von Organextrakten menschlicher oder tierischer Herkunft, da diese zwangsläufig inakzeptable Risiken der Infektion und Allergie beinhalten.
Planen Sie ein derartiges Verbot für Österreich?
7) In einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 1994 schrieben Sie: "Die noch gegebene marginale Verwendung von fötalem Kälberserum im Rahmen der Aufbewahrung von Transplantaten wird noch einer kritischen Überprüfung auf Ihre Notwendigkeit hin unterzogen werden.'
Was ist das Ergebnis dieser kritischen Überprüfung?
Ist diese Art der Verwendung von fötalem Kälberserum noch gegeben und warum? Welche anderen Verwendungen von fötalem Kälberserum gibt es noch und warum?
8) Von der Kreutzfeldt-Jakob-Krankheit gefährdet ist auch das Gesundheitspersonal. Unter den weltweit dokumentierten CJK-Fällen befinden sich Ärzte, Krankenschwestern, Pathologen und Neurochirurgen.
Sind derartige Fälle in Österreich bekannt geworden?
Was werden Sie zum Schutz des Gesundheitspersonals unternehmen?
9) Eine klare, verbindliche Herkunftsbezeichnung für Fleisch- und Fleischprodukte, wie Sie dies bei einem Treffen der EU-Verbraucherminister selbst vorgeschlagen haben, könnte Österreich sofort gesetzlich einfuhren und damit eine Vorreiterrolle in der EU einnehmen.
Was hindert Sie daran, einen derartigen Gesetzesentwurf vorzulegen.