5014/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Kontrolle von österreichischen Bergwerken nach der Katastrophe von Lassing

 

Das Bergwerksunglück in Lassing, das zehn Menschenleben gekostet hat, wurde

offensichtlich durch illegalen Abbau ("Schwarzabbau") verursacht. Möglich gemacht hat

diesen "Schwarzabbau" die Berghauptmannschaft, die bei der Kontrolle des Bergwerkes

völlig versagt hat. So hat es jahrelang keine vollständige Begehung des Lassinger

Bergwerkes gegeben, weiters hat die Berghauptmannschaft offenbar nie ein exaktes

Kartenwerk verlangt, obwohl dies im Berggesetz genauestens vorgeschrieben ist.

Schließlich scheint es in Lassing keinen den Gesetzen entsprechenden Markscheider

gegeben zu haben, da anscheinend der verantwortliche Betriebsleiter gleichzeitig

Markscheider war, was gesetzlich nicht gedeckt ist.

 

Angesichts dieser skandalös vernachlässigten Kontrolle beim Lassinger Bergwerk seitens der

Bergbehörde ist zu befürchten, daß auch in anderen Bergwerken die Kontrolle durch die

Bergbehörde nicht in der angemessenen und gesetzlich vorgesehenen Weise erfolgt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Welche Bergwerke werden von den einzelnen Berghauptmannschaften kontrolliert?

    (Bitte jeweiliges Bergwerk der jeweiligen Berghauptmannschaft zuordnen!)

 

2) Wann erfolgte in den jeweiligen Bergwerken - vor dem Grubenunglück in Lassing -

    zuletzt eine vollständige Begehung des gesamten Grubengebäudes? Bitte für jedes

    Bergwerk genaues Datum gesondert anführen!)

 

3) In welchen Bergwerken gab es seit dem Grubenunglück in Lassing eine vollständige

    Begehung des gesamten Grubengebäudes?

 

4) Wie oft wurden die einzelnen Bergwerke in den letzten fünf Jahren kontrolliert? Bitte

    für jedes Jahr extra angeben!)

5) Wurden, ähnlich wie in Lassing, die Kontrollen der Betriebsleitung vorab

     angekündigt? Wenn ja, warum?

 

6) Können Sie ausschließen, daß es in anderen Bergwerken als Lassing illegalen Abbau

    (“Schwarzabbau”) gegeben hat bzw. gibt, zumal der verantwortliche Betriebsleiter von

    Lassing davon sprach, daß dies im Bergbau gang und gäbe sei?

 

7) Wenn nein: Warum nicht? Haben die Bergbehörden demnach versagt?

 

8) Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

 

9) Können Sie ausschließen, daß auch in anderen Bergwerken als Lassing der Abbau erst

    nachträglich genehmigt wurde?

 

10) Wenn nein: Warum nicht?

 

11) Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

 

12) Es scheint, als ob es in Lassing keine gesetzeskonforme Besetzung der zentralen

      Sicherheitsfunktion, nämlich des Markscheiders gab. Gibt es in anderen Bergwerken

      eine Personalunion von Markscheider und dem verantwortlichen Betriebsleiter bzw.

      andere Personenidentitäten? Wenn ja; Was hat die jeweilige Behörde dagegen

      unternommen bzw. inwiefern wurde die Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes

      urgiert bzw. mit Sanktionen durchgesetzt?

 

13) Ursprünglich war ein verantwortlicher Betriebsleiter eines anderen Naintscher Werkes

      als Markscheider in Lassing vorgesehen. Gibt es in anderen Bergwerken ähnliche

      Konstruktionen, daß nämlich ein verantwortlicher Betriebsleiter eines Werkes

      gleichzeitig Markscheider in einem anderen Werk ist?

 

14) Können Sie ausschließen, daß in anderen Bergwerken als Lassing, das

      Bergbaukartenwerk (nach §135 Abs. 2 BergG hat es “geometrisch richtig, vollständig

      und deutlich besonders die Bergbauanlagen und die in Bergbaugebieten gelegenen

      Teile der Tagesoberfläche darzustellen”) ebenso unvollständig ist wie in Lassing, d.h.

      können Sie garantieren, daß in allen anderen Bergwerken das Bergbaukartenwerk den

      gesetzlichen Vorgaben entsprechend geführt wird und vorhanden ist?

 

15) Wenn nein: Warum nicht?

 

16) Was werden Sie unternehmen, um diesen Zustand zu ändern?

 

17) Wenn Frage 14 mit nein beantwortet wurde: Können Sie garantieren, daß dadurch - im

      Gegensatz zu Lassing - keine Gefährdung von Menschen gegeben ist?

 

18) Nach Aussagen des Luzenac - Managers André Talinon in der TV - Sendung “Zur

      Sache”, sei das vollständige Bergbaukartenwerk bei den Verunglückten in der Grube.

      Nach § 135 BergG sind “der Berghauptmannschaft auf Verlangen Kopien von Teilen

      des Bergbaukartenwerkes zum Amtsgebrauch vom Bergbauberechtigten zu

       überlassen". Welche Kopien hat die Berghauptmannschaft Leoben vom Lassinger

       Bergwerk in Händen?

 

19) Hat der Bundesminister nach der Katastrophe von Lassing Weisung an die

      Berghauptmannschaften erteilt, daß sie jeweils ein auf dem letzten Stand befindliches,

      den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Bergbaukartenwerk hat kopieren lassen, um

      für einen etwaigen Krisenfall ein vollständiges Bergbaukartenwerk in Händen zu

      haben?

 

20) Wenn nein: Warum nicht?

 

21) Hat es seit der Katastrophe von Lassing von Ihrem Ressort eine Anordnung gegeben,

      die die sofortige Kontrolle aller österreichischen Bergwerke nach den gesetzlichen

      Vorgagen vorsieht?

 

22) Wer ist im Lassinger Naintsch - Werk derzeit der von den Bergbaubehörden anerkannte

      Markscheider?

 

23) Wer war in den letzten fünf Jahren im Lassinger Naintsch - Werk der von den

       Bergbaubehörden anerkannte Markscheider? Bitte genaue Daten angeben!)

 

24) Mit welchen aktenmäßig dokumentierten Entscheidungen der Behörde wurden jeweils

      Betriebsleiter einerseits und Markscheider andererseits anerkannt?

 

25) Gab es Fälle von Ablehnungen? Wenn ja: aus welchen Gründen? Was hat die Behörde

       jeweils in der Folge veranlaßt?

 

26) Können Sie garantieren, daß in allen österreichischen Bergwerken die Position des

       “Markscheiders" (§§ 160ff BergG)

       a) gesetzeskonform besetzt ist und

       b) daß die gesetzlich verankerte Unvereinbarkeit mit der Funktion als Betriebsleiter,

       als Betriebsleiter - Stellvertreter bzw. Betriebsaufseher beachtet wird und daß die

       Bergbehörde dies kontrolliert (hat)?

 

27) Wer ist in den von den Berghauptmannschaften kontrollierten Bergbaubetrieben jeweils

      der von der Behörde anerkannte Markscheider?