5012/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Bergung der Opfer von Lassing durch die Hauptverdächtigen eines Kriminalfalles
unter Kontrolle möglicher Komplizen?
Die Aufarbeitung der Katastrophe von Lassing betrifft mehrere Ressorts: Die
Hauptzuständigkeit liegt beim Wirtschaftsministerium (Bergbehörde); der zuständige
Bundesminister ist auf Tauchstation, seine Beamten handeln offen gegen seine Weisungen.
Die Polizeibehörden (Innenressort) ermitteln und wurden von Minister Farnleitner teilweise in
ihrer Ermittlungstätigkeit behindert; die Staatsanwaltschaft (Justizressort) prüft die Vorwürfe
schwerer Verbrechen, hat aber erstaunlicherweise bislang auf sonst selbstverständliche Akte
der Beweissicherung verzichtet.
Wesentliche Beweisstücke wurden nach den offenbar abgestimmten Aussagen von SC
Wüstrich und Luzenac - Chef Talmon im Zuge der Katastrophe in das einstürzende Bergwerk
verbracht und dort verschüttet (warum wohl?); in der Sendung “Zur Sache” vom 20.9.1998
unterbricht Talmon an einer entscheidenden Stelle den Lassing - Betriebsrat, als dieser
erläutern will, warum die Einfahrt der 10 getöteten Bergleute nicht der Rettung Georg Hainzls
gedient haben kann mit Hinweisen auf die “Lassinger Familie”; für Insider war dies eine klar
verständliche Drohung: Angehörige aus Lassing kennen den “Familien - Hinweis”: Wer aus der
“Familie” ausschert, könnte sich den Unmut der “Mutter” - Gesellschaft zuziehen ... Wieder
assistiert SC Wüstrich dem Luzenac - Boss und wiederholt den falschen und in sich
widersprüchlichen Sermon vom Vorrang der Rettung Hainzls.
Vor dem Hintergrund der bereits eingestandenen Rechtswidrigkeiten (Schwarzabbau), der
Behinderung der Rettungsarbeiten und der Hinhaltetaktik in Bezug auf
Schadenersatzleistungen ergeben sich dringende Fragen an den Kanzler als Koordinator der
Regierungspolitik.
Es steht der Verdacht schwerer Verbrechen (Gemeingefährdung, Unterdrückung von
Beweismitteln) im Raum; die Ermittlungen laufen gegen “Unbekannte Täter”, sodaß die
gesamte Werksleitung und Herr Talmon und keinesfalls nur der vom Dienst freigestellte
Werksleiter als Verdächtige gewertet werden müssen. Die Aussagen von SC Wüstrich von der
Obersten Bergbehörde erwecken den deutlichen Eindruck vorheriger Absprache. Jedenfalls
tritt die Bergbehörde stets auf der Seite der Unternehmensleitung, diese unterstützend, auf. Es
besteht offenbar eine Art Komplizenschaft; von den eigentlichen Aufgaben einer
Kontrollinstanz ist nichts erkennbar...
So ist auch nicht weiter verwunderlich, daß verdächtige Personen aus dem Unternehmen eine
Bergung zum Sankt Nimmerleinstag vorschlagen - wesentliche Gegenargumente der
Angehörigen und von Experten bleiben unbeantwortet. Die Komplizen - Behörde wird von
diesem “Open - end - Konzept”
sicherlich hellauf begeistert sein und die Genehmigung erteilen.
Sollte zwischenzeitlich die Naintsch GesmbH insolvent werden, was nicht unwahrscheinlich
ist, so gibt es gar keine Bergung, denn die Kompetenz eines Masseverwalters zur Fortsetzung
des ordentlichen Geschäftsbetriebes umfaßt sicher nicht diesen höchst außergewöhnlichen
Fall der Bergungsarbeiten.
Jedenfalls im Bereich des Förderschachtes sollte eine Bergung in absehbarer Zeit durchaus
möglich sein, ohne weitere Personen zu gefährden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Sie haben als Bundeskanzler den Angehörigen eine rasche Bergung der Verschütteten
zugesagt. Halten Sie die Umsetzung dieses Versprechens durch tatverdächtige
Unternehmensorgane, überwacht durch eine mutmaßliche Komplizenbehörde für
gewährleistet?
2. Bergbau - Fachleute halten es für absurd, daß angesichts eines schwerwiegenden Unfalls
Originalpläne (A 1 - Format, auf Folie, nicht wasserresistent) mitgenommen worden sein
sollen; halten Sie es für möglich, daß in Wahrheit ein Fall von Beweisunterdrückung
vorliegt? Haben Sie eine Erklärung dafür, warum SC Wüstrich diese Behauptung im
Einklang mit Luzenac - Boss Talmon vehement aufstellt?
3. Halten Sie es für möglich, daß sich im Zuge der Bergungsarbeiten wichtige Erkenntnisse
bzw. Beweise im Hinblick auf den Kriminalfall Lassing ergeben? Wenn ja, wie beurteilen
Sie unter diesem Aspekt eine mögliche Beweissicherung durch tatverdächtige
Unternehmensorgane im Verbund mit einer mutmaßlichen Komplizen - Behörde?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß im Falle einer Insolvenz wohl kaum je mit einer Bergung
gerechnet werden könnte? Halten Sie im konkreten Fall eine Insolvenz für ausgeschlossen?
5. Halten Sie es angesichts der Bedeutung der Bergung für die Überwindung der
schrecklichen Katastrophe durch die BewohnerInnen von Lassing für angesagt,
Bergungsmöglichkeiten durch andere Unternehmungen ohne tatverdächtige Organe
ausarbeiten zu lassen? Wenn ja, was gedenken Sie zu tun?
6. Vertrauen Sie den Organen der Naintsch GesmbH, vertrauen Sie Herrn Talmon, vertrauen
Sie der Bergbehörde, daß sie zum Besten von Lassing agieren?