5023/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Einrichtung eines Testinstitutes beim Arbeitsmarktservice Wien

 

 

Im Jahr 1996 wurde eine Fragebogenaktion für Langzeitarbeitslose durch das AMS

durchgeführt. Diese sollte einerseits im Rahmen des Controllings evaluiert werden,

andererseits im Rahmen des Forschungsprogrammes 1997 einer Untersuchung

zugeführt werden.

Mitte 1998 wird nun bekannt, daß ab 1999 beim Arbeitsmarktservice Wien ein

Testinstitut eingerichtet werden soll, welches psychologische, fachliche und

gesundheitliche Voraussetzungen der Kunden prüfen soll.

 

Die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe des Testinstituts seitens des AMS

Wien legen den Schluß nahe, daß in Zukunft “gutes” und “schlechtes”

“Menschenmaterial” rascher und klarer getrennt werden soll. Die geplanten

Testungen gehen weit in den persönlichen Bereich und drängen den Gedanken an den

gläsernen Menschen auf.

Ziel ist es offensichtlich nicht mehr, Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten,

sondern vielmehr “arbeitsplatzgerechte” Menschen zu produzieren und jene

abzugrenzen, die nicht “arbeitsplatzgerecht” sind, oder mit wenig Aufwand dazu

gemacht werden können. Die Devise ist offensichtlich: “Der Mensch ist Mittel” und

nicht “Der Mensch ist Mittelpunkt.”

Die zu testenden Personen sollen noch dazu in einer sehr heiklen und persönlichen

Angelegenheit der freien Entscheidung einer Einzelperson ausgesetzt sein. Widerstand

gegen die geplanten Maßnahmen, aus welchen Gründen auch immer (Unsicherheit,

Mißtrauen, Angst) scheint im Konzept nicht eingeplant zu sein, vielmehr wird zu den

möglicherweise vorhandenen Unsicherheiten noch ein enormer Zeitdruck als

zusätzlicher Streßfaktor hinzugefügt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Zu welchen Resultaten führte die Aktion für Langzeitarbeitslose aus dem Jahr

    1996, was erbrachte die Evaluierung und welches sind die Ergebnisse der

    Untersuchung im Rahmen des Forschungsprogrammes 1997?

2.   Wieviele der damals etwa 26.000 befragten Personen sind nach wie vor Kunden

      des AMS (in Bezug, in Schulung)?

 

3.   Für wieviele der in die Aktion einbezogenen Personen kam es zu einer

      unbefristeten Integration in den Arbeitsmarkt ?

 

4.   Haben die Erkenntnisse aus dieser Aktion des Jahres 1996 dazu beigetragen,

      daß nun in Wien an die Einrichtung eines Testinstitutes gedacht ist?

 

5.   Gibt es ähnliche Pläne auch in anderen Bundesländern, wenn ja in welchen?

 

6.   Waren die Erfahrungen mit den "hausinternen" Befragungen dergestalt, daß sich

      nun eine Vergabe an ExpertInnen aufdrängt?

7.   In welchen Bereichen wurden schon bisher ExpertInnen beigezogen?

 

8.   Wie hoch waren bisher die dafür aufgewendeten Kosten ?

 

9.   Wie hoch werden die Kosten der Einrichtung eines eigenen Testinstituts

      geschätzt, und aus welchen Mitteln sollen sie finanziert werden

      beziehungsweise in welchen Bereichen kommt es zu Einsparungen um eine

      solche Maßnahme finanzieren zu können?

10. Welche gesetzlichen Änderungen sind erforderlich, um eine so allgemeine

      “Austestung” von Kunden des AMS zu ermöglichen?

 

11.  Was geschieht mit Kunden, welche sich der Unterziehung eines Tests

       verweigern, beziehungsweise, wie in der Ausschreibung formuliert, einen

       solchen “vereiteln” ?

 

12.  Was bedeutet “vereiteln” in diesem Zusammenhang und wer beurteilt das ?

 

13.  Stimmt es, daß jeder einzelne BeraterIn autonom entscheiden können soll, wer

       welchen Tests zu unterziehen ist?

 

14. Welche (Mindest -)Ausbildung haben die BetreuerInnen und wie werden sie für

       so heikle Entscheidungen und Gespräche speziell vorbereitet?

 

15. Welche Möglichkeiten für die Betroffenen werden vorgesehen, damit sie gegen

       ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Behandlung seitens ihre/s

       Arbeitsmarktbetreuerin/s vorgehen können, ohne persönliche Nachteile zu

       erleiden?

 

16. Mit welchem Kooperationspartner arbeitet das AMS bereits jetzt für die

      medizinische Abklärung des gesundheitlichen Aspekts zusammen?

 

17. Wieviele Personen wurden bereits mit diesem Kooperationspartner in Kontakt

       gebracht?

18. Was waren die Erkenntnisse aus diesen “Gesundheitstests" und welche

      Auswirkungen hatten sie auf die weitere Betreuung der betroffenen Kunden?

 

19. Wie hoch sind die Kosten, die bisher für solche Maßnahmen aufgewendet

      wurden?

 

20. Welche Erkenntnisse aus den “medizinischen Abklärungen” werden an wen in

       welcher Form weitergegeben (an Betroffene und/oder potentielle Dienstgeber) ?

 

21. Mit welcher Begründung wird das Anforderungsprofil für den psychologischen

      Aspekt “ausnahmslos” auf Psychologen eingeschränkt?

 

22. Welche Argumente sprechen in diesem Zusammenhang gegen die fachliche

      Kompetenz von Psychotherapeuten?

 

23. Wie wurde in der Vergangenheit sichergestellt, daß Informationen aus der

       Fragebogenaktion 1996 nicht an unbefugte Personen weitergingen?

 

24. Wieviele Personen haben im Schnitt Zugriff zu diesen Informationen?

       a) Wieviele KundInnen haben Zugriff auf diese Informationen?

       b) Wieviele BeraterInnen haben Zugriff auf diese Informationen?

       c) Werden diese Informationen in die EDV eingegeben, wenn ja, von

       welchen Personen, und welche Personen können diese Daten

       abfragen?

 

25. Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, daß die umfangreichen Daten nicht

      mißbräuchlich verwendet werden?

 

26. Nach den Ausschreibungsunterlagen soll das Testinstitut verpflichtet werden,

      Testergebnisse schriftlich an das AMS weiterzuleiten.

      An wen dürfen die Daten vom AMS weitergegeben werden?

      Haben die Testpersonen Anspruch auf Erhalt des Testergebnisses?

      Wird der für die AMS - BeraterIn vorgesehene Bericht den Testpersonen

       ausgehändigt und können diese den Bericht beeinspruchen?

      Das Testergebnis kann Daten beinhalten, die für die Testperson in ihrer

      weiteren Berufslaufbahn von Nachteil sein könnten. Dürfen jene Daten

      weitergegeben werden?

      Ist eine Beteiligung der Testperson an der Formulierung der Fragestellung bei

      Zuweisung durch die AMS - BeraterIn an das Testinstitut vorgesehen?

 

27. Sind für die AMS - BeraterInnen Schulungen im psychologisch  - diagnostischen

      Bereich vorgesehen?

      Wenn ja, in welchem Umfang?

 

28. Eine automatische Ausfertigung der schriftlichen Testzusammenfassung an das

      AMS widerspricht der Schweigepflicht für PsychologInnen. Wie gedenken Sie

      dieser Schweigepflicht nachzukommen?

29. Aufgrund welcher Kriterien entscheidet eine AMS - BeraterIn wer und was

      getestet werden soll?

 

30. Was sind die Mindestansprüche für eine bestimmte Ausbildung bzw.

      Berufsgruppe, wie und vom wem werden diese festgelegt?

 

31. Was geschieht mit Testpersonen, die den Mindestansprüchen nicht entsprechen?

      Wie wird damit umgegangen, daß Mindestansprüche z.B. nur in bestimmten

      Bereichen erreicht werden, in anderen aber nicht?

 

32. Gibt es bei einem negativen Ergebnis dennoch die Möglichkeit einer

      Finanzierung?

      Wenn ja, unterliegt diese Entscheidung dann der subjektiven Überzeugung der

      AMS - BeraterIn?

 

33. Ein/e potentielle/r DienstgeberIn kann lt. Ausschreibungsunterlagen eine

      Kenntnisüberprüfung der Testpersonen anfordern. Entstehen für die/den

      potentielleln DienstgeberIn dadurch Kosten?

 

34. Wie wird die Notwendigkeit solch umfangreicher Tests begründet und wie

      stehen Sie zum Vorwurf nicht nur gläserne Menschen schaffen zu wollen,

      sondern daß offensichtlich auch eine Richtung eingeschlagen wird, die nicht die

      Arbeitsprozesse menschenverträglicher machen soll, sondern die Menschen

      arbeitsplatzgerecht zu gestalten versucht ?