5027/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Mietzinsbeihilfe gemäß Einkommensteuergsetz

 

Bereits 1994 haben wir im Rahmen einer Anfrage (6376/J) darauf hingewiesen, daß

über einen damals schon 10jährigen Zeitraum keine Anhebung der

Einkommensobergrenze zur Erlangung von Mietzinsbeihilfen erfolgte. In der

seinerzeitigen Anfragebeantwortung (6286/AB) wurde darauf verwiesen, daß eine

allfällige Valorisierung erst dann anzustellen sei, “wenn feststeht, daß die Beihilfen im

Einkommensteuergesetz verbleiben”. Zwischenzeitlich ist darüber offensichtlich keine

Klärung herbeigeführt worden¤ denn die Einkommensobergrenzen sind noch immer

nicht angehoben worden.

Dies hat bei der Entwicklung der Einkommen und insbesondere bei der Entwicklung

des Ausgleichszulagenrichtsatzes zu extremen Härten geführt. Da mittlerweile auch

AusgleichszulagenbezieherInnen über die “eingefrorene Einkommensobergrenze"

kommen, kann wohl kaum noch von einer sinnvollen, sozialen Regelung gesprochen

werden, sondern vielmehr von einem Papierparagraphen, der soziale Maßnahmen

vortäuscht, wo sie nicht vorhanden sind.

Da es auch keinerlei Einschleifregelungen gibt, führt bereits das geringfügige

Überschreiten der Einkommensgrenze zu einem kompletten Wegfall der Beihilfe, was

in einzelnen Fällen durch wenige hundert Schilling mehr an Jahreseinkommen zu

mehreren tausend Schilling weniger an monatlicher Mietzinsbeihilfe bei gleichen

Wohnkosten führt. Diese Situation ist sozialpolitisch nicht vertretbar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche Gründe führen sie nun an, warum eine Valorisierung nicht erfolgt ist ?

 

2. Ist im Rahmen der geplanten Steuerreform daran gedacht, die Valorisierung

    durchzuführen? Wenn ja, in welchem Ausmaß, wenn nein, warum nicht?

3. Wie rechtfertigen sie die entstandenen Härtefälle ?

 

4. Wie hoch sind die Beträge, die jährlich für Mietzinsbeihilfe ausgegeben wurden

    seit 1994?

 

5. Wieviele Personen haben in den einzelnen Jahren Mietzinsbeihilfe in Anspruch

    genommen?