5027/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Mietzinsbeihilfe gemäß Einkommensteuergsetz
Bereits 1994 haben wir im Rahmen einer Anfrage (6376/J) darauf hingewiesen, daß
über einen damals schon 10jährigen Zeitraum keine Anhebung der
Einkommensobergrenze zur Erlangung von Mietzinsbeihilfen erfolgte. In der
seinerzeitigen Anfragebeantwortung (6286/AB) wurde darauf verwiesen, daß eine
allfällige Valorisierung erst dann anzustellen sei, “wenn feststeht, daß die Beihilfen im
Einkommensteuergesetz verbleiben”. Zwischenzeitlich ist darüber offensichtlich keine
Klärung herbeigeführt worden¤ denn die Einkommensobergrenzen sind noch immer
nicht angehoben worden.
Dies hat bei der Entwicklung der Einkommen und insbesondere bei der Entwicklung
des Ausgleichszulagenrichtsatzes zu extremen Härten geführt. Da mittlerweile auch
AusgleichszulagenbezieherInnen über die “eingefrorene Einkommensobergrenze"
kommen, kann wohl kaum noch von einer sinnvollen, sozialen Regelung gesprochen
werden, sondern vielmehr von einem Papierparagraphen, der soziale Maßnahmen
vortäuscht, wo sie nicht vorhanden sind.
Da es auch keinerlei Einschleifregelungen gibt, führt bereits das geringfügige
Überschreiten der Einkommensgrenze zu einem kompletten Wegfall der Beihilfe, was
in einzelnen Fällen durch wenige hundert Schilling mehr an Jahreseinkommen zu
mehreren tausend Schilling weniger an monatlicher Mietzinsbeihilfe bei gleichen
Wohnkosten führt. Diese Situation ist sozialpolitisch nicht vertretbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Gründe führen sie nun an, warum eine Valorisierung nicht erfolgt ist ?
2. Ist im Rahmen der geplanten Steuerreform daran gedacht, die Valorisierung
durchzuführen? Wenn
ja, in welchem Ausmaß, wenn nein, warum nicht?
3. Wie rechtfertigen sie die entstandenen Härtefälle ?
4. Wie hoch sind die Beträge, die jährlich für Mietzinsbeihilfe ausgegeben wurden
seit 1994?
5. Wieviele Personen haben in den einzelnen Jahren Mietzinsbeihilfe in Anspruch
genommen?