5012/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

 

betreffend Bergung der Opfer von Lassing durch die Hauptverdächtigen eines Kriminalfalles

unter Kontrolle möglicher Komplizen?

 

Die Aufarbeitung der Katastrophe von Lassing betrifft mehrere Ressorts: Die

Hauptzuständigkeit liegt beim Wirtschaftsministerium (Bergbehörde); der zuständige

Bundesminister ist auf Tauchstation, seine Beamten handeln offen gegen seine Weisungen.

Die Polizeibehörden (Innenressort) ermitteln und wurden von Minister Farnleitner teilweise in

ihrer Ermittlungstätigkeit behindert; die Staatsanwaltschaft (Justizressort) prüft die Vorwürfe

schwerer Verbrechen, hat aber erstaunlicherweise bislang auf sonst selbstverständliche Akte

der Beweissicherung verzichtet.

Wesentliche Beweisstücke wurden nach den offenbar abgestimmten Aussagen von SC

Wüstrich und Luzenac - Chef Talmon im Zuge der Katastrophe in das einstürzende Bergwerk

verbracht und dort verschüttet (warum wohl?); in der Sendung “Zur Sache” vom 20.9.1998

unterbricht Talmon an einer entscheidenden Stelle den Lassing - Betriebsrat, als dieser

erläutern will, warum die Einfahrt der 10 getöteten Bergleute nicht der Rettung Georg Hainzls

gedient haben kann mit Hinweisen auf die “Lassinger Familie”; für Insider war dies eine klar

verständliche Drohung: Angehörige aus Lassing kennen den “Familien - Hinweis”: Wer aus der

“Familie” ausschert, könnte sich den Unmut der “Mutter” - Gesellschaft zuziehen ... Wieder

assistiert SC Wüstrich dem Luzenac - Boss und wiederholt den falschen und in sich

widersprüchlichen Sermon vom Vorrang der Rettung Hainzls.

 

Vor dem Hintergrund der bereits eingestandenen Rechtswidrigkeiten (Schwarzabbau), der

Behinderung der Rettungsarbeiten und der Hinhaltetaktik in Bezug auf

Schadenersatzleistungen ergeben sich dringende Fragen an den Kanzler als Koordinator der

Regierungspolitik.

 

Es steht der Verdacht schwerer Verbrechen (Gemeingefährdung, Unterdrückung von

Beweismitteln) im Raum; die Ermittlungen laufen gegen “Unbekannte Täter”, sodaß die

gesamte Werksleitung und Herr Talmon und keinesfalls nur der vom Dienst freigestellte

Werksleiter als Verdächtige gewertet werden müssen. Die Aussagen von SC Wüstrich von der

Obersten Bergbehörde erwecken den deutlichen Eindruck vorheriger Absprache. Jedenfalls

tritt die Bergbehörde stets auf der Seite der Unternehmensleitung, diese unterstützend, auf. Es

besteht offenbar eine Art Komplizenschaft; von den eigentlichen Aufgaben einer

Kontrollinstanz ist nichts erkennbar...

 

So ist auch nicht weiter verwunderlich, daß verdächtige Personen aus dem Unternehmen eine

Bergung zum Sankt Nimmerleinstag vorschlagen - wesentliche Gegenargumente der

Angehörigen und von Experten bleiben unbeantwortet. Die Komplizen - Behörde wird von

diesem “Open - end - Konzept” sicherlich hellauf begeistert sein und die Genehmigung erteilen.

Sollte zwischenzeitlich die Naintsch GesmbH insolvent werden, was nicht unwahrscheinlich

ist, so gibt es gar keine Bergung, denn die Kompetenz eines Masseverwalters zur Fortsetzung

des ordentlichen Geschäftsbetriebes umfaßt sicher nicht diesen höchst außergewöhnlichen

Fall der Bergungsarbeiten.

Jedenfalls im Bereich des Förderschachtes sollte eine Bergung in absehbarer Zeit durchaus

möglich sein, ohne weitere Personen zu gefährden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Sie haben als Bundeskanzler den Angehörigen eine rasche Bergung der Verschütteten

    zugesagt. Halten Sie die Umsetzung dieses Versprechens durch tatverdächtige

    Unternehmensorgane, überwacht durch eine mutmaßliche Komplizenbehörde für

    gewährleistet?

 

2. Bergbau - Fachleute halten es für absurd, daß angesichts eines schwerwiegenden Unfalls

    Originalpläne (A 1 - Format, auf Folie, nicht wasserresistent) mitgenommen worden sein

    sollen; halten Sie es für möglich, daß in Wahrheit ein Fall von Beweisunterdrückung

    vorliegt? Haben Sie eine Erklärung dafür, warum SC Wüstrich diese Behauptung im

    Einklang mit Luzenac - Boss Talmon vehement aufstellt?

 

3. Halten Sie es für möglich, daß sich im Zuge der Bergungsarbeiten wichtige Erkenntnisse

    bzw. Beweise im Hinblick auf den Kriminalfall Lassing ergeben? Wenn ja, wie beurteilen

    Sie unter diesem Aspekt eine mögliche Beweissicherung durch tatverdächtige

    Unternehmensorgane im Verbund mit einer mutmaßlichen Komplizen - Behörde?

 

4. Teilen Sie die Auffassung, daß im Falle einer Insolvenz wohl kaum je mit einer Bergung

    gerechnet werden könnte? Halten Sie im konkreten Fall eine Insolvenz für ausgeschlossen?

 

5. Halten Sie es angesichts der Bedeutung der Bergung für die Überwindung der

    schrecklichen Katastrophe durch die BewohnerInnen von Lassing für angesagt,

    Bergungsmöglichkeiten durch andere Unternehmungen ohne tatverdächtige Organe

    ausarbeiten zu lassen? Wenn ja, was gedenken Sie zu tun?

 

6. Vertrauen Sie den Organen der Naintsch GesmbH, vertrauen Sie Herrn Talmon, vertrauen

    Sie der Bergbehörde, daß sie zum Besten von Lassing agieren?